Rechtsprechung
   BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R   

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BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R (https://dejure.org/2005,1562)
BSG, Entscheidung vom 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R (https://dejure.org/2005,1562)
BSG, Entscheidung vom 01. September 2005 - B 3 KR 19/04 R (https://dejure.org/2005,1562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Behinderter in einer Einrichtung der Behindertenhilfe hat keinen Anspruch auf häusliche Krankenpflege

  • Wolters Kluwer

    Leistungen der häuslichen Krankenpflege für einen in einem Wohnheim für psychisch Kranke untergebrachten Versicherten; Auslegung des Tatbestandsmerkmals des eigenen Haushalts in § 37 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V); Eigenständige und eigenverantwortliche ...

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 13 Abs. 1, 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V; §§ 48, 53 Abs. 1, 55 Satz 1, 75 Abs. 3, 76 SGB XII; §§ 43a, 71 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 SGB XI; Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 GG
    Einrichtung der Behindertenhilfe - kein Anspruch auf häusliche Krankenpflege [Einrichtung der Behindertenhilfe, häusliche Krankenpflege, Behinderte, Eingliederungshilfe, eigener Haushalt, Blutzuckermessung, Insulininjektion]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 321 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 32/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Medikamentengabe -

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Anspruch eines an einer chronischen Psychose leidenden Versicherten, der in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe lebte, auf Erstattung der Kosten (§ 13 Abs. 1 SGB V) für häusliche Krankenpflege gegen seine Krankenkasse abgelehnt, weil der Träger dieser Einrichtung bereits nach dem Betreuungsvertrag verpflichtet war, die streitige medizinische Behandlungsmaßnahme zu erbringen (BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2), dem damaligen Kläger also keine Kosten infolge der Weigerung der Krankenkasse entstanden waren.

    Die pauschale Abgeltung der Pflegeleistungen nach § 43a SGB XI steht dem Anspruch eines krankenversicherten Pflegebedürftigen auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V ebenfalls nicht entgegen (so auch Pöld-Krämer aaO § 43a RdNr 15a; Höfler aaO § 37 SGB V RdNr 14; Schumacher aaO S 124; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 2 RdNr 10), soweit die sonstigen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen als

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R
    Zum anderen hat der Senat bereits darauf hingewiesen, dass die HKP-Richtlinien nur im Rahmen des Gesetzes verbindliche Regelungen über die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege enthalten können (Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 35/04 R, zum Abdruck in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 21. November 2002 (BSGE 90, 143, 148 f = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 S 33 f) klargestellt, was unter dem Tatbestandsmerkmal "in seinem/ihrem Haushalt" zu verstehen ist.
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 17/99 R

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch Krankenversicherung bei Aufenthalt in

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R
    Die in § 43 Abs. 2 SGB XI normierte - vorläufige - Übernahme von Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch die Pflegekasse gilt für die Einrichtungen der Behindertenhilfe (§ 71 Abs. 4 SGB XI) nicht; deshalb sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, soweit deren Voraussetzungen im Einzelnen gegeben sind, grundsätzlich auch beim Aufenthalt in einer Einrichtung nach §§ 71 Abs. 4, 43a SGB XI zu gewähren (Leitherer aaO § 43a SGB XI RdNr 3a; Schumacher, RdLH 1999, 123, 124; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 36 S 203 zur Hilfsmittelversorgung; ferner Bundesregierung BT-Drucks 14/6680 S 3).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 P 5/02 R

    Private Pflegeversicherung - Berücksichtigung der Peritonealdialyse als

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG ist nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber nicht die gerechteste, allen denkbaren Fallgestaltungen lückenlos Rechnung tragende Lösung gefunden hat (vgl BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 10.07.1969 - 7 RKg 17/66

    Gemeinsamer Haushalt - Aufnahme von Enkelkindern - Aufnahme in großelterlichen

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R
    Wie das BSG schon früh zum Kindergeldrecht ausgeführt hat, kommt es für die Feststellung eines eigenen Haushalts nicht nur auf die Eigentums- und Besitzverhältnisse an Wohnung und Hausrat an, sondern auch darauf, wer die Kosten der Haushaltsführung trägt (BSGE 30, 28, 30 = SozR Nr. 4 zu § 2 BKGG; vgl auch SozR 5870 § 3 Nr. 6 S 15 ff).
  • BSG, 23.03.1983 - 3 RK 66/81

