Rechtsprechung
BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen - Prämienerhöhung durch Satzungsänderung - Prämienbemessung nach Altersgruppe und Einkommensklasse - Verfassungsmäßigkeit
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 34 Abs 1 SGB 4, § 173 Abs 2 S 1 Nr 4a SGB 5 vom 26.03.2007
Krankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen - Prämienerhöhung durch Satzungsänderung - Prämienbemessung nach Altersgruppe und Einkommensklasse - Verfassungsmäßigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit einer Prämienerhöhung durch Satzungsänderung für eine Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen
- medcontroller.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer Prämienerhöhung durch Satzungsänderung für eine Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 08.07.2010 - S 17 KN 122/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2011 - L 5 KN 236/10
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2018 - L 16 KR 251/14
Strenge Anforderungen an Wahltarife einer Krankenkasse
Auch die in der knappschaftlichen Krankenversicherung vorgesehene Zusatzleistung einer Chefarztbehandlung und Wahlmöglichkeit eines Zweibettzimmers wird als Mehrleistung und nicht als (Sonder)Tarif bezeichnet (BSG, Urteil vom 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R). - BSG, 17.09.2019 - B 1 KR 63/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
"über die Frage der streitigen Erforderlichkeit, Angemessenheit und Schlüssigkeit der streitigen Beitragsanhebungen in dem bereits im Berufungsschriftsatz vom 10.04.2016 auf Seite 14 - unten - am Schluss bestimmten Umfang Beweis zu erheben durch Anhörung und Stellungnahme eines dazu gerichtlich anerkannten qualifizierten Gutachters, und da sich die Urteile des BSG vom 02.07.2017 - u.a. - auf angeblich von der Beklagten bei der Prämienkalkulation hinzugezogenen und berücksichtigten mathematischen Sachverstands ( B 1 KR 23/12 R, juris, Rz. 35;… B 1 KR 25/12 R, juris, Rz. 32) stützen, diese angeblich der Beitragsneugestaltung der Beklagten zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Unterlagen von der Beklagten anzufordern und sie den Klägern zur Einsichtnahme und Prüfung vorzulegen". - SG München, 12.03.2014 - S 38 KA 495/12
Widerruf der Genehmigung an der Teilnahme an dem Diabetesplattformvertrag und an …
So gibt es keinen Vertrauensschutz in die Weitergeltung des bisher geltenden Rechts, also hier in die Weitergeltung des bisherigen DMP-Plattformvertrages und der bisherigen Diabetesvereinbarungen (BSG, Urteil vom 02.07.2013, Az. B 1 KR 23/12 R).