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   BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B   

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BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B (https://dejure.org/2022,4100)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B (https://dejure.org/2022,4100)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - B 9 SB 47/21 B (https://dejure.org/2022,4100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 62 SGG, § 103 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - verständliche und strukturierte Tatsachendarstellung - Amtsermittlungspflicht - Aufrechterhaltung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags - Wiederholung und Protokollierung in der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 103
    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 04.05.2020 - B 9 SB 84/19 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
    Die Gerichte werden durch Art. 103 Abs. 1 GG nicht dazu verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl BSG Beschluss vom 4.5.2020 - B 9 SB 84/19 B - juris RdNr 11 mwN) .

    Soweit sie das Urteil des LSG für fehlerhaft hält, weil darin auf Grundlage des von ihr aus einem Erwerbsminderungsrentenverfahren vor dem SG beigebrachten Gutachtens des S vom 29.11.2020 kein Einzel-GdB für eine Beckenringfraktur zuerkannt worden sei, wendet sie sich gegen die Beweiswürdigung des LSG (vgl BSG Beschluss vom 4.5.2020 - B 9 SB 84/19 B - juris RdNr 6) .

    Dies gilt jedenfalls mit Blick auf solche Gutachten, die im selben Rechtszug erstattet werden (BSG Beschluss vom 4.5.2020 - B 9 SB 84/19 B - juris RdNr 8 mwN) .

    Im Übrigen begründet das Fragerecht keinen Anspruch auf stets neue (schriftliche oder mündliche) Anhörungen des Sachverständigen, wenn ein Beteiligter und der Sachverständige in ihrer Beurteilung nicht übereinstimmen (vgl BSG Beschluss vom 4.5.2020 - B 9 SB 84/19 B - juris RdNr 9 mwN) .

    Unabhängig davon, dass das Recht eines Beteiligten, Fragen an einen Sachverständigen zu stellen, grundsätzlich nur mit Blick auf solche Gutachten besteht, die im selben Rechtszug erstattet worden sind (stRspr; zB BSG Beschluss vom 4.5.2020 - B 9 SB 84/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 5.7.2018 - B 9 SB 26/18 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 12.10.2017 - B 9 V 32/17 B - juris RdNr 16) , was auch die Klägerin erkennt, hat sie nicht hinreichend aufgezeigt, warum dennoch vor dem LSG ein Recht auf Befragung des erstinstanzlich gehörten Sachverständigen B bestanden haben könnte.

  • BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B

    Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Auszug aus BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
    In einer solchen Konstellation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die aus Sicht der Beschwerde und für das LSG entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung dargelegt werden und nicht - wie hier in der 83-seitigen Beschwerdebegründung erfolgt - unzureichend strukturiert und unzulänglich geordnet sowie versehen mit zahlreichen wortwörtlichen Auszügen aus der Berufungsbegründung vom 14.12.2016 und diversen anderen Schriftsätzen der Klägerin (vgl BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 5 f; BSG Beschluss vom 1.8.2017 - B 13 R 214/16 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs grundsätzlich auch nicht als Verfahrensmangel des angefochtenen Urteils iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (vgl BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 10 mwN) .

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bietet keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 12; BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216 = juris RdNr 43) .

  • BSG, 05.07.2018 - B 9 SB 26/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
    Unabhängig davon, dass das Recht eines Beteiligten, Fragen an einen Sachverständigen zu stellen, grundsätzlich nur mit Blick auf solche Gutachten besteht, die im selben Rechtszug erstattet worden sind (stRspr; zB BSG Beschluss vom 4.5.2020 - B 9 SB 84/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 5.7.2018 - B 9 SB 26/18 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 12.10.2017 - B 9 V 32/17 B - juris RdNr 16) , was auch die Klägerin erkennt, hat sie nicht hinreichend aufgezeigt, warum dennoch vor dem LSG ein Recht auf Befragung des erstinstanzlich gehörten Sachverständigen B bestanden haben könnte.

    Denn nur dann kann überhaupt erst beurteilt werden, ob und inwieweit die (angekündigten) Fragen - wie zwingend notwendig - auch objektiv sachdienlich sind (BSG Beschluss vom 5.7.2018 - B 9 SB 26/18 B - juris RdNr 9) .

  • BSG, 14.05.2021 - B 9 SB 71/20 B

    Anspruch auf einen höheren GdB; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
    Dafür muss nicht nur die Stellung des Antrags, sondern auch aufgezeigt werden, über welche im Einzelnen bezeichnete Tatsachenbehauptung Beweis erhoben werden sollte und was die Beweisaufnahme ergeben hätte (vgl BSG Beschluss vom 14.5.2021 - B 9 SB 71/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 2.6.2017 - B 9 V 16/17 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .

    Um das Berufungsgericht ausreichend vor einer Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu warnen, muss ein im Berufungsverfahren rechtskundig vertretener Beschwerdeführer - wie die Klägerin - sein zuvor geäußertes Beweisbegehren deshalb in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG als prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG wiederholen und protokollieren lassen (§ 122 SGG iVm § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO; vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 14.5.2021 - B 9 SB 71/20 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 27.05.2020 - B 9 SB 67/19 B

    Herabsetzung eines GdB wegen Heilungsbewährung

    Auszug aus BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
    Diese auf der Grundlage medizinischer Befunde abschließend einzuschätzen, ist Aufgabe des Gerichts (stRspr; zB BSG Beschluss vom 27.5.2020 - B 9 SB 67/19 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 12.10.2017 - B 9 V 32/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
    Unabhängig davon, dass das Recht eines Beteiligten, Fragen an einen Sachverständigen zu stellen, grundsätzlich nur mit Blick auf solche Gutachten besteht, die im selben Rechtszug erstattet worden sind (stRspr; zB BSG Beschluss vom 4.5.2020 - B 9 SB 84/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 5.7.2018 - B 9 SB 26/18 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 12.10.2017 - B 9 V 32/17 B - juris RdNr 16) , was auch die Klägerin erkennt, hat sie nicht hinreichend aufgezeigt, warum dennoch vor dem LSG ein Recht auf Befragung des erstinstanzlich gehörten Sachverständigen B bestanden haben könnte.
  • BSG, 02.06.2017 - B 9 V 16/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
    Dafür muss nicht nur die Stellung des Antrags, sondern auch aufgezeigt werden, über welche im Einzelnen bezeichnete Tatsachenbehauptung Beweis erhoben werden sollte und was die Beweisaufnahme ergeben hätte (vgl BSG Beschluss vom 14.5.2021 - B 9 SB 71/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 2.6.2017 - B 9 V 16/17 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bietet keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 12; BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216 = juris RdNr 43) .
  • BSG, 31.05.2017 - B 5 R 358/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
    Bloße Beweisanregungen haben prozessual und im Hinblick auf die Sachaufklärungsrüge nicht dieselbe Bedeutung wie ein förmlicher Beweisantrag (BSG Beschluss vom 3.2.2020 - B 13 R 295/18 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 31.5.2017 - B 5 R 358/16 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 12.06.2017 - B 13 R 144/17 B

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung einer geringeren

    Auszug aus BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B
    Es ist nicht Aufgabe des BSG, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen für die vom Beschwerdeführer gerügten Verfahrensmängel aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 8.11.2018 - B 9 V 28/18 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 12.6.2017 - B 13 R 144/17 B - juris RdNr 9 mwN).
  • BSG, 01.08.2017 - B 13 R 214/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 14.03.2019 - B 5 R 22/18 B

    Fragerecht an einen Sachverständigen

  • BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 24/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 27.08.2015 - B 5 R 178/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Beweisantrag -

  • BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegungsanforderungen -

  • BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • BSG, 03.02.2020 - B 13 R 295/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B

    Gewährung einer Beschädigtengrundrente

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

  • BSG, 05.12.2022 - B 9 V 30/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    § 62 SGG konkretisiert den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (vgl BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 12 mwN) .

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bietet keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 12 mwN unter Hinweis auf BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216 = juris RdNr 43) .

    Zwar kann die gerügte Verletzung des Fragerechts nach § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, weil jedem Beteiligten das Recht zusteht, den Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (stRspr; zB BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - juris RdNr 32; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr 14) .

    Im Übrigen begründet das Fragerecht keinen Anspruch auf stets neue (schriftliche oder mündliche) Anhörungen eines Sachverständigen, wenn ein Beteiligter und der Sachverständige in ihrer Beurteilung nicht übereinstimmen (vgl BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 17; BSG Beschluss vom 4.5.2020 - B 9 SB 84/19 B - juris RdNr 9 mwN) .

  • BSG, 22.09.2022 - B 9 SB 8/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Fehlen von

    Diese Warnfunktion verfehlen bloße Beweisgesuche, die lediglich in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthalten sind, da es sich insoweit nur um Hinweise oder bloße Anregungen handelt (BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 27.8.2015 - B 5 R 178/15 B - juris RdNr 9) .

    Um das Berufungsgericht ausreichend vor einer Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu warnen, muss ein im Berufungsverfahren rechtskundig vertretener Beschwerdeführer - wie die Klägerin - sein zuvor geäußertes Beweisbegehren deshalb in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG als prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG wiederholen und protokollieren lassen (§ 122 SGG iVm § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO; vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 14.5.2021 - B 9 SB 71/20 B - juris RdNr 8) .

