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   BSG, 02.03.2020 - B 11 AL 56/19 B   

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https://dejure.org/2020,6754
BSG, 02.03.2020 - B 11 AL 56/19 B (https://dejure.org/2020,6754)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2020 - B 11 AL 56/19 B (https://dejure.org/2020,6754)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2020 - B 11 AL 56/19 B (https://dejure.org/2020,6754)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach § 153 Abs 4 S 1 SGG - Ermessensentscheidung - Ermessensfehler - grobe Fehleinschätzung - Erforderlichkeit der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach § 153 Abs 4 S 1 SGG - Ermessensentscheidung - Ermessensfehler - grobe Fehleinschätzung - Erforderlichkeit der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 02.03.2020 - B 11 AL 56/19 B
    Nicht die - behauptete - Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die fehlende Übereinstimmung im Grundsätzlichen kann die Zulassung wegen Abweichung begründen (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Voelzke in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 160 RdNr 119) .
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 02.03.2020 - B 11 AL 56/19 B
    Die Entscheidung, die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG zurückzuweisen, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf dessen fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüft werden (stRspr; vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 38; BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 27) .
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 62/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - Schadensersatz -

    Auszug aus BSG, 02.03.2020 - B 11 AL 56/19 B
    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn vorliegend tatsächlich ein der Fallgestaltung der von ihm herangezogenen BSG-Entscheidung vom 21.6.2001 (B 7 AL 62/00 R - SozR 3-4100 § 117 Nr. 24) vergleichbarer Sachverhalt vorliegt, also eine Fallgestaltung, in der ein Arbeitgeber den von einem arbeitsfähigen Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt hat, sodass sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch ggf in einen Schadensersatzanspruch umwandeln könnte (vgl etwa BAG vom 16.5.2017 - 9 AZR 572/16 - BAGE 159, 106 ff) .
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 02.03.2020 - B 11 AL 56/19 B
    Darüber hinaus ist aufzuzeigen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (stRspr; vgl bereits BSG vom 18.2.1980 - 10 BV 109/79 - SozR 1500 § 160a Nr. 36) .
  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Auszug aus BSG, 02.03.2020 - B 11 AL 56/19 B
    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn vorliegend tatsächlich ein der Fallgestaltung der von ihm herangezogenen BSG-Entscheidung vom 21.6.2001 (B 7 AL 62/00 R - SozR 3-4100 § 117 Nr. 24) vergleichbarer Sachverhalt vorliegt, also eine Fallgestaltung, in der ein Arbeitgeber den von einem arbeitsfähigen Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt hat, sodass sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch ggf in einen Schadensersatzanspruch umwandeln könnte (vgl etwa BAG vom 16.5.2017 - 9 AZR 572/16 - BAGE 159, 106 ff) .
  • BSG, 18.06.2019 - B 9 V 38/18 B

    Impfentschädigung nach einer Pockenschutzimpfung

    Auszug aus BSG, 02.03.2020 - B 11 AL 56/19 B
    Zwar kann die Entscheidung nach § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG auf einer groben Fehleinschätzung beruhen, wenn der Sachverhalt nicht umfassend ermittelt worden ist und eine mündliche Verhandlung erforderlich war, um dies sicherzustellen (vgl nur BSG vom 18.6.2019 - B 9 V 38/18 B - juris RdNr 9 ff) .
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 02.03.2020 - B 11 AL 56/19 B
    Die Entscheidung, die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG zurückzuweisen, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf dessen fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüft werden (stRspr; vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 38; BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 27) .
  • BSG, 24.08.2021 - B 4 AS 32/21 BH

    Widerspruch gegen einen Nichtverwaltungsakt; Grundsatzrüge im

    Die Entscheidung, gemäß § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG zu verfahren, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts und kann vom Revisionsgericht nur auf dessen fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen, überprüft werden (stRspr; etwa BSG vom 19.9.2019 - B 12 KR 21/19 R - BSGE 129, 106 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 45, RdNr 11; BSG vom 2.3.2020 - B 11 AL 56/19 B - juris RdNr 3 mwN; BSG vom 29.6.2021 - B 4 AS 96/21 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 29.06.2021 - B 4 AS 96/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Zurückweisung einer

    Die Entscheidung, die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG zurückzuweisen, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf dessen fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen, überprüft werden (stRspr; etwa BSG vom 19.9.2019 - B 12 KR 21/19 R - BSGE 129, 106 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 45, RdNr 11; BSG vom 2.3.2020 - B 11 AL 56/19 B - RdNr 3 mwN) .
  • BSG, 01.07.2021 - B 1 KR 21/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge des

    Eine solche Ermessensentscheidung kann vom Revisionsgericht lediglich darauf geprüft werden, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe erkennbar fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde liegen (vgl nur BSG vom 17.5.2018 - B 8 SO 77/17 B - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 2.3.2020 - B 11 AL 56/19 B - juris RdNr 3; zum Ganzen auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 153 RdNr 15b).
  • BSG, 27.07.2021 - B 14 AS 84/21 B

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Kosten wegen missbräuchlicher

    Soweit die Klägerin rügt, das LSG habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG ) verletzt, weil es durch Beschluss entschieden habe, ist nicht erkennbar, dass ein zugelassener Prozessbevollmächtigter im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde in der Lage sein könnte, darzulegen, dass es sich um einen Sachverhalt handelt, den das LSG bei der Durchführung einer mündlichen Verhandlung näher hätte aufklären müssen (vgl zu dieser Voraussetzung im Rahmen einer Rüge der Verletzung des § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG BSG vom 2.3.2020 - B 11 AL 56/19 B) , oder dass der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör durch die Formulierung der Anhörung verletzt worden sein könnte (vgl zu diesem Maßstab BSG vom 30.1.2020 - B 9 V 40/19 B) .
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