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   BSG, 02.03.2004 - B 9 V 7/04 B   

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https://dejure.org/2004,27967
BSG, 02.03.2004 - B 9 V 7/04 B (https://dejure.org/2004,27967)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2004 - B 9 V 7/04 B (https://dejure.org/2004,27967)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2004 - B 9 V 7/04 B (https://dejure.org/2004,27967)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Sachsen, 15.07.2015 - L 3 AL 83/15

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; neuer Rechtszug;

    Dies wird jedoch nicht kostenrechtlich, sondern prozessrechtlich damit begründet, dass es sich bei einem Wiederaufnahmeantrag um einen außerordentlichen Rechtsbehelf zur Beseitigung der Rechtskraftwirkung einer Entscheidung handelt (vgl. BSG, Beschluss vom 2. März 2004 - B 9 V 7/04 B - JURIS-Dokument Rdnr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2009 - L 13 AS 291/09
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erstreckt sich im Falle der Zulassung der Berufung auch auf das mit dem Zulassungsbeschluss beginnende Berufungsverfahren, denn es handelt sich um einen einheitlichen Rechtszug (siehe zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerden und der Erstreckung auf Revisionsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 29. November 1994 - Az.: 11 KSt 1/94; BFH, Beschluss vom 04.05.2004 - Az.: VIII S 4/04 (PKH); BSG, Beschluss vom 2. März 2004 - Az.: B 9 V 7/04 B - zitiert jeweils nach juris; Philippi in Zöller, Kommentar zur ZPO, 27. Auflage 2009, § 119 Rn. 18; Leitherer, a.a.O. § 145 Rn. 12); eine gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren erfolgt nicht.
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