Rechtsprechung
BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 49/13 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 106 Abs 2 SGB 5, § 27 Abs 1 SGB 5, § 135 Abs 1 SGB 5
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Schaden durch unrechtmäßige ärztliche Verordnung - alleiniges Ersetzen eines Opiates durch ein Substitutionsmittel - keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung - JLaw (App) | www.prinz.law
- rewis.io
- datenbank.nwb.de
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Schaden durch unrechtmäßige ärztliche Verordnung - alleiniges Ersetzen eines Opiates durch ein Substitutionsmittel - keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Substitution anzeigen, sonst droht Regress
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 11.05.2011 - S 14 KA 184/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 66/11
- BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 49/13 B
Wird zitiert von ... (4)
- SG Düsseldorf, 15.08.2018 - S 2 KA 27/17
Festsetzung eines Regress durch die Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen …
Alle darüber hinaus gehenden Verordnungen wären deshalb nach dem normativen Schadensbegriff (vgl. dazu z.B. BSG, Beschluss vom 02.04.2014 - B 6 KA 49/13 B -) zu regressieren gewesen. - SG Würzburg, 18.11.2014 - S 6 KR 438/09
Krankenversicherung
Damit im Einklang steht insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach beispielsweise der durch eine unrechtmäßige ärztliche Verordnung eingetretene Schaden nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Krankenkasse des Versicherten bei einer rechtmäßigen Verordnung dieselben Kosten entstanden wären (BSG, Beschluss vom 02.04.2014 - B 6 KA 49/13 B - zitiert nach juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2017 - L 11 KA 72/14
Regress wegen unzulässiger Verordnung von Arzneimitteln; Beiverordnungen bei …
Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 02.04.2014 - B 6 KA 49/13 B - auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen die Entscheidung des angerufenen Senates vom 17.04.2013 - L 11 KA 66/11 - eindeutig zu erkennen gegeben, was es von seiner Auffassung zur Behandlung der Opiadabhängigkeit außerhalb des vertraglich vorgesehenen Genehmigungsverfahrens einschließlich seines Schadenverständnisses halte. - BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 2/16 B Ob Abschnitt II Nr. 1 der SSB-Vereinbarung nach dem Willen der regionalen Vertragspartner als bloße Ordnungsvorschrift zu verstehen ist - also um eine solche, um deren Einhaltung der Normadressat pflichtgemäß besorgt sein muss (…vgl BSG SozR 4-2500 § 87b Nr. 1 RdNr 26), deren Verletzung aber keine unmittelbaren rechtlichen Folgen hat (BSG Beschluss vom 2.4.2014 - B 6 KA 49/13 B - Juris RdNr 8 mwN) -, oder aber als Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung zur sachlichen Richtigstellung berechtigt, ist jedoch im Wege der Auslegung zu ermitteln.