Rechtsprechung
   BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R   

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https://dejure.org/2014,5748
BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R (https://dejure.org/2014,5748)
BSG, Entscheidung vom 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R (https://dejure.org/2014,5748)
BSG, Entscheidung vom 02. April 2014 - B 6 KA 24/13 R (https://dejure.org/2014,5748)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 135 Abs 2 S 2 SGB 5 vom 23.06.1997, § 135 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 135 Abs 2 S 4 SGB 5 vom 14.11.2003
    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung MRT-fachgebunden - Ausschluss von der Erbringung kernspintomografischer Leistungen - Abrechnungsausschluss ist verfassungsgemäß

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung MRT-fachgebunden - Ausschluss von der Erbringung kernspintomografischer Leistungen - Abrechnungsausschluss ist verfassungsgemäß

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 116 S. 1; SGB V § 135 Abs. 2 S. 2
    Genehmigung der Durchführung und Abrechnung von Kernspintomographieuntersuchungen des Herzens und der Blutgefäße; Berechtigung von Kardiologen zur Leistungserbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragszahnarztrechts und Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • kvbb.de (Kurzinformation)

    Genehmigung, MRT - fachgebunden

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Radiologen bleiben unter sich - kein Anspruch auf Abrechnungsgenehmigung für Kardiologen mit Zusatzweiterbildung MRT

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 115, 235
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe - Durchführung von

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
    In der Vergangenheit hatte sich der Kläger gegenüber der Beklagten ohne Erfolg um die Feststellung bemüht, dass er auch ohne Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von Kernspintomographieuntersuchungen des Herzens und der Blutgefäße berechtigt sei (BSG Urteil vom 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 11.10.2006 (B 6 KA 1/05 R - BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10) für MRT-Untersuchungen des Herzens ausgeführt.

    In seiner späteren, den Kläger betreffenden Entscheidung vom 11.10.2006, hat der Senat diesen Aspekt noch einmal ausdrücklich betont und auf die Formulierung des BVerfG hingewiesen, dass die Konzentration aller kernspintomographischen Leistungen bei speziell qualifizierten Ärzten zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung zulässig sei (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 18) .

    Die Zugehörigkeit kernspintomographischer Diagnostik auch zum jeweiligen Fachgebiet (Chirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Gynäkologie) ist danach für die hier allein betroffene vertragsärztliche Versorgung ohne Bedeutung (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 18) .

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 11.10.2006 ausgeführt, dass das Argument des Klägers, Kardiologen seien zur Durchführung kernspintomographischer Untersuchungen des Herzens sogar besser qualifiziert als alle bzw bestimmte Ärzte für Radiologie, für die rechtliche Beurteilung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt in § 2 KernspinV ohne Bedeutung ist (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 20) .

    Normsetzung darf von typischen Sachverhalten und Konstellationen ausgehen, und einem typischen Sachverhalt entspricht es, dass Ärzte, die langjährige Tätigkeit und Erfahrung in der Kernspintomographie haben, die erforderliche Qualifikation zur Durchführung zumindest derjenigen kernspintomographischen Untersuchungen der Herzregion besitzen, die Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 20) .

    Dies hat der Senat in seiner späteren, den Kläger betreffenden Entscheidung vom 11.10.2006 ausdrücklich ausgeführt und dies auf die Formulierung des BVerfG gestützt, dass "die Konzentration aller kernspintomographischen Leistungen bei speziell qualifizierten Ärzten" zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung zulässig sei (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 18) .

    Dass diese Regelung, die einen Vorrang des Qualifikationsnachweises durch Bescheinigungen über durchgeführte Ausbildungen vor einem Kolloquium normiert, nicht zu beanstanden ist, hat der Senat bereits entschieden (BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 34) .

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
    Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 24/00 R - (SozR 3-2500 § 135 Nr. 16) im Verfahren eines Arztes für Orthopädie, der kernspintomographische Untersuchungen der Extremitäten durchführen wollte, eingehend mit der Rechtmäßigkeit der in der KernspinV normierten Konzentration der kernspintomographischen Leistungen auf Ärzte für Radiologie sowie mit den Qualifikationsvoraussetzungen für derartige Leistungen auseinandergesetzt.

    Durch die Arbeitsteilung zwischen diagnostischer Methodik und Therapie werde der Möglichkeit vorgebeugt, dass der Behandler Befunde ausdehnend interpretiere und damit nicht unbedingt notwendige kostenträchtige Behandlungsmaßnahmen rechtfertige (SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 90) .

    In der Begründung der Fraktionen der SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen zu dieser Ergänzung des § 135 Abs. 2 SGB V wird auf das Senatsurteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 24/00 R - Bezug genommen und die Notwendigkeit betont, die Durchführung diagnostischer Maßnahmen (medizinisch-technischer Leistungen) auch dann bei den dafür spezialisierten Ärzten zu konzentrieren, wenn diese Leistungen nach dem landesrechtlichen Berufsrecht (auch) zum Fachgebiet des "therapeutisch tätigen Arztes" zählen (BT-Drucks 15/1525 S 124, zu Art. 1 Nr. 99 Buchst b ) .

