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   BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 4/21 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34903
BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 4/21 BH (https://dejure.org/2021,34903)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2021 - B 9 SB 4/21 BH (https://dejure.org/2021,34903)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - B 9 SB 4/21 BH (https://dejure.org/2021,34903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Neufeststellung eines Grades der Behinderung und Zuerkennung des Merkzeichens G; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.12.2018 - B 9 SB 3/18 BH

    Rückwirkende Feststellung eines höheren Grads der Behinderung und Zuerkennung des

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 4/21 BH
    Deren inhaltliche Richtigkeit ist nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl stRspr; zB Senatsbeschluss vom 27.12.2018 - B 9 SB 3/18 BH - juris RdNr 18; Senatsbeschluss vom 21.12.2017 - B 9 V 46/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 21.12.2017 - B 9 V 46/17 B

    Versorgung nach dem OEG ; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 4/21 BH
    Deren inhaltliche Richtigkeit ist nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl stRspr; zB Senatsbeschluss vom 27.12.2018 - B 9 SB 3/18 BH - juris RdNr 18; Senatsbeschluss vom 21.12.2017 - B 9 V 46/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 05.03.2004 - B 9 SB 40/03 B

    Terminsverlegung, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 4/21 BH
    Insbesondere aber hat die Betreuerin der Klägerin nicht substantiiert aufgezeigt, dass und weshalb gerade ihre persönliche Anwesenheit (oder die ihres Ehemanns) im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LSG unerlässlich sei (vgl Senatsbeschluss vom 5.3.2004 - B 9 SB 40/03 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 17.03.2022 - B 9 SB 65/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 9 SB 64/21 B v. 17.03.2022

    Diesen Antrag hat der Senat - in Unkenntnis des Todes der vormaligen Klägerin - durch Beschluss vom 1.7.2021 (B 9 SB 4/21 BH) mangels Erfolgsaussichten abgelehnt, welcher den beiden Betreuern am 19.8.2021 zugestellt wurde.
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