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   BSG, 02.02.2021 - B 9 V 57/20 B   

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BSG, 02.02.2021 - B 9 V 57/20 B (https://dejure.org/2021,6154)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2021 - B 9 V 57/20 B (https://dejure.org/2021,6154)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - B 9 V 57/20 B (https://dejure.org/2021,6154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 202 S. 1; ZPO § 78b Abs. 1
    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.08.2019 - B 8 SO 34/19 B

    Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage

    Auszug aus BSG, 02.02.2021 - B 9 V 57/20 B
    Im Zusammenhang mit der Frage der Statthaftigkeit der Wiederaufnahmeklage ist angesichts der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu nicht ersichtlich, dass eine grundsätzliche Bedeutung mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden könnte; nach gefestigter Rechtsprechung des BSG setzt die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage zumindest die schlüssige Behauptung des Vorliegens eines der in § 179 Abs. 1 SGG iVm § 579 und § 580 ZPO aufgeführten Wiederaufnahmegründe voraus ( BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 8 SO 34/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 RdNr 9; BSG Beschluss vom 2.7.2003 - B 10 LW 8/03 B - juris RdNr 6) .

    Insbesondere stellt die Entscheidung über eine unzulässige Wiederaufnahmeklage durch Beschluss gemäß § 158 Satz 2 SGG nach erfolgter Anhörung der Klägerin keinen Verfahrensfehler iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG dar ( BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 8 SO 34/19 B - juris RdNr 6 mwN) .

  • BSG, 02.07.2003 - B 10 LW 8/03 B

    Rechtsweggarantie im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.02.2021 - B 9 V 57/20 B
    Im Zusammenhang mit der Frage der Statthaftigkeit der Wiederaufnahmeklage ist angesichts der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu nicht ersichtlich, dass eine grundsätzliche Bedeutung mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden könnte; nach gefestigter Rechtsprechung des BSG setzt die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage zumindest die schlüssige Behauptung des Vorliegens eines der in § 179 Abs. 1 SGG iVm § 579 und § 580 ZPO aufgeführten Wiederaufnahmegründe voraus ( BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 8 SO 34/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 RdNr 9; BSG Beschluss vom 2.7.2003 - B 10 LW 8/03 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 02.02.2021 - B 9 SB 55/20 B

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BSG, 02.02.2021 - B 9 V 57/20 B
    Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit der Klägerin (vgl § 71 Abs. 1 SGG iVm § 104 Nr. 2 BGB ) bestehen (auch) nach den aktenkundigen medizinischen Unterlagen in dem Verfahren B 9 SB 55/20 B, auf die die Klägerin bezüglich ihrer behaupteten "Verhandlungs- und Verfahrensunfähigkeit" verweist, nach wie vor nicht (s hierzu auch Senatsbeschluss vom heutigen Tage - B 9 SB 55/20 B) .
  • BSG, 28.10.2020 - B 9 V 37/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiordnung eines Notanwalts - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 02.02.2021 - B 9 V 57/20 B
    Es kann offenbleiben, ob die Klägerin hinreichend dargetan hat, dass sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht finden konnte (allgemein zu den Anforderungen s Senatsbeschluss vom 28.10.2020 - B 9 V 37/20 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Auszug aus BSG, 02.02.2021 - B 9 V 57/20 B
    Im Zusammenhang mit der Frage der Statthaftigkeit der Wiederaufnahmeklage ist angesichts der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu nicht ersichtlich, dass eine grundsätzliche Bedeutung mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden könnte; nach gefestigter Rechtsprechung des BSG setzt die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage zumindest die schlüssige Behauptung des Vorliegens eines der in § 179 Abs. 1 SGG iVm § 579 und § 580 ZPO aufgeführten Wiederaufnahmegründe voraus ( BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 8 SO 34/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 RdNr 9; BSG Beschluss vom 2.7.2003 - B 10 LW 8/03 B - juris RdNr 6) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.01.2023 - L 3 R 209/22

    Voraussetzungen einer zulässigen Wiederaufnahmeklage

    Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist bei einer unzulässigen Wiederaufnahmeklage nicht zwingend (vgl. BSG, Beschluss vom 2. Februar 2021 - B 9 V 57/20 B -, juris, RdNr. 8; Claus in jurisPK-SGG, 2. Aufl. 2022, § 179 SGG, RdNr. 11).
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