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   BSG, 02.10.1997 - 14/10 RKg 15/96   

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BSG, 02.10.1997 - 14/10 RKg 15/96 (https://dejure.org/1997,4221)
BSG, Entscheidung vom 02.10.1997 - 14/10 RKg 15/96 (https://dejure.org/1997,4221)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 14/10 RKg 15/96 (https://dejure.org/1997,4221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Kindergeld; Verfassungsmäßigkeit der Änderung des Kindergeldrechtes; Begabtenstipendium als zu berücksichtigendes Einkommen des Kindes; Haushaltskonsolidierung als Gesetzgebungsziel

  • Judicialis

    BKGG § 44g idF d. 1. SKWPG 1994

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeld, Berücksichtigung von Begabtenstipendien beim Kindeseinkommen, rückwirkende Aufhebung der Bewilligung sowie Rückforderung von Kindergeld, Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
    Grundsätzlich kann der Bürger nicht darauf vertrauen, daß eine für ihn günstige Regelung in alle Zukunft bestehenbleibt; vielmehr ist eine Abwägung zwischen dem Vertrauen des Einzelnen in den Fortbestand der für ihn günstigen Rechtslage und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit geboten (BVerfGE 70, 69, 84; 67, 1, 15).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem gesetzgeberischen Motiv der entschlossenen, kurzfristigen Haushaltssanierung (vgl dazu hier: BT-Drucks 12/5502, 1, 19) selbst dort das größere Gewicht beigemessen, wo es um eine Weiterfinanzierung des Studienabschlusses ging (BVerfGE 70, 69, 85).

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 27/95

    Kindergeld - Einkommensgrenze - Ausbildungsvergütung - Ausbildungsbeihilfe

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
    Hingegen ließ bei der Änderung durch das 1. SKWPG der uneingeschränkte Wortlaut ("als Ausbildungshilfe gewährte Zuschüsse") erkennen, daß nicht mehr nur Unterhalts- und Übergangsgelder, sondern auch die staatlichen oder privaten Ausbildungshilfen berücksichtigt werden sollten, wie der Senats bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 27/95 ) ausgeführt hat; in einem weiteren Urteil vom gleichen Tage hat der Senat sogar die zum Wegfall des Kindergeldes führende Anrechnung berufsfördernder Leistungen des Beklagten für Behinderte nach § 56 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gebilligt (14/10 RKg 38/95 ).

    Von daher bestehen auch im vorliegenden Fall keine Bedenken gegenüber einem sofortigen Greifen der Regelung ohne Übergangslösung (vgl zum Ganzen bereits Urteil des Senats vom 28. Mai 1997, 14/10 RKg 27/95 ).

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
    Dieser Grundsatz beruht auf dem Bundesstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG und begründet konkrete, über die im GG normierten Pflichten hinausgehende, zusätzliche Pflichten der Länder gegenüber dem Bund, aber auch des Bundes gegenüber den Ländern und der Länder untereinander, wozu gegenseitige Information, Abstimmung, Zusammenarbeit, finanzielle und sonstige Unterstützung gehören; der Pflichtenbegründung entspricht eine Beschränkung von Rechten und Kompetenzen, namentlich - worauf die Revision abzielt das Verbot mißbräuchlicher Kompetenzausübung, etwa in Form einer übermäßigen Beschneidung der Regelungskompetenz der Länder (vgl zum Ganzen BVerfGE 42, 103, 117; 43, 291, 348 f; 61, 149, 205; 81, 310, 337; Isensee in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd IV, 1990, § 98 RdNrn 151 ff; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 RdNrn 12 f).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Zukunft -

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
    Hingegen ließ bei der Änderung durch das 1. SKWPG der uneingeschränkte Wortlaut ("als Ausbildungshilfe gewährte Zuschüsse") erkennen, daß nicht mehr nur Unterhalts- und Übergangsgelder, sondern auch die staatlichen oder privaten Ausbildungshilfen berücksichtigt werden sollten, wie der Senats bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 27/95 ) ausgeführt hat; in einem weiteren Urteil vom gleichen Tage hat der Senat sogar die zum Wegfall des Kindergeldes führende Anrechnung berufsfördernder Leistungen des Beklagten für Behinderte nach § 56 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gebilligt (14/10 RKg 38/95 ).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96

