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   BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76   

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https://dejure.org/1978,4842
BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76 (https://dejure.org/1978,4842)
BSG, Entscheidung vom 02.02.1978 - 12 RK 38/76 (https://dejure.org/1978,4842)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 1978 - 12 RK 38/76 (https://dejure.org/1978,4842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Winterbauumlage einschließlich Pauschale, Säumniszuschlag, Verzugszinsen, Kosten und Gebühren - Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit - Zuständiges Gericht für Streitigkeiten über Grund und Höhe der Forderung - Verfassungsmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67

    Konkurs des Beitragsschuldners - Forderungen der Krankenkasse - Konkursvorrecht -

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76
    Da das Konkursvorrecht eine der Forderung innewohnende Eigenschaft und nicht ein besonderes, neben ihr bestehendes Recht ist, gehören Vorrechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor dieselben Gerichte wie Streitigkeiten über Grund und Hohe der Forderung (BSGE 32, 263 f).

    Dies hat das Bundessozialgericht auch bereits bei der Einbeziehung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in das Konkursprivileg des § 28 Abs. 3 RVO aF unter Berücksichtigung der Verweisung auf § 61 Nr. 1 KO aF ausgesprochen (BSGE 32, 263, 267).

  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 16/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 KaffeeStG

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76
    Dabei kann zur Ermittlung des gesetzgeberischen Willens auf das ganze Gesetz, in das die Ermächtigungsnorm hineingestellt ist, und darüber hinaus sogar auf andere Gesetze zurückgegriffen werden (BVerfGE 24, 155, 169; 28, 66, 86; 29, 198, 210); denn auch für die Auslegung von Ermächtigungsnormen gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (BVerfGE 36, 224, 228) [BVerfG 11.12.1973 - 2 BvL 16/69].
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76
    Dabei kann zur Ermittlung des gesetzgeberischen Willens auf das ganze Gesetz, in das die Ermächtigungsnorm hineingestellt ist, und darüber hinaus sogar auf andere Gesetze zurückgegriffen werden (BVerfGE 24, 155, 169; 28, 66, 86; 29, 198, 210); denn auch für die Auslegung von Ermächtigungsnormen gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (BVerfGE 36, 224, 228) [BVerfG 11.12.1973 - 2 BvL 16/69].
  • BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76
    Zutreffend hat das SG für die nach § 146 Abs. 1 KO i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zulässige Feststellungsklage (vgl. BSGE 14, 40, 43) entschieden, daß der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 SGG gegeben ist.
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76
    Die nötige Beschränkung (Ausmaß) einer Ermächtigung ist dann gegeben, wenn sie so bestimmt ist, daß vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassene Verordnung haben kann (vgl. BVerfGE 19, 361 [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] mwN; BSGE 20, 52, 53 f; Leibholz-Rinek, GG, 5. Aufl Art. 80, Anm. 7; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl § 25, S 129, 130; Hasskerl, AöR 94, 85, 99 ff; Wilke AöR 98, 196, 229 ff).
  • RG, 01.04.1921 - VII 409/20

    Konkursvorrecht der Berufsgenossenschaften

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76
    Ob dabei die Erwägung mitgesprochen hat, daß die Arbeitgeber bestimmte Beitragsanteile ihrer Arbeitnehmer vom Lohn einzubehalten und wie Lohnteile abzuführen haben (§§ 393 ff RVO), ist den Gesetzesmaterialien (vgl. RGZ 102, 70, 72 f) nicht sicher zu entnehmen.
  • BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 338/66

    Gerichte für Arbeitssachen - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten -

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76
    Mit dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 5. Juli 1967 - DB 1967, 1552 - NW 1967, 2224 -) sei davon auszugehen, daß die Vorschriften über Konkursvorrechte strikt und zurückhaltend ausgelegt werden, weil andere Konkursgläubiger nicht benachteiligt werden dürften.
  • BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61

    Genehmigung zur Beschäftigung eines Zahnarztes als Ausbildungsassistenten ;

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76
    Die nötige Beschränkung (Ausmaß) einer Ermächtigung ist dann gegeben, wenn sie so bestimmt ist, daß vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassene Verordnung haben kann (vgl. BVerfGE 19, 361 [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] mwN; BSGE 20, 52, 53 f; Leibholz-Rinek, GG, 5. Aufl Art. 80, Anm. 7; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl § 25, S 129, 130; Hasskerl, AöR 94, 85, 99 ff; Wilke AöR 98, 196, 229 ff).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76
    Dabei kann zur Ermittlung des gesetzgeberischen Willens auf das ganze Gesetz, in das die Ermächtigungsnorm hineingestellt ist, und darüber hinaus sogar auf andere Gesetze zurückgegriffen werden (BVerfGE 24, 155, 169; 28, 66, 86; 29, 198, 210); denn auch für die Auslegung von Ermächtigungsnormen gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (BVerfGE 36, 224, 228) [BVerfG 11.12.1973 - 2 BvL 16/69].
  • BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 6/67

    Gemeinsame Amtsgerichte

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76
    Dabei kann zur Ermittlung des gesetzgeberischen Willens auf das ganze Gesetz, in das die Ermächtigungsnorm hineingestellt ist, und darüber hinaus sogar auf andere Gesetze zurückgegriffen werden (BVerfGE 24, 155, 169; 28, 66, 86; 29, 198, 210); denn auch für die Auslegung von Ermächtigungsnormen gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (BVerfGE 36, 224, 228) [BVerfG 11.12.1973 - 2 BvL 16/69].
  • LSG Bayern, 14.11.1980 - L 11/Al 10/80
    § 3 Abs. 2 WinterbauUmlV hat auch nach dem Inkrafttreten des AFGÄndG 3 in § 186a Abs. 3 S 1 AFG eine den Erfordernissen des § 80 GG genügende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (Fortführung der Rechtsprechung des BSG vom 1978-02-02 12 RK 38/76 = SozR 4230 § 3 Nr. 1).
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