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   BSG, 02.06.2017 - B 8 SO 43/16 BH   

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BSG, 02.06.2017 - B 8 SO 43/16 BH (https://dejure.org/2017,30367)
BSG, Entscheidung vom 02.06.2017 - B 8 SO 43/16 BH (https://dejure.org/2017,30367)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - B 8 SO 43/16 BH (https://dejure.org/2017,30367)
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  • LSG Hessen, 29.04.2016 - L 4 SO 86/14

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ; Partielle Prozessunfähigkeit;

    Auszug aus BSG, 02.06.2017 - B 8 SO 43/16 BH
    Soweit sich die Klage mit den Klagen in den Verfahren L 4 SO 86/14 ZVW und L 4 SO 80/14 ZVW überschneidet ist diese wegen doppelter Rechtshängigkeit bereits unzulässig.

    Insoweit wird auf die Begründung des angegriffenen Urteils und die Entscheidungen vom heutigen Tage in den Parallelverfahren (L 4 SO 86/14 ZVW und L 4 SO 80/14 ZVW) verwiesen.

  • SG Aachen, 11.10.2011 - S 20 SO 134/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus BSG, 02.06.2017 - B 8 SO 43/16 BH
    Der Kläger hat hiergegen am 25. September 2010 Klage (Az.: 20 SO 134/10) beim Sozialgericht Gießen erhoben.
  • BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 02.06.2017 - B 8 SO 43/16 BH
    Auf die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat sodann das Bundessozialgericht, nachdem es das Verfahren mit 13 weiteren ähnlich gelagerten Verfahren verbunden, dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt, einen besonderen Vertreter für den Kläger bestellt und der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers stattgegeben hatte, mit Beschluss vom 8. April 2014 (Az.: B 8 SO 47/13 B) das Urteil des erkennenden Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • SG Gießen, 25.06.2012 - S 18 SO 134/10
    Auszug aus BSG, 02.06.2017 - B 8 SO 43/16 BH
    Mit Beschluss vom 30. April 2012 hat das Sozialgericht die Verfahren S 18 SO 155/09 und S 18 SO 134/10 zur gemeinsamen Verhandlung unter dem führenden Aktenzeichen S 18 SO 134/10 verbunden.
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 02.06.2017 - B 8 SO 43/16 BH
    Zwar seien Ausnahmen von der Vertreterbestellung dann für zulässig erachtet worden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsmittel eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" sei (Hinweis auf BSGE 5, 176, 178 f.), was insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen sei, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar sei, der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gebe oder wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen sei (Hinweis auf BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 Rn. 10).
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