    Krankenkasse - Mutterschafts-Hauspflege - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R
    Haushalt ist die häusliche wohnungsmäßige familienhafte Wirtschaftsführung (BSG SozR 2200 § 199 Nr. 3 S 4); dieser wird zum "eigenen Haushalt", wenn der Betreffende die Kosten der Lebens- und Wirtschaftsführung im Wesentlichen selbst trägt (BSG aaO; vgl auch Höfler aaO § 37 SGB V RdNr 12a; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Band 1, Stand: Januar 2005, § 37 RdNr 3).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    A ufgrund des engen Wortlauts der Vorschrift sah sich die Rechtsprechung aber bis zur Änderung durch das GKV-WSG vom 26.3.2007 (BGBl I 2007, 378) daran gehindert, den Anspruch auf häusliche Krankenpflege darüber hinaus auch auf Zeiten des Aufenthalts in einer stationären Einrichtung auszudehnen (BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5) .

    Nach der bis zum 31.3.2007 geltenden Gesetzesfassung war aber die vom Gesetzgeber beabsichtigte Abgrenzung zur stationären Krankenhausbehandlung in gleicher Weise geeignet, sonstige stationäre Einrichtungen von den Leistungen der häuslichen Krankenpflege auszunehmen (vgl BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5) .

    Dies ist schon deshalb ausgeschlossen, weil die Eingliederungseinrichtungen dann nur gegenüber pflegebedürftigen Bewohnern zur Erbringung von Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V verpflichtet wären und auch nur für diese Personen das pauschalierte Entgelt erhalten (so im Ergebnis bereits BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5 RdNr 9) .

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 10/14 R

    Anspruch auf Versorgung mit häuslicher Krankenpflege durch die Krankenkasse auch

    Zu dieser Gesetzeslage hatte das BSG entschieden, dass es zwar - sofern nicht Krankenhausbehandlung oder vollstationäre Pflege vorliege - nicht auf den Aufenthaltsort des Versicherten ankomme und daher häusliche Krankenpflege auch während des Kindergarten- oder Schulbesuchs zu leisten sei (BSGE 90, 143 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 = SozR 3-1500 § 96 Nr. 11) ; aufgrund des engen Wortlauts der Vorschrift sah sich die Rechtsprechung aber bis zur Änderung durch das GKV-WSG vom 26.3.2007 (BGBl I 2007, 378) daran gehindert, den Anspruch auf häusliche Krankenpflege darüber hinaus auch auf Zeiten des Aufenthalts in einer stationären Einrichtung auszudehnen (BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5) .

    Nach der bis zum 31.3.2007 geltenden Gesetzesfassung war aber die vom Gesetzgeber beabsichtigte Abgrenzung zur stationären Krankenhausbehandlung in gleicher Weise geeignet, sonstige stationäre Einrichtungen von den Leistungen der häuslichen Krankenpflege auszunehmen (vgl BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5) .

    Dies ist schon deshalb ausgeschlossen, weil die Eingliederungseinrichtungen dann nur gegenüber pflegebedürftigen Bewohnern zur Erbringung von Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V verpflichtet wären und auch nur für diese Personen das pauschalierte Entgelt erhalten (so im Ergebnis bereits BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5 RdNr 9) .

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 16/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - sonstiger geeigneter Ort -

    Zu dieser Gesetzeslage hatte das BSG entschieden, dass es zwar - sofern nicht Krankenhausbehandlung oder vollstationäre Pflege vorliege - nicht auf den Aufenthaltsort des Versicherten ankomme und daher häusliche Krankenpflege auch während des Kindergarten- oder Schulbesuchs zu leisten sei (BSGE 90, 143 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 = SozR 3-1500 § 96 Nr. 11) ; aufgrund des engen Wortlauts der Vorschrift sah sich die Rechtsprechung aber bis zur Änderung durch das GKV-WSG vom 26.3.2007 (BGBl I 378) daran gehindert, den Anspruch auf häusliche Krankenpflege darüber hinaus auch auf Zeiten des Aufenthalts in einer stationären Einrichtung auszudehnen (BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5) .

