Rechtsprechung
   BSG, 02.03.1973 - 12/3 RK 2/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2080
BSG, 02.03.1973 - 12/3 RK 2/71 (https://dejure.org/1973,2080)
BSG, Entscheidung vom 02.03.1973 - 12/3 RK 2/71 (https://dejure.org/1973,2080)
BSG, Entscheidung vom 02. März 1973 - 12/3 RK 2/71 (https://dejure.org/1973,2080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,2080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitreibung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge durch die Krankenkasse - Verjährung von Beitragsforderungen - Die Frist des § 29 Abs. 1 RVO als von Amts wegen zu beachtende Ausschlußfrist - Entsprechende Anwendung des § 217 BGB auf Beitragsforderungen - Angelegenheiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 4/64

    Anspruch auf Beitragsrückstände - Verjährungsunterbrechung - Beginn der neuen

    Auszug aus BSG, 02.03.1973 - 3 RK 2/71
    Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in BSG 25, 73 sei § 217 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für die Unterbrechung der Verjährung entsprechend anzuwenden.

    In BSG 25, 73 und 136 sei eine entsprechende Anwendung des § 147 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung (RAO) - Fassung vom 1. Dezember 1936 -, auf den § 21 des Berliner Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Hai 1957 (GVBl 57, 516) hinweise, abgelehnt worden, weil § 147 RAO eine vereinzelte Sonderbestimmung darstelle.

    Die Beklagte wendet sich gegen die entsprechende Anwendung des § 217 BGB auf ihre Beitragsforderungen nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG (BSG 25, 73).

    Zur Zeit der Entscheidung in BSG 25, 73 hätten zur Rechtsvergleichung nur § 147 RAO und § 88 Abs. 3 PrKAbgG zur Verfügung gestanden.

    Die beigeladene Bundesanstalt ... verweist auf BSG 25, 73, 136 und auf das Urteil des BSG vom 27. Oktober 1966 - 3 RK 35/63-.

    Nach der Entscheidung in BSG 25, 73, auf die das LSG sich gestützt hat, sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über den Zeitpunkt des Beginns einer neuen Verjährung nach Beendigung der Unterbrechung der Verjährung - § 217 BGB - analog auf die Verjährung des Anspruchs auf Rückstände nach § 29 Abs. 1 RVO anzuwenden.

    Diese Begründung legt es nahe, den § 147 RAO künftig nicht mehr - wie in BSG 25, 73 - als eine auf das Steuerrecht beschränkte Sondervorschrift, sondern allgemein als Vorbild für die Verjährung von Ansprüchen öffentlich-rechtlicher Stellen anzusehen.

  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62

    Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer

    Auszug aus BSG, 02.03.1973 - 3 RK 2/71
    Mit seinem Hinweis auf Verjährung wendet er sich vielmehr gegen die Berechtigung der Beklagten, die Beitragsforderung geltend zu machen (BSG 22, 173).
  • BSG, 21.09.1962 - 10 RV 1059/59
    Auszug aus BSG, 02.03.1973 - 3 RK 2/71
    Aus dem Wesen der Bindung in der Sache von Verwaltungsakten folgt, daß die Grundsätze des § 767 Abs. 2 ZFO auch für die Begründetheit der Anfechtungsklage gegen die Pfändungs- und Überweisungsverfügung gelten müssen (vgl. BSG 18, 22, 26 f; 3, 204; Renck, Die Rechtsmittel gegen Verwaltungsvollstreckungsakte, in NJW 1966, 1247; Haueisen, Verwaltungsakt und Vollstreckungsgegenklage, in NJW 1965, 2285).
  • BSG, 27.10.1966 - 3 RK 35/63
    Auszug aus BSG, 02.03.1973 - 3 RK 2/71
    Die beigeladene Bundesanstalt ... verweist auf BSG 25, 73, 136 und auf das Urteil des BSG vom 27. Oktober 1966 - 3 RK 35/63-.
  • BSG, 30.04.1968 - 3 RK 48/65

    Verjährung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge - Anwendung der

    Auszug aus BSG, 02.03.1973 - 3 RK 2/71
    Es sei nicht festzustellen, daß der Kläger die Beiträge absichtlich hinterzogen hätte (Hinweis auf BSG 28, 61).
  • LSG Hessen, 15.12.2020 - L 9 AS 546/20
    Diese steht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit nach dem SGB II. Bei dem Gegenstand des Rechtsstreits handelt es sich somit um eine Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG, so dass der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet sein dürfte (vgl. BSG, Urteil vom 2. März 1973 - 12/3 RK 2/71 - BSGE 35, 236; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B - m. w. N.; Keller in: Meyer-Ladewig u. a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 51 Rn. 39 "Vollstreckung").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 55/13
    In der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BSG vom 02.03.1973 - 12/3 RK 2/71, in der die dortige Beklagte, ebenfalls eine Krankenkasse, wie hier die Vollstreckungsbehörde der Kommune ersucht hatte, war der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit mit der Begründung bejaht worden, dass der dortige Kläger sich nicht gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch die Behörde, sondern gegen die Berechtigung, die Beitragsforderung selbst geltend zu machen, gewandt hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 7 AS 1402/13
    In der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BSG vom 02.03.1973 - 12/3 RK 2/71, in der die dortige Beklagte, ebenfalls eine Krankenkasse, wie hier die Vollstreckungsbehörde der Kommune ersucht hatte, war der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit mit der Begründung bejaht worden, dass der dortige Kläger sich nicht gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch die Behörde, sondern gegen die Berechtigung, die Beitragsforderung selbst geltend zu machen, gewandt hat.
  • LSG Hessen, 20.06.1977 - L 3 U 146/77
    Es handelt sich um eine Anfechtungsklage mit der begehrt wird, die Vollstreckbarkeitserklärung aus einem bindend gewordenen Verwaltungsakt in einer Angelegenheit der Sozialversicherung für unzulässig zu erklären (§§ 51-54 SGG; Urteil des BSG vom 2.3.1973 - 12/3 RK 2/71 - in E 35, 236; Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 5 S. 1029 f. zu § 748 RVO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 7 AL 62/12
    Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist nach § 51 SGG bei Einwendungen gegen die zu vollstreckende Forderung eröffnet, wenn die Forderung zu einer der in § 51 Abs. 1 SGG erfassten Materie gehört (BSG, Urteil vom 2. März 1973 - 12/3 RK 2/71-, BSGE 35 236).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht