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   BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R   

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https://dejure.org/2004,2133
BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R (https://dejure.org/2004,2133)
BSG, Entscheidung vom 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R (https://dejure.org/2004,2133)
BSG, Entscheidung vom 02. September 2004 - B 7 AL 68/03 R (https://dejure.org/2004,2133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Höhe des Arbeitslosengeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung einer als Strukturanpassungsmaßnahme geförderten Beschäftigung bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums

  • Judicialis

    SGB III § 416a; ; SGB III § 130; ; SGB III § 131

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei durch Strukturanpassungsmaßnahmen geförderten Beschäftigungszeiten im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Höhe des Arbeitslosengeld bei Beschäftigten im Beitrittsgebiet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94

    Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen

    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R
    Das Vorliegen einer Härte ist dabei durch einen Vergleich des im Bemessungszeitraum gemäß § 130 SGB III erzielten Entgelts (Regelbemessungsentgelt) mit dem in den letzten zwei Jahren vor dem Ende des Bemessungszeitraums überwiegend erzielten Entgelt festzustellen (vgl grundlegend BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 11 mwN).

    Dieser Viermonatszeitraum ist im Rahmen des § 131 Abs. 1 SGB III aber nur zu berücksichtigen, wenn die Dauer der besser bezahlten Tätigkeit die Dauer der anderen Tätigkeit (absolut) übersteigt (vgl BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 11, S 39), was hier nicht der Fall war, da der (niedriger bezahlte) Zeitraum vom 1. August 1999 bis 31. Dezember 1999 fünf Monate umfasste.

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R
    Der Bescheid vom 26. Juli 2000, der an die Stelle des Bescheids vom 23. Juni 2000 getreten war, stand hinsichtlich der Vorläufigkeit unter der auflösenden Bedingung, dass der Gesetzgeber in Umsetzung des Beschlusses des BVerfG vom 24. Mai 2000 (BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1) das Bemessungsentgelt pauschal um 10 % erhöht; gleichzeitig war seine Endgültigkeit aufschiebend bedingt.
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R
    Diese Neuregelungen, die nach den Gesetzesmotiven zur Vereinfachung des "überaus komplexen Regelungssystems" der Bemessung des Alg (BT-Drucks 15/1515, S 85) unter Berücksichtigung des "durch die Rechtsprechung entwickelten Begriffs des Bemessungsrahmens" (aaO) beitragen sollen, verdeutlichen, dass die Begriffe Bemessungsrahmen und Bemessungszeitraum unterschiedliche Regelungsgehalte haben und strikt voneinander zu trennen sind.
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 49/95

    Zeitraum für die Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R
    Den eigentlichen Bemessungszeitraum bilden die in diesen Rahmen fallenden berücksichtigungsfähigen Entgeltabrechnungszeiträume, sofern sie die erforderliche Mindestzahl von Arbeitswochen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthalten (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 26; BSGE 77, 244 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 24; zum Ganzen Pawlak in Spellbrink/Eicher , Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts 2003, § 11 RdNr 41 ff mwN) .
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94

    Bestimmung des Bemessungszeitraums für das Arbeitslosengeld nach § 112 Abs. 2 S.

    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R
    Den eigentlichen Bemessungszeitraum bilden die in diesen Rahmen fallenden berücksichtigungsfähigen Entgeltabrechnungszeiträume, sofern sie die erforderliche Mindestzahl von Arbeitswochen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthalten (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 26; BSGE 77, 244 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 24; zum Ganzen Pawlak in Spellbrink/Eicher , Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts 2003, § 11 RdNr 41 ff mwN) .
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Nach § 130 Abs. 1 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung (aF) handelte es sich dabei um die letzten 52 Wochen vor der Entstehung des Anspruchs, in denen Versicherungspflicht bestand (vgl BSG SozR 4-4300 § 133 Nr. 3; BSG SozR 4-4300 § 416a Nr. 1).

    Das konnte dazu führen, dass zur Auffüllung des Bemessungszeitraums auf außerhalb des Bemessungsrahmens liegende Lohnzeiträume zurückzugreifen war (BSG SozR 4-4300 § 416a Nr. 1).

    Da somit Bemessungsrahmen und Bemessungszeitraum nun strikt voneinander zu trennen sind, können auch Zeiten, die auf Grund von Sonderregelungen bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums außer Betracht bleiben, zu keiner Ausweitung des rein kalendermäßig ablaufenden Bemessungsrahmens führen (BSG SozR 4-4300 § 416a Nr. 1).

  • SG Aachen, 23.07.2007 - S 21 AL 38/06

    Arbeitslosengeld - Mutterschutz ist beim Arbeitslosengeld zu berücksichtigen

    Anschließend wird der Bemessungszeitraum festgestellt (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 2.9.2004, B 7 AL 68/03 R zur Rechtslage bis zum 31.12.2004; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Lfg 8/06, § 130 Rdnr. 4).

