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   BSG, 02.07.2021 - B 2 U 59/21 B   

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BSG, 02.07.2021 - B 2 U 59/21 B (https://dejure.org/2021,22789)
BSG, Entscheidung vom 02.07.2021 - B 2 U 59/21 B (https://dejure.org/2021,22789)
BSG, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - B 2 U 59/21 B (https://dejure.org/2021,22789)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2021 - L 17 U 354/19

    Zulässigkeit der Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 02.07.2021 - B 2 U 59/21 B
    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. März 2021 - L 17 U 354/19 - Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

    Der Kläger hat mit Schreiben vom 17.4.2021 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihm am 17.4.2021 zugestellten Urteil des LSG vom 24.3.2021 - L 17 U 354/19 - Beschwerde eingelegt und zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Rechtsanwaltes beantragt.

  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 02.07.2021 - B 2 U 59/21 B
    Voraussetzung der Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO ) bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden ( BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1, 3 und 4; BGH VersR 1981, 884 ; BFH-NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6).
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