    Das BVerfG hat bereits in seinem (Kammer-) Beschluss vom 16.7.2004, mit dem es die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 31.1.2001 (SozR 3-2500 § 135 Nr. 16) nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, dass zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der GKV eine Beschränkung der Berufstätigkeit auf einen engeren Bereich zulässig ist, für den die WBO eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vorschreibt (1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2) .

  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
    Das LSG habe die Hinweise in der Entscheidung des BVerfG vom 16.7.2004 - 1 BvR 1127/01 - sowie des BSG vom 11.10.2006 außer Acht gelassen, dass nach einer Änderung des Berufsrechts mit der Einführung einer Zusatzweiterbildung in fachgebundener MRT Anlass zur Prüfung bestehe, ob auf der Grundlage einer geänderten oder ggf auch erweiternd auszulegenden Fassung des § 4 Abs. 1 Satz 1 KernspinV Ärzten mit dieser Zusatzqualifikation eine Erlaubnis nach § 2 KernspinV zu erteilen wäre.

    Das BVerfG hat bereits in seinem (Kammer-) Beschluss vom 16.7.2004, mit dem es die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 31.1.2001 (SozR 3-2500 § 135 Nr. 16) nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, dass zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der GKV eine Beschränkung der Berufstätigkeit auf einen engeren Bereich zulässig ist, für den die WBO eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vorschreibt (1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2) .

    Das BVerfG hat bereits in seiner Entscheidung aus 2004 ausgeführt, dass die Partner der Bundesmantelverträge als Normsetzer nicht gehindert sind, für unterschiedliche Leistungsbereiche unterschiedliche Anforderungen zu statuieren (SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 RdNr 28) .

  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07

    Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
    Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen ( Beschluss vom 8.7.2010 - 2 BvR 520/07).

    In seiner Entscheidung vom 8.7.2010 (2 BvR 520/07 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) zum Urteil des Senats vom 11.10.2006 hat das BVerfG sich auf den Beschluss vom 16.7.2004 bezogen und die Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit des Klägers als verhältnismäßig angesehen.

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
    Die berufsrechtliche Berechtigung eines Arztes, bestimmte Leistungen eines anderen Fachgebietes erbringen zu dürfen, hat jedoch nicht zwingend zur Folge, dass diese Befugnis auch innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung besteht (vgl insoweit nur BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16; SozR 4-2500 § 87 Nr. 19) .

    Dass berufsrechtliche Regelungen nicht notwendig mit Qualifikationsanforderungen im Vertragsarztrecht übereinstimmen müssen, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl nur BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16; SozR 4-2500 § 87 Nr. 19) .

  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 38/12 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zu Untersuchungs- und

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
    Anders als bei den Apheresen, über die der Senat mit Urteil vom 19.2.2014 (B 6 KA 38/12 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) entschieden hat und die weder zum Kern des Fachgebietes der Internisten und Nephrologen noch zu demjenigen der Transfusionsmediziner gehören, ist damit bzgl der MRT eine eindeutige Zuordnung erfolgt, die nach wie vor Bestand hat.
  • BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10

    Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
    Dass dieser Aspekt im vertragsärztlichen Bereich über das Berufsrecht hinausgehende Beschränkungen erlaubt, hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 1.2.2011 zur geringfügigen fachgebietsfremden Tätigkeit erneut betont (1 BvR 2383/10 - BVerfGK 18, 345 = NZS 2012, 62) .
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R

    Ermächtigung - Krankenhausarzt

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
    Ungeachtet der im dortigen Verfahren streitigen Frage, ob ein Bedarf für die Ermächtigung des Klägers besteht, kann eine Lücke im Bereich der ambulanten Versorgung, die durch die Ermächtigung weitergebildeter Krankenhausärzte auf der Grundlage des § 116 Satz 1 SGB V geschlossen werden soll, nicht durch Ermächtigungen für solche Leistungen geschlossen werden, die der Krankenhausarzt aus Rechtsgründen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht erbringen und abrechnen darf (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76; SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149) .
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95

    Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R
    Ungeachtet der im dortigen Verfahren streitigen Frage, ob ein Bedarf für die Ermächtigung des Klägers besteht, kann eine Lücke im Bereich der ambulanten Versorgung, die durch die Ermächtigung weitergebildeter Krankenhausärzte auf der Grundlage des § 116 Satz 1 SGB V geschlossen werden soll, nicht durch Ermächtigungen für solche Leistungen geschlossen werden, die der Krankenhausarzt aus Rechtsgründen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht erbringen und abrechnen darf (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76; SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149) .
  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 20/16 R

    Erfolgreiche Konkurrentenklage gegen Versorgungsauftrag

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Regelungen der Träger der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verfassungsrechtlich zulässig sind (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 18 ff; BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGK 18, 345 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) .
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 13/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Diagnostische Radiologie - keine

    Die StrahlendiagV hält sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des § 135 Abs. 2 Satz 1 SGB V (vgl zu dieser Vorschrift zuletzt BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 19 ff) .