    Nach der bis zum 31.3.2007 geltenden Gesetzesfassung war aber die vom Gesetzgeber beabsichtigte Abgrenzung zur stationären Krankenhausbehandlung in gleicher Weise geeignet, sonstige stationäre Einrichtungen von den Leistungen der häuslichen Krankenpflege auszunehmen (vgl BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5) .

    Dies ist schon deshalb ausgeschlossen, weil die Eingliederungseinrichtungen dann nur gegenüber pflegebedürftigen Bewohnern zur Erbringung von Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V verpflichtet wären und auch nur für diese Personen das pauschalierte Entgelt erhalten (so im Ergebnis bereits BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5 RdNr 9) .

  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 11/16 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Service-Wohnen in einer

    Die Erweiterung von § 37 Abs. 2 S 1 SGB V (idF des GKV-WSG, aaO) um die Wendung "sonst an einem geeigneten Ort" lag dieser Rechtsprechung des Senats noch nicht zugrunde, sondern beruhte auf früheren Gesetzesfassungen von § 37 Abs. 2 SGB V, die noch einen "eigenen Haushalt" erforderten (vgl BSGE 121, 119 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 14, RdNr 19; BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5 ).
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 17/15 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Überschreiten der Frist zur

    Diese wird zum "eigenen" Haushalt, wenn der Betreffende die Kosten der Lebens- und Wirtschaftsführung im Wesentlichen selbst trägt (BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5) .
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 4/12 R

    Anspruch auf Elterngeld - Strafgefangene - Haushalt - Justizvollzugsanstalt -

    Zusammenfassend ist Haushalt eine Familiengemeinschaft, die eine Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Vorsorge, Unterhalt) und immaterieller Art (Fürsorge und Zuwendung) darstellt, wobei sich diese drei Merkmale überschneiden können, keines davon jedoch gänzlich fehlen darf (s BSGE 45, 67, 69 ff = ">1262%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1262 RVO Nr. 11 S 28 ff; BSG ">1262%20RVO%20Nr.%2014#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1262 RVO Nr. 14 S 40; BSG SozR 3-2600 § 48 Nr. 6 S 33 f; zuletzt BSGE 110, 204 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10, RdNr 26; vgl dazu Irmen in Hambüchen, Elterngeld/Elternzeit/Kindergeld, Stand 12/09, § 1 BEEG RdNr 73 und 74 mwN; Buchner/Becker, Mutterschutzgesetz und BEEG, 8. Aufl 2008, § 1 BEEG RdNr 58 mwN; Wiegand, BEEG, § 1 BEEG RdNr 18 mwN; Lenz in Rancke, Mutterschutz/Elterngeld/Elternzeit, 2. Aufl 2010, § 1 BEEG RdNr 6 mwN; Othmer in Roos/Bieresborn, Mutterschutzgesetz, Stand 7/13, BEEG § 1 RdNr 20 mwN; zur erforderlichen Wirtschaftsführung s besonders BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 5 RdNr 11 mwN) .

    So hat das BSG in einer zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ergangenen Entscheidung, in der es um Leistungen der häuslichen Krankenpflege ging und der dortige Kläger sich in einem Wohnheim für psychisch kranke Menschen aufhielt, keinen Grund gesehen, den allgemeinen sozialrechtlichen Begriff des Haushalts zu modifizieren (BSG Urteil vom 1.9.2005 - B 3 KR 19/04 R - SozR 4-2500 § 37 Nr. 5) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
    Nachdem die damalige Berichterstatterin des erkennenden Senats im Beschwerdeverfahren L 8 SO 54/06 ER im Rahmen eines Erörterungstermins darauf hingewiesen hatte, dass der Beklagte ausgehend vom Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. September 2005 B 3 KR 19/04 R wohl auch die Kosten der Katheterisierungen im Wohnheim zu übernehmen habe, erklärte sich der Beklagte auch zur Übernahme dieser Kosten vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache bereit (vgl Bescheid vom 11. August 2006).

