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   BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B   

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BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B (https://dejure.org/2010,24079)
BSG, Entscheidung vom 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B (https://dejure.org/2010,24079)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - B 11 AL 61/10 B (https://dejure.org/2010,24079)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zur Verfassungswidrigkeit der Verkürzung der Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - unzureichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage - Verfassungswidrigkeit der Verkürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - unzureichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage - Verfassungswidrigkeit der Verkürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zur Verfassungswidrigkeit der Verkürzung der Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 23/09 R

    Arbeitslosengeld - Verkürzung der Anspruchsdauer für Ansprüche nach dem 31. 1.

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B
    Zweifelhaft ist aber schon, ob mit dem Verweis auf die zurzeit der Begründung anhängige Revision unter B 7 AL 23/09 R der Klärungsbedarf der aufgeworfenen Frage ausreichend dargelegt worden ist.

    Nur klarstellend - ohne dass die vorliegende Entscheidung hierauf beruht - sei darauf hingewiesen, dass die Frage, ob die zum 1.1.2004 bzw 1.2.2006 durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl I 3002) in Kraft getretene Verkürzung der Anspruchsdauer des Alg gemäß § 127 Abs. 2 SGB III unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften und der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Verlängerung der Anspruchsdauer durch das Siebte Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze vom 8.4.2008 (BGBl I 681) Verfassungsrecht verletzt, durch die Entscheidung des 7. Senats vom 14.9.2010 (B 7 AL 23/09 R, zur Veröffentlichung vorgesehen) inzwischen für die Fallkonstellation entschieden und verneint worden ist, in der nach altem Recht ein Alg-Anspruch mit einer Anspruchsdauer von 26 Monaten bestanden hätte, während nach neuem Recht unter Anwendung der Übergangsvorschriften (nur) ein Alg-Anspruch mit einer Dauer von 24 Monaten gegeben war.

  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68

    Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B
    Denn die Beschwerdebegründung entbehrt jeder näheren Betrachtung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften des § 24 SGB III und des § 7 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch (SGB IV) unter Einschluss des hierauf bezogenen Literaturzitats im angegriffenen Urteil und beschäftigt sich auch nicht mit der zu dieser Thematik in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung und ihrer Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage (vgl BSGE 11, 79; auch BSGE 33, 254) .
  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B
    Die Behauptung der Verfassungswidrigkeit begründet keinen herabgesetzten Begründungsmaßstab (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; auch BSG, Beschluss vom 5.5.1994 - 12 BK 38/94) .
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B
    Insoweit versäumt die Beschwerdebegründung Ausführungen dazu, dass und welche Konsequenzen die angestrebte Entscheidung über die aufgeworfene Rechtsfrage für den Ausgang des Rechtsstreits hat (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 05.05.1994 - 12 BK 38/94

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B
    Die Behauptung der Verfassungswidrigkeit begründet keinen herabgesetzten Begründungsmaßstab (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; auch BSG, Beschluss vom 5.5.1994 - 12 BK 38/94) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B
    Die Behauptung der Verfassungswidrigkeit begründet keinen herabgesetzten Begründungsmaßstab (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; auch BSG, Beschluss vom 5.5.1994 - 12 BK 38/94) .
  • BSG, 26.11.1959 - 7 RAr 38/56

    Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses durch Streik; Unterbrechung des

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B
    Denn die Beschwerdebegründung entbehrt jeder näheren Betrachtung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften des § 24 SGB III und des § 7 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch (SGB IV) unter Einschluss des hierauf bezogenen Literaturzitats im angegriffenen Urteil und beschäftigt sich auch nicht mit der zu dieser Thematik in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung und ihrer Übertragbarkeit auf die heutige Rechtslage (vgl BSGE 11, 79; auch BSGE 33, 254) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auch auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und ggf des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

  • LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Der Kläger hat am 16. Februar 2010 beim Sozialgericht Darmstadt Klage sowohl gegen den Bescheid vom 13. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Januar 2010 ( S 11 AL 60/10 ) als auch gegen den Bescheid vom 30. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Januar 2010 (S 11 AL 61/10) erhoben.

    Das Sozialgericht hat die Verfahren S 11 AL 60/10 und S 11 AL 61/10 mit Beschluss vom 23. Mai 2013 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 11 AL 60/10 verbunden.

  • BSG, 19.01.2011 - B 11 AL 137/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

    Es ist indes weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass er auch nach Erschöpfung des ihm von der Beklagen für die Dauer von 18 Monaten bewilligten Alg weiterhin die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Alg erfüllt (vgl § 117 Abs. 1 SGB III) bzw keine anderen Sozialleistungen bezogen hat (vgl Senatsbeschluss vom 1.12.2010 - B 11 AL 61/10 B) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - L 16 R 649/18

    Rentenrechtliche Bewertung eines von der Gewerkschaft gezahlten Streikgeldes

    Insofern verdeutlicht der Bezug von Streikgeld (vgl. auch die entsprechenden an den Kläger gerichteten Auszahlungsmitteilungen der Gewerkschaft zur Streikunterstützung aus dem Jahr 1997; Bl. 71 - 76 der Leistungsakten) dem am Streik - unter Wahrung der Arbeitnehmerrechte - aktiv Mitwirkenden gerade, dass etwaige Risiken der freiwilligen Teilnahme am Arbeitskampf, beispielsweise auch sozialversicherungsrechtlicher Art, derjenige trägt, der sich hieran aktiv beteiligt, nicht jedoch der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (vgl. auch BSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - B 11 AL 61/10 B - juris Rn. 8 zu durch Zeiten unbezahlten Streiks und der Gewährung von Streikgeld verminderter Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld).
  • SG Berlin, 01.04.2011 - S 70 AL 3145/10

    Arbeitslosengeldgeld - Anspruchsdauer bei Wiederbewilligung - maßgebliches

    Die Kammer verweist insoweit auf das Urteil des BSG vom 14.09.2010 (B 7 AL 23/09 R, zitiert nach juris Rn. 12 ff.; vgl. auch Beschluss v. 01.12.2010, B 11 AL 61/10 B, zitiert nach juris) und folgt nach eigener Prüfung dieser Entscheidung.
  • SG Darmstadt, 23.05.2013 - S 11 AL 60/10
    Der Kläger hat am 16.02.2010 gegen die Widerspruchsbescheide vom 15.01.2010 und 18.01.2010 Klage bei dem Sozialgericht Darmstadt erhoben (Az.: S 11 AL 60/10 und S 11 AL 61/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 11 AL 5/09
    Die Kürzung der Alg-Anspruchsdauer begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BSG, Urteil vom 14. September 2010 - B 7 AL 23/09 R; BSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - L 11 AL 61/10 B).
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