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   BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B   

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https://dejure.org/2000,2654
BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B (https://dejure.org/2000,2654)
BSG, Entscheidung vom 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B (https://dejure.org/2000,2654)
BSG, Entscheidung vom 01. August 2000 - B 9 SB 24/00 B (https://dejure.org/2000,2654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beschwerdebegründung - Ablehnungsgesuch - Richter - Rechtliches Gehör - Untersuchung

  • Judicialis

    SGG § 62; ; GG Art 103 Abs 1 t

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei inzwischen geheiltem Verfahrensfehler, Heilung von Verfahrensfehlers eines befangenen Richters, Vertagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 472
  • NZS 2001, 221
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.03.1978 - IV R 120/76

    Verfahrensbeteiligter - Befangenheit - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch -

    Auszug aus BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B
    Indessen ist - seit der inzwischen erfolgten Zustellung dieses Beschlusses - der in der Mitwirkung des abgelehnten Vorsitzenden Richters A. liegende Verfahrensfehler als geheilt anzusehen (Zöller, aaO, RdNrn 4 und 5; BayVerfGH, Urteil vom 16. Oktober 1981, NJW 1982, 1746; vgl auch BFH, Urteil vom 2. März 1978, IV R 120/76, BFHE 125, 12), so daß eine zulässige Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr auf ihn gestützt werden kann.
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B
    Das sonach unzulässige Rechtsmittel mußte entsprechend § 169 SGG verworfen werden, ohne daß es der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter bedurfte (BSG SozR 1500 § 160a Nrn 1 und 5; BVerfGE 48, 246 = SozR 1500 § 160a Nr. 30).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B
    Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde ein Verfahrensfehler gerügt, so muß der Beschwerdeführer die sie begründenden Tatsachen im einzelnen genau angeben, und diese müssen in sich verständlich den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 70/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Zudem wäre ein eventueller Verstoß der abgelehnten Richterin gegen die Wartepflicht geheilt, weil die Anhörungsrüge im Ergebnis zu Recht verworfen wurde (vgl. BVerfG ZIP 1988, 174, 175; BSG, Beschluss vom 1. August 2000 - B 9 SB 24/00 B, juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 15. November 2018 - V ZB 71/18, juris, Rn. 7 m.w.N.; a.A. wohl nur: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 47 Rn. 11).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Selbst wenn die in der Vorinstanz tätigen Richter gegen das Tätigkeitsverbot des § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 47 Abs. 1 ZPO verstoßen hätten, wäre dieser Mangel durch die rechtskräftige Abweisung des Ablehnungsgesuchs vom 3. Juni 2015 geheilt (BVerfG, Beschluss vom 30. November 1987 - 1 BvR 1033/87 - ZIP 1988, 174 ; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - NVwZ-RR 2016, 428 Rn. 16; BSG, Beschluss vom 1. August 2000 - B 9 SB 24/00 B - NVwZ 2001, 472; BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03 - juris Rn. 6; Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 47 Rn. 5).
  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15

    Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung

    Denn ein derartiger Verfahrensfehler würde nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Zustellung des vor Erlass des Urteils gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs geheilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 19.05.1953, Az.: 2 StR 445/52, und vom 15.07.2004, Az.: IX ZB 280/03; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 17.10.1996, Az.: XI R 13/96; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.12.1999, Az.: 9 AZN 739/99; BSG, Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00 B).

    Dies hat das BSG in einem ähnlich gelagerten Fall, in dem zusammen mit dem Befangenheitsantrag ein Terminsverlegungsantrag gestellt worden war, im Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00, wie folgt begründet:.

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