    Zur Begründung hat sie, gestützt auf das Urteil des BSG vom 1. September 2005 B 3 KR 19/04 R , ihre Auffassung vertieft, der Beklagte sei in vollem Umfang zur Übernahme der Kosten der Blasenkatheterisierungen im Rahmen der Eingliederungshilfe oder der Hilfe bei Krankheit verpflichtet.

    Der Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten auf Übernahme der Katheterisierungskosten ergibt sich aus § 53 Abs. 1 i.V.m. § 55 Satz 1 SGB XII. Die seit dem 8. Februar 2006 vom Beklagten Leistungen der Eingliederungshilfe beziehende Klägerin erfüllt als behinderter Mensch im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen des § 53 Abs. 1 SGB XII. Weil für sie - wie von § 55 Satz 1, 1. Halbsatz SGB XII verlangt wird - Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen im Sinne des § 43a SGB XI erbracht werden, umfasst gemäß § 55 Satz 1, 2. Halbsatz SGB XII die (Eingliederungshilfe-) Leistung auch die Pflegeleistungen in der Einrichtung (zur Verpflichtung des Sozialhilfeträgers gemäß §§ 53 Abs. 1, 55 Satz 1 SGB XII im Rahmen der Eingliederungshilfe die mit der medizinischen Behandlungspflege verbundenen Kosten eines ambulanten Pflegedienstes zu übernehmen vgl. BSG, Urteil vom 1. September 2005 - B 3 KR 19/04 R - juris Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen zu 2. scheitert ein gegen sie gerichteter Anspruch der bei ihr krankenversicherten Klägerin auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V a.F und n.F. zwar nicht schon an der pauschalen Abgeltung der Pflegeleistungen nach § 43a SGB XI (BSG, Urteil vom 1. September 2005 B 3 KR 19/04 R , Juris, Rdnr 17 mwN).

    Für die Frage, ob ein in einer Behinderteneinrichtung vollstationär untergebrachter Betroffener dort einen eigenen Haushalt hat, kommt es entscheidend darauf an, ob ihm noch eine eigenverantwortliche Wirtschaftsführung möglich ist, er sich also wirtschaftlich selbst versorgen kann (BSG, Urteil vom 1. September 2005, aaO Rdnr 19 mwN).

  • SG Stade, 30.03.2011 - S 19 SO 7/07

    Bei Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einer vollstationären

    Mit Schreiben vom 1. Dezember 2005 beantragte die Klägerin unter Bezugnahme auf verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. September 2005 (Az: 3 KR 19/04) beim Beklagten die Übernahme der anfallenden Kosten.

    Sie trägt unter erneuter Berufung auf das Urteil des BSG vom 1. September 2005 (Az: 3 KR 19/04) vor, die pauschale Abgeltung der Pflegeleistungen nach § 43a SGB XI stehe dem Anspruch eines krankenversicherten Pflegebedürftigen auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege gem § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V nicht entgegen.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen gemäß § 55 Satz 1, 2. Halbsatz SGB XII die Pflegeleistungen in der Einrichtung und damit auch die mit der medizinischen Behandlungspflege verbundenen Kosten eines ambulanten Pflegedienstes (vgl. BSG, Urteil vom 1. September 2005, Az: B 3 KR 19/04 R - juris Rn. 22; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2009, Az: L 8 SO 1/07 - juris Rn. 21f).

    Die pauschale Abgeltung nach dieser Vorschrift steht dem Anspruch eines krankenversicherten Pflegebedürftigen auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege gem § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V ebenso wenig entgegen wie der Übernahme von Kosten der medizinischen Behandlungspflege durch den Sozialhilfeträger nach §§ 53, 55 SGB XII (vgl BSG, Urteil vom 1. September 2005, Az: B 3 KR 19/04 R).

