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BSG, 02.09.1964 - 11/1 RA 59/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen § 107 SGG durch Nichtgewährung rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 2227
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57
Anforderungen an den Rügeverzicht
Auszug aus BSG, 02.09.1964 - 1 RA 59/63
Insoweit ist schon zweifelhaft, ob sie damals von der Existenz der Gutachten (insbesondere des Ergänzungsgutachtens von Dr. V... wußte oder doch wissen mußte; selbst wenn das zutraf, genügte das für eine Heilung des Verfahrensmangels noch nicht; die Klägerin hätte darüber hinaus auch wissen oder doch erkennen müssen, daß das LSG gegen Verfahrenspflichten verstoßen hat; erst dann war ihr der Verfahrensmangel bekannt oder erkennbar. Dafür, daß sie die dem LSG nach § 107 SGG obliegende Verfahrenspflicht - wenn auch in den einem Laien gezogenen Grenzen - kannte, fehlen ausreichende Anhaltspunkte. Ihre sonach anzunehmende Unkenntnis kann ihr nicht als Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden; bei nicht vertretenen rechtsunkundigen Beteiligten darf eine Kenntnis von Verfahrensvorschriften in aller Regel nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH NJW 1957 S. 1517, 1518 und LSG Baden-Württemberg in Breithaupt 1956, S. 856, 862 ). - BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 02.09.1964 - 1 RA 59/63
Die Revision ist zulässig; sie ist frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden und auch statthaft, weil die Klägerin mit Recht einen tatsächlich vorliegenden wesentlichen Mangel des Berufungsverfahrens rügt (§§ 162 Abs. 1 Nr. 2, 164 Abs. 2 SGG; BSG 1, 150). - BSG, 25.10.1956 - 6 RKa 2/56
Auszug aus BSG, 02.09.1964 - 1 RA 59/63
Bei Einholung schriftliche: Gratachten ist §; 107 SGG entsprechend anzuwenden (ebenso bei schriftlichen Zeugenauskünften, Krankengeschichten und Röntgenbefunden, BSG 4, 60, 64 und SozR Nr. 11 zu § 62 SGG); die Beteiligten müssen vom Gericht entweder eine vollständige Abschrift der Gutachten erhalten oder auf andere Weise von ihrem Inhalt unterrichtet werden.
- BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
Protokollfehler - Rügeverzicht durch Rechtsunkundigen - Revisionsrüge - …
Die Maßstäbe, die an die Beurteilung anzulegen sind, ob eine Partei die gehörige Aufmerksamkeit hat walten lassen, sind jedenfalls in erster Instanz unterschiedlich je nachdem, ob die Partei sich eines Anwalts bedient hat oder nicht (vgl. BGHZ 25, 66 [72] und BSG NJW 1964, 2227 [2228]).