    Bereits zur vergleichbaren Regelung des § 416 a SGB III führt das BSG aus, dass diese Regelung ("außer-Betracht bleiben") zur Folge habe, dass die "außer-Betracht" bleibenden Zeiten als Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb des Bemessungsrahmens nicht berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 02.09.2004, B 7 AL 68/03 R).

    Ein "außer-Betracht-lassen" beim Bemessungszeitraum hat nicht die Ausweitung des rein kalendermäßig ablaufenden Bemessungsrahmens zur Folge (BSG, Urteil vom 02.09.2004, B 7 AL 68/03 R).

    Der Bemessungsrahmen wurde vom Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs rückwärts kalendermäßig nach Wochen berechnet (BSG, Urteil vom 25.1.1996, 7 RAr 90/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 25; Urteil vom 2.9.2004, B 7 AL 68/03 R) und umfasste 52 Wochen.

    Der Bemessungsrahmen war vom Begriff des Bemessungszeitraums zu unterscheiden (BSG Urteil vom 25.1.1996, 7 RAr 90/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 24; BSG, Urteil vom 02.09.2004, B 7 AL 68/03 R; Behrend, aaO § 130 Rdnr. 23; Valgolio aaO, § 130 Rdnr. 19).

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der

    Nach § 130 Abs. 1 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung (aF) handelte es sich dabei um die letzten 52 Wochen vor der Entstehung des Anspruchs, in denen Versicherungspflicht bestand (vgl BSG SozR 4-4300 § 133 Nr. 3; BSG SozR 4-4300 § 416a Nr. 1 RdNr 13).

    Das konnte dazu führen, dass zur Auffüllung des Bemessungszeitraums auf außerhalb des Bemessungsrahmens liegende Lohnzeiträume zurückzugreifen war (BSG SozR 4-4300 § 416a Nr. 1 RdNr 18).

    Das unterstreicht die unmissverständliche Regelung in § 132 Abs. 1 SGB III. Da somit Bemessungsrahmen und Bemessungszeitraum nun strikt voneinander zu trennen sind, können auch Zeiten, die auf Grund von Sonderregelungen bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums außer Betracht bleiben, zu keiner Ausweitung des rein kalendermäßig ablaufenden Bemessungsrahmens führen (BSG SozR 4-4300 § 416a Nr. 1 RdNr 19).

  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvL 11/07

    Zur Vereinbarkeit der fiktiven Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB

    Nach der Rechtsprechung war auch nach der damaligen Rechtslage zwischen dem Bemessungszeitraum, d.h. den berücksichtigungsfähigen Entgeltabrechnungszeiträumen, sofern sie die erforderliche Mindestzahl von 39 Arbeitswochen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthielten, und dem Bemessungsrahmen, d.h. grundsätzlich die letzten 52 Wochen vor der Entstehung des Anspruchs, in denen Versicherungspflicht bestand, zu unterscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 68/03 R -, juris, Rn. 13; BSGE 100, 295 , jeweils m.w.N.).

    Dass nach § 131 Abs. 2 Satz 1 SGB III a.F. bestimmte Zeiten "außer Betracht" blieben, hatte zur Folge, dass sie als Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb des Bemessungsrahmens nicht berücksichtigt wurden (vgl. BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 68/03 R -, juris, Rn. 18).

    Die Regelung des § 130 Abs. 2 SGB III bewirkt nämlich nach verbreitet vertretener Auffassung ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 131 Abs. 2 Satz 1 SGB III a.F., dass die genannten Zeiten so behandelt werden, als handele es sich nicht um Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigung im Sinne von § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III (vgl. SG Aachen, Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 23. Juli 2007 - S 21 AL 38/06 -, juris, Rn. 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2008 - L 3 AL 4581/06 -, juris, Rn. 25; Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 130 Rn. 45 ; Behrend, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 130 Rn. 80 ; zur früheren Rechtslage vgl. BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 68/03 R -, juris, Rn. 18), mit der Folge, dass es an den erforderlichen 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt fehlen kann.

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 7/08 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes nach Arbeitszeitreduzierung durch

    Vielmehr soll durch diese Regelungen, wie der erkennende Senat bereits zu § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (Zeiten des Erziehungsgeldbezugs) entschieden hat (Urteile vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 23/07 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 und - B 11a/7a AL 64/06 R - im Anschluss an SozR 4-4300 § 416a Nr. 1), der Arbeitslose davor geschützt werden, dass in die Ermittlung des Bemessungsentgelts Entgeltabrechnungszeiträume versicherungspflichtiger Beschäftigungen einfließen, die nach § 131 Abs. 1 iVm § 130 Abs. 1 SGB III eigentlich zu berücksichtigen wären, in denen aber das erzielte Arbeitsentgelt atypisch niedrig und daher nicht repräsentativ war.

