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   BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 62/03 R   

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https://dejure.org/2004,4438
BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 62/03 R (https://dejure.org/2004,4438)
BSG, Entscheidung vom 02.09.2004 - B 7 AL 62/03 R (https://dejure.org/2004,4438)
BSG, Entscheidung vom 02. September 2004 - B 7 AL 62/03 R (https://dejure.org/2004,4438)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Telefonkarte als Bewerbungskosten; Umfang der Erstattung von Bewerbungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit

  • Judicialis

    SGB III § 45 Satz 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewerbungskosten iS. des § 45 S. 2 Nr. 1 SGB III

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 62/03 R
    Wenn in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, dass die in § 45 SGB III geregelten Leistungen im wesentlichen denen in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 AFG entsprechen und grundlegende Leistungsvoraussetzungen und Spezifizierungen, die bisher in der A FdA enthalten waren, übernommen wurden (BT-Drs 13/4941 vom 18. Juni 1996, S 162), so kann daraus schon wegen der eindeutigen Änderung des Wortlautes nicht geschlossen werden, dass die alte Rechtslage unverändert beibehalten werden sollte.

    Hinzu kommt, dass das AFRG darauf abzielte, die Beitragszahler zu entlasten (BT-Drs 13/4941 vom 18. Juni 1996, S 1, 140, 142).

  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 17/10 R

    Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung - keine Übernahme von

    Diese Ausführungen des LSG werden dem Gesetzeswortlaut nicht gerecht (zur Bedeutung des Wortlauts des § 45 SGB III im Unterschied zur Vorgängerregelung nach § 53 Arbeitsförderungsgesetz vgl BSG SozR 4-4300 § 45 Nr. 1 RdNr 13 und RdNr 15).

    Hierauf hat der 7. Senat des BSG bereits in seiner Entscheidung vom 2.9.2004 (B 7 AL 62/03 R - SozR 4-4300 § 45 Nr. 1 - zur Telefonkarte) hingewiesen.

    Zwar mag es - wie schon der 7. Senat in seiner oben genannten Entscheidung vom 2.9.2004 ausgeführt hat - wünschenswert sein, dass die Beklagte möglichst weitgehende Leistungen erbringt, ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht (SozR 4-4300 § 45 Nr. 1 RdNr 14) .

  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R

    Unterstützende Leistungen der Beratung und Vermittlung - Erstattung von

    Demgemäß hat der 7. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 2.9.2004 (B 7 AL 62/03 R - SozR 4-4300 § 45 Nr. 1 RdNr 13 - keine Übernahme der Kosten für eine Telefonkarte) insoweit bereits darauf hingewiesen, dass schon wegen der eindeutigen Änderung des Wortlauts des § 45 SGB III nicht von einer unveränderten Rechtslage ausgegangen werden kann.

    Selbst wenn - wie dies bereits der 7. Senat in seiner Entscheidung vom 2.9.2004 (B 7 AL 62/03 R - SozR 4-4300 § 45 Nr. 1) herausgestellt hat - das AFRG darauf abzielte, die Beitragszahler zu entlasten, folgt hieraus nicht, dass deshalb Reisekosten für Vorstellungsgespräche nach § 45 Satz 2 Nr. 2 SGB III nur bei Begründung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses übernommen werden könnten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2010 - L 7 AS 52/08
    Dies werde durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - in seinem Urteil vom 02. September 2004 - B 7 AL 62/03 R - bestätigt.

    Die angegriffene Entscheidung des SG Braunschweig ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG ergangen, vgl. BSG, Urteil vom 02.09.2004 - B 7 AL 62/03 R -.

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