    Aufhebungsentscheidung gemäß § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X mit Wirkung ab 1.1.1994

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
    Der weitgehende Vertrauensschutz, den § 48 SGB X gewährleistet, ist freilich verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
    Grundsätzlich liegt es - auch unter dem Blickwinkel der Art. 3 und 6 GG - im Ermessen des Gesetzgebers, ob und in welcher Weise er einen Familienlastenausgleich durch Gewährung von Kg verwirklicht (BVerfGE 69, 272, 301; 72, 9, 18 f; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 42).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
    Dieser Grundsatz beruht auf dem Bundesstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG und begründet konkrete, über die im GG normierten Pflichten hinausgehende, zusätzliche Pflichten der Länder gegenüber dem Bund, aber auch des Bundes gegenüber den Ländern und der Länder untereinander, wozu gegenseitige Information, Abstimmung, Zusammenarbeit, finanzielle und sonstige Unterstützung gehören; der Pflichtenbegründung entspricht eine Beschränkung von Rechten und Kompetenzen, namentlich - worauf die Revision abzielt das Verbot mißbräuchlicher Kompetenzausübung, etwa in Form einer übermäßigen Beschneidung der Regelungskompetenz der Länder (vgl zum Ganzen BVerfGE 42, 103, 117; 43, 291, 348 f; 61, 149, 205; 81, 310, 337; Isensee in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd IV, 1990, § 98 RdNrn 151 ff; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 RdNrn 12 f).
  • BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84

    Freifahrtberechtigung nach dem SchwbG - Rechtsentziehung kraft Gesetzes -

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
    Eine Kompetenz der Organe der Gesetzgebung, unmittelbar durch Gesetz konkrete Rechte und Pflichten bestimmter Bürger zu regeln oder zu verändern und damit entgegen der grundsätzlichen Funktionentrennung (Prinzip der Gewaltenteilung, Art. 20 Abs. 2 S 2 GG) in den Kernbereich der Verwaltung einzugreifen, muß daher eine seltene Ausnahme bleiben, die einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl zum Ganzen: BSGE 77, 253, 258 f = BSG SozR 3-8570 § 13 Nr. 1; 77, 86, 91 f = SozR 3-5405 Art. 59 Nr. 1; BSGE 58, 72, 76 = SozR 3870 § 58 Nr. 1; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 57 - jeweils mwN).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
    Grundsätzlich liegt es - auch unter dem Blickwinkel der Art. 3 und 6 GG - im Ermessen des Gesetzgebers, ob und in welcher Weise er einen Familienlastenausgleich durch Gewährung von Kg verwirklicht (BVerfGE 69, 272, 301; 72, 9, 18 f; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 42).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
    Dieser Grundsatz beruht auf dem Bundesstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG und begründet konkrete, über die im GG normierten Pflichten hinausgehende, zusätzliche Pflichten der Länder gegenüber dem Bund, aber auch des Bundes gegenüber den Ländern und der Länder untereinander, wozu gegenseitige Information, Abstimmung, Zusammenarbeit, finanzielle und sonstige Unterstützung gehören; der Pflichtenbegründung entspricht eine Beschränkung von Rechten und Kompetenzen, namentlich - worauf die Revision abzielt das Verbot mißbräuchlicher Kompetenzausübung, etwa in Form einer übermäßigen Beschneidung der Regelungskompetenz der Länder (vgl zum Ganzen BVerfGE 42, 103, 117; 43, 291, 348 f; 61, 149, 205; 81, 310, 337; Isensee in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd IV, 1990, § 98 RdNrn 151 ff; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 RdNrn 12 f).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 1/94

    Selbstvollzug des Gesetzes im Sozialverwaltungsrecht, Erlöschen des

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BSG, 10.04.1985 - 10 RKg 4/84

    Kindergeld - Aufhebung des Kindergeldes

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