    Eher kann das Methodenspektrum für die Organfächer unter bestimmten Voraussetzungen erweitert oder auch eingeschränkt werden (zur Zugehörigkeit der kernspintomographischen Diagnostik auch zum jeweiligen Fachgebiet vgl zuletzt BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 22) .

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 18/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Regelungen der Träger der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verfassungsrechtlich zulässig sind (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 18 ff; BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGK 18, 345 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) .
  • BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 1/13 R

    Krankenversicherung - keine Implantation von Kniegelenks-Totalendoprothesen bei

    Das deutet darauf hin, dass die Endoprothesen im Sinne der Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 24/13 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 135 Nr. 21 vorgesehen, RdNr 23) zum Kernbereich der Orthopädie zählen - wenn sie auch von Chirurgen und Unfallchirurgen ohne Verstoß gegen das Berufsrecht erbracht werden dürfen.
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14

    Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der

    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. April 2014 - B 6 KA 24/13 R -,.

    Das Bundessozialgericht wies die vom Beschwerdeführer erhobene Revision durch Urteil vom 2. April 2014 - B 6 KA 24/13 R -, juris, zurück.

    Sie beträfe wegen der Vielzahl der Fachärzte, die nicht Radiologen sind, auch nicht nur eine untergeordnete Gruppe (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 6 KA 24/13 R -, juris, Rn. 33).

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R

    (Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis -

    Bei der Wahrnehmung seiner Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die mit denen des landesrechtlich geregelten Berufsrechts nicht übereinstimmen (BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 27; BSG SozR 4-2500 § 95c Nr. 3 RdNr 37 mwN; vgl zuletzt BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 28) .
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 45/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch

    Die Norm dient einer engen Verzahnung von ärztlichem Berufsrecht und Vertragsarztrecht und soll dem Grundsatz Rechnung tragen, dass Qualitätssicherung in der ärztlichen Berufsausübung primär eine Aufgabe der Ärzteschaft ist (vgl Ausschussempfehlung und -bericht zum 2. GKV-Neuordnungsgesetz, BT-Drucks 13/7264 S 69; ausführlich zum Regelungsgehalt von § 135 Abs. 2 S 2 SGB V: BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 24/13 R - BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 19 ff) .

    Sie bewirkt, dass einem Vertragsarzt die Leistungserbringung grundsätzlich auch durch die Bundesmantelvertragspartner zu erlauben ist, wenn die betroffenen Leistungen nach den WBO der Länder einheitlich zu seinem Fachgebiet gehören (vgl Begründung der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen zum GKV-GMG, BT-Drucks 15/1525 S 124; zu möglichen Einschränkungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage von § 135 Abs. 2 S 4 SGB V: BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 24/13 R - BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 19 ff; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 2.5.2018 - 1 BvR 3042/14) .

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 30/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Dialyse - Betrieb einer Nebenbetriebsstätte eines

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Regelungen der Träger der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verfassungsrechtlich zulässig sind (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 18 ff; BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGK 18, 345 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Abrechnungsausschlusses für

    Ihre Eignung und Erforderlichkeit im Hinblick auf das angestrebte Ziel und damit letztlich die Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung ( vgl dazu zuletzt BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21 RdNr 32 mwN) ergeben sich aus den zur Entstehungsgeschichte dargelegten Erwägungen.
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/14 R

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung einer Honorarabrechnung

    Ihre Eignung und Erforderlichkeit im Hinblick auf das angestrebte Ziel und damit letztlich die Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung (vgl dazu zuletzt BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 mwN) ergeben sich aus den zur Entstehungsgeschichte dargelegten Erwägungen.
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 10/15 R

    Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 19/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Physikalische und Rehabilitative

  • BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 3/13 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur

  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 17/13

    Keine Ermächtigung von Kinderkardiologen zur Behandlung Erwachsener mit

  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 54/16 B

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung auf einen ausschließlich zur

  • OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18

    Rückforderung des Arzthonorars wegen fachfremder Leistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2015 - L 11 KA 62/12

    Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 29/19

    1. Leistungen der Kardio-MRT können nicht nach der EBM-Gebührenordnungsposition

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2014 - L 11 KA 36/11

    Vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten

  • SG München, 25.10.2021 - S 28 KA 84/19

    Verfassungskonforme Zulassungsvoraussetzungen zur interventionellen Radiologie

  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20

    Rückforderung von ärztlichen Honoraren für angeblich "fachfremde"

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21

    Vertragsärztliche Versorgung; Erbringung von Leistungen der interventionellen

  • SG Marburg, 31.05.2023 - S 18 KA 169/21

    Vertragsarztrecht

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