    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt lediglich, wenn die Behandlung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 24.5.2013 - B 1 KR 50/12 B - juris RdNr 5, jeweils mwN) .

  • BSG, 15.08.2022 - B 2 U 141/21 B

    Feststellung weiterer Unfallfolgen auf psychiatrischem Fachgebiet; Grundsatzrüge

    Allenfalls bezeichnet die Beschwerdebegründung insoweit eine im Hinblick auf die Sachaufklärungsrüge irrelevante Beweisanregung (dazu zB BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 7 mwN; BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN) .

    Dies ist zwingend erforderlich, um beurteilen zu können, ob und inwieweit die (angekündigten) Fragen oder Punkte auch objektiv sachdienlich (§ 116 Satz 2 SGG) sind (stRspr; zB BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 18 mwN; BSG Beschluss vom 11.12.2019 - B 13 R 164/18 B - juris RdNr 9) .

  • BSG, 18.10.2023 - B 9 V 9/23 B
    Um das Berufungsgericht ausreichend vor einer Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu warnen, muss ein im Berufungsverfahren rechtskundig vertretener Beschwerdeführer - wie die Klägerin - sein zuvor geäußertes Beweisbegehren deshalb in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG als prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG wiederholen und protokollieren lassen (§ 122 SGG iVm § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO; vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 14.5.2021 - B 9 SB 71/20 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 09.01.2023 - B 9 SB 24/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - juris RdNr 32) .

    Erst auf Grundlage dieser Darlegungen kann beurteilt werden, ob und inwieweit die (angekündigten) Fragen - wie zwingend notwendig - auch objektiv sachdienlich sind (BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 18 mwN) .

  • BSG, 13.07.2023 - B 11 AL 8/23 B
    Die damit angesprochene Regelung des § 62 SGG konkretisiert den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) und soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG ) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (vgl nur BSG vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 12 mwN) .

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bietet keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl BSG vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 12 mwN unter Hinweis auf BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216 = juris RdNr 43) .

  • BSG, 21.12.2022 - B 9 SB 12/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - juris RdNr 32) .

    Erst auf Grundlage dieser Darlegungen kann beurteilt werden, ob und inwieweit die (angekündigten) Fragen - wie zwingend notwendig - auch objektiv sachdienlich sind (BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 18 mwN) .

  • BSG, 21.12.2022 - B 9 V 12/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, das unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, jedem Beteiligten gemäß §§ 116 Satz 2, 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - juris RdNr 32) .

    Erst auf Grundlage dieser Darlegungen kann beurteilt werden, ob und inwieweit die (angekündigten) Fragen - wie zwingend notwendig - auch objektiv sachdienlich sind (BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 18 mwN) .

  • LSG Hessen, 31.10.2022 - L 3 U 13/18

    Unfallversicherungsrecht

    Bloße Beweisanregungen - wie hier - haben prozessual nicht dieselbe Bedeutung wie ein förmlicher Beweisantrag (BSG, Beschluss vom 2. Februar 2022 - B 9 SB 47/21 B - juris Rn. 7).

    Die Warnfunktion eines Beweisantrages verfehlen bloße Beweisgesuche gerade, die lediglich in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthalten sind, da es sich insoweit nur um Hinweise oder bloße Anregungen handelt (BSG, Beschluss vom 2. Februar 2022 - B 9 SB 47/21 B - juris Rn. 8).

  • BSG, 04.05.2022 - B 9 V 30/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - soziales Entschädigungsrecht -

    Hiervon ausgehend wären schließlich die konkret - aus Sicht des Klägers - noch erläuterungsbedürftigen Punkte zu formulieren gewesen (vgl BSG Beschluss vom 2.2.2022 - B 9 SB 47/21 B - juris RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 28.11.2022 - B 9 SB 28/22 B

    Entziehung eines festgestellten Grades der Behinderung nach Heilungsbewährung

  • BSG, 09.06.2023 - B 2 U 7/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • FG Münster, 23.11.2022 - 9 K 1114/17

    Darstellen des Taxiunternehmens und Mietwagenunternehmens als einheitlicher

  • BSG, 06.09.2023 - B 2 U 90/22 B
  • BSG, 22.02.2023 - B 5 R 204/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 24.01.2023 - B 9 V 31/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 26.04.2022 - B 5 R 325/21 B

    Zuweisung einer Maßnahme zur Eignungsabklärung und Arbeitserprobung

  • BSG, 10.03.2023 - B 9 SB 43/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 04.09.2023 - B 1 KR 54/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

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