    Schon § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB III aF erlaubte also nur eine begrenzte Verlängerung des Bemessungszeitraums in die Vergangenheit (vgl BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 68/03 R - SozR 4-4300 § 416a Nr. 1).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - L 12 AL 318/06

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung wegen Mutterschutz- und Erziehungszeiten -

    Davon abgesehen eröffnet das Gesetz ebenso wenig die Möglichkeit, den Bemessungsrahmen durch beim Bemessungszeitraum außer Betracht bleibende Zeiten zu verlängern (Bundessozialgericht - BSG - , Urteil v. 2. September 2004 - B 7 AL 68/03 R -).

    Nach § 130 Abs. 1 Satz 2 SGB III bestimmt sich der Bemessungsrahmen nach dem letzten Tag vor Beginn der Arbeitslosigkeit, er läuft rückwärtsgerichtet kalendermäßig ab (BSG, Urteil v. 2. September 2004 - B 7 AL 68/03 R -).

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 2/09

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Kindererziehungszeiten - erweiterter

    Bemessungsrahmen und Bemessungszeitraum sind strikt voneinander zu trennen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 2008, a.a.O.; Urteil vom 2. September 2004, B 7 AL 68/03 R, SozR 4-4300 § 416a Nr. 1).

    Davon abgesehen eröffnet das Gesetz ebenso wenig die Möglichkeit, den Bemessungsrahmen durch beim Bemessungszeitraum außer Betracht bleibende Zeiten zu verlängern ( BSG, Urteil v. 2. September 2004 - B 7 AL 68/03 R -).

    Nach § 130 Abs. 1 Satz 2 SGB III bestimmt sich der Bemessungsrahmen nach dem letzten Tag vor Beginn der Arbeitslosigkeit, er läuft rückwärtsgerichtet kalendermäßig ab ( BSG, Urteil v. 2. September 2004 - B 7 AL 68/03 R -).

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R

    Arbeitslosengeld - Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei Arbeitslosigkeit nach

    Allerdings ordnet die Norm - anders als im Ergebnis ihre Vorgängervorschrift des § 112 Abs. 4a Arbeitsförderungsgesetz - nicht an, dass ggf ein höheres Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist, sondern nur, dass sich der Bemessungszeitraum in die Vergangenheit verlängert (vgl dazu BSG SozR 4-4300 § 416a Nr. 1), jedoch gemäß § 133 Abs. 4 SGB III längstens bis auf drei Jahre.
  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 39/08 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessung nach Teilzeitvereinbarung - Begrenzung

    Allerdings soll § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB III den Arbeitslosen (nur) davor schützen, dass in die Ermittlung des Bemessungsentgelts Entgeltabrechnungszeiträume versicherungspflichtiger Beschäftigungen einfließen, in denen das erzielte Arbeitsentgelt atypisch niedrig und daher nicht repräsentativ war (BSG, Urteil vom 6.5.2009 - B 11 AL 7/08 R - RdNr 21; BSGE 100, 295 ff RdNr 23 und 26 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 416a Nr. 1 RdNr 13; BSG, Urteil vom 29.5.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R - RdNr 27 f).
  • SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Erziehungszeit - Erweiterung

    Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums war nach bisheriger Rechtsprechung zunächst der Bemessungsrahmen festzulegen, der sich vom Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs rückwärts kalendermäßig nach Wochen (52 Wochen) berechnete und kalendarisch ablief (BSG Urt. v. 02.09.2004, B 7 AL 68/03 R; Pawlak in Spellbrink/Eicher: Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 11 Rn. 43, 46 ff.).
  • BSG, 27.01.2009 - B 7 AL 46/07 R

    Arbeitslosengeld - Erweiterung des Bemessungszeitraums wegen unbilliger Härte um

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2023 - L 11 AL 99/21

    Bemessungsrahmen; Entgeltabrechnungszeiträume; Rahmenfrist

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - L 12 AL 113/06

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Dresden, 28.12.2004 - S 23 AL 1311/03

    Teleologische Reduktion des § 416a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III);

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - L 12 AL 122/06

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Hessen, 04.11.2011 - L 7 AL 125/11

    Die Regelung in § 130 SGB 3 in der seit 01.01.2005 geltenden Fassung, dass der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2006 - L 30 AL 246/04

    Unterhaltsgeld - Bemessungsentgelt - Bemessungszeitraum - Beschäftigung im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2006 - L 30 AL 234/04

    Gewährung von Arbeitslosengeld; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Kriterien zur

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 10/09

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige Härte

  • SG Aachen, 24.07.2006 - S 21 AL 26/06

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Osnabrück, 03.05.2007 - S 16 AL 33/07

    Heranziehung eines fiktiven Bemessungsentgelts; Anspruch auf Arbeitslosengeld und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.10.2012 - L 18 AL 275/12
  • SG Osnabrück, 15.04.2008 - S 16 AL 182/07
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