    Ein Anspruch der Klägerin gegen die Pflegekasse nach den Vorschriften des SGB XI scheidet wie bereits dargelegt aus, weil für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen iSv § 71 Abs. 4 SGB XI die Pflegekasse ihre Leistungsverpflichtung durch Zahlung eines Pauschalbetrages iHv maximal 256, 00 EUR monatlich erfüllt, § 43a SGB XI. Ferner besteht jedenfalls für den hier streitigen Zeitraum bis 31. März 2007 kein Anspruch auf Übernahme der Kosten gegen die Beigeladene zu 2), da nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V in der bis zum 31. März 2007 geltenden Fassung Behinderte, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnten und dort Kost und Logis als Leistungen der Eingliederungshilfe erhielten, keinen Anspruch auf häusliche Krankenpflege gegen ihre Krankenkasse hatten, weil sie dort keinen eigenen Haushalt führten (vgl BSG, Urteil vom 1. September 2005, Az: B 3 KR 19/04 R).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene -

    Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Das Bundessozialgericht (BSG) habe für die vor dem 1. April 2007 geltende Fassung des § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB V klargestellt, dass ein in einem Heim lebender Versicherter keinen eigenen Haushalt und daher keinen Anspruch auf häusliche Krankenpflege habe (BSG, Urt. v. 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R, zitiert nach juris).

    Das BSG (Urt. v. 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R, zitiert nach juris) hatte zwar keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der alten Fassung des § 37 SGB V im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz, obwohl diese Vorschrift Menschen mit Behinderungen, die in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe wohnten, grundsätzlich von einem Anspruch auf häusliche Krankenpflege ausgeschlossen hat und ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger materielle Bedürftigkeit des Betroffenen voraussetzt.

    Während der demokratisch legitimierte Gesetzgeber einen erheblichen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf den Leistungsumfang bzw. auf den Ausschluss von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hat, können Richtlinien nur im Rahmen des Gesetzes verbindliche Regelungen über die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege enthalten (vgl. BSG, Urt. v. 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R, sowie Urt. v. 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R, jeweils zitiert nach juris).

  • LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 90/16

    Erstattungsanspruch des zweiteingegangenen Rehabilitationsträgers wegen

    Eine solche Rechtswirkung im Außenbereich setze jedoch voraus, dass durch die Richtlinien selbst die Grenzen des Ermessens eingehalten seien und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden sei (Hinweis auf BSG, Urteile vom 20. August 1970 - 1 RA 211/68 - und vom 1. September 2005 - B 3 KR 19/04 R).
  • LSG Hessen, 19.12.2013 - L 8 KR 411/12
  • LSG Bayern, 12.03.2014 - L 4 KR 119/12

    Krankenversicherung - betreute Wohnform iS von § 37 Abs 2 S 1 SGB 5 -

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2006 - L 5 KR 48/05

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für Behandlungspflege bei Aufenthalt in einem

  • SG Stralsund, 10.08.2012 - S 3 KR 78/10

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - sonstiger geeigneter Ort -

  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 1 KR 24/12
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - L 5 KR 143/04

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Anspruch auf häusliche Krankenpflege -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - L 5 KR 165/09

    Krankenversicherung - Versorgung eines körperbehinderten Jugendlichen mit einem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 4 KR 208/06
  • SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12

    Leistungsverpflichtung des erst angegangenen Rehabilitationsträgers auch bei

  • SG Hamburg, 20.02.2012 - S 6 KR 1214/09

    Krankenversicherung - häusliche Krankenhilfe - Auslegung des Begriffs "geeigneter

  • LSG Hamburg, 12.11.2009 - L 1 B 202/09

    Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei Unterbringung in

  • LSG Bayern, 27.05.2011 - L 4 KR 149/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 524/12

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - stationäre Einrichtungen -

  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 R 273/15

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6, der Vorschriften

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 9 KR 23/10

    Häusliche Krankenpflege; Medikamenten- und Insulingabe; Unterbringung in einer

  • LSG Hamburg, 30.08.2006 - L 1 KR 88/05

    Führen eines eigenen Haushaltes in einem Wohnhaus als Voraussetzung für die

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 EG 2761/10

    Kein Elterngeld für inhaftierte Mutter

  • SG Lübeck, 12.08.2014 - S 1 KR 322/11

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - stationäre Einrichtung für

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2006 - 4 LC 238/04
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2019 - L 8 SO 17/17

    Beschränkung der Anspruchsberechtigung im Überprüfungsverfahren auf den

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 6 KR 56/17

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Erbringung medizinischer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 5 KR 232/12

    Freistellung von entstandenen Kosten für die häusliche und verordnete

  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 1 KR 23/12
  • SG Lüneburg, 06.12.2006 - S 22 SO 167/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe bei vollstationärer Unterbringung -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 KR 4070/11

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - sonstiger geeigneter Ort -

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 KR 3362/12

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Leistungen der

  • SG Hamburg, 12.05.2009 - S 2 KR 445/09

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - stationäre Einrichtung der

  • SG Frankfurt/Main, 25.10.2012 - S 25 KR 520/12

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Kostenübernahme von subkutanen

  • SG Leipzig, 30.04.2007 - S 19 AS 2000/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2006 - L 4 KR 92/03

    Kostenerstattung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege; Fehlen eines

  • BSG, 10.04.2013 - B 3 KR 39/12 B
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.12.2012 - L 9 SO 151/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - keine

  • SG Frankfurt/Main, 31.10.2012 - S 25 KR 520/12

    Kostentragung für subkutane Injektionen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege in

  • LSG Bayern, 13.10.2015 - L 5 KR 274/11

    Kostenträger für auswärtige Berufsausbildung von Dauer-Beatmungspflegebedürftigen

  • LSG Hamburg, 17.05.2010 - L 1 KR 25/10

    Kostenübernahme einer 24-Stunden-Behandlungspflege in Form einer Heimbeatmung;

  • BSG, 22.04.2008 - B 3 KR 18/07 B
  • SG Dresden, 15.12.2005 - S 18 KR 470/03

    Streit um einen Anspruch auf Freistellung von Verbindlichkeiten hinsichtlich der

  • BSG, 21.07.2016 - B 3 KR 10/16 B
  • SG München, 10.05.2016 - S 37 EG 67/15

    Kein Anspruch auf Elterngeld wegen Überschreitens der Einkommensgrenze wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - L 16 B 74/08

    Krankenversicherung

  • SG Lübeck, 11.09.2007 - S 1 KR 422/07

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in betreuten Wohnformen - keine

  • LSG Hamburg, 18.07.2007 - L 1 KR 89/05

    Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Form von ärztlich

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 1905/10
  • SG Lübeck, 08.08.2007 - S 1 KR 422/07

    Kostenübernahme für häusliche Krankenpflege im Wege der einstweiligen Anordnung;

  • LSG Hamburg, 11.01.2010 - L 1 B 1135/08
  • SG Hamburg, 03.02.2009 - S 48 KR 1330/08

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei Unterbringung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 19/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 4 KR 94/15
  • SG Osnabrück, 06.12.2016 - S 46 KR 47/15

    Kostenerstattung bzgl. eines Anspruchs eines Versicherten auf häusliche

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 5226/14
  • SG Berlin, 15.03.2006 - S 81 KR 381/06

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Behandlungspflege - Merkmal des

  • SG Regensburg, 14.07.2010 - S 2 KR 382/09

    Kostenübernahme für das Anlegen von Kompressionsverbänden an beiden Beinen im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2008 - L 8 B 41/08
  • SG Hannover, 12.07.2007 - S 38 KR 1026/03
  • SG Osnabrück, 23.01.2007 - S 12 AL 34/01
  • SG Hildesheim, 25.07.2006 - S 2 KR 152/06
  • SG Osnabrück, 03.07.2006 - S 3 KR 34/06
  • SG Nordhausen, 03.04.2009 - S 3 KR 615/09

    Kostenübernahme für die Wundbehandlung eines in einer Behinderteneinrichtung

  • SG Chemnitz, 10.03.2009 - S 9 KR 610/08

    Übernahme von Kosten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege in Form von einmal

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