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   BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B   

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https://dejure.org/2014,33251
BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B (https://dejure.org/2014,33251)
BSG, Entscheidung vom 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B (https://dejure.org/2014,33251)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - B 9 SB 65/14 B (https://dejure.org/2014,33251)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111 Abs 1 S 1 Alt 1 SGG, § 191 Halbs 2 SGG, § 62 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Zugang zum Gericht - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Darlegung der Bemühungen um eine entsprechende Anordnung - Erläuterung einer Gerichtsentscheidung durch den ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111 Abs 1 S 1 Alt 1 SGG, § 191 Halbs 2 SGG, § 62 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Zugang zum Gericht - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Darlegung der Bemühungen um eine entsprechende Anordnung - Erläuterung einer Gerichtsentscheidung durch den ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 3/91

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs - Gewährung rechtlichen Gehörs bei im Ausland

    Auszug aus BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B
    Die Anordnung steht danach grundsätzlich im Ermessen des Gerichts und lässt ihm einen großen Entscheidungsspielraum (BSG Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - Juris) .

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Erscheinen auf eigene Kosten sich als praktisch undurchführbar erweist, wenn also das Kostenrisiko den Zugang zum Gericht versperrt (vgl BSG Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - Juris) .

  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 31/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B
    Ob die Entscheidung des LSG auf diesem Verfahrensfehler beruhen könne, bedürfe keiner Prüfung, weil die Verletzung von § 153 Abs. 4 SGG zu einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts ohne ehrenamtliche Richter und damit zu einem absoluten Revisionsgrund führe (Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 31/13 B) .
  • BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B
    Das Gericht ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, etwa durch Anordnung des persönlichen Erscheinens unter Übernahme der Fahrtkosten, dass jeder Beteiligte auch persönlich vor dem Gericht auftreten kann (BSG Beschluss vom 23.4.2009 - B 13 R 15/09 B - Juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B
    Die Beschwerde macht aber keinerlei Ausführungen dazu, was der Kläger der Verneinung der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Merkzeichens (vgl dazu etwa BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 5/05 R - Juris mwN) durch die Instanzgerichte, die dafür die gesamte Aktenlage gewürdigt und sich insbesondere auf die Ausführungen des vom SG gehörten Sachverständigen Dr. N. gestützt haben, mit irgendeiner Aussicht auf Erfolg entgegensetzen wollte.
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B
    Ferner ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B
    Ferner ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 65/14 B
    Zur Begründung eines entsprechenden Revisionszulassungsgrundes ist nicht nur der Verstoß gegen diesen Grundsatz selbst zu bezeichnen, sondern auch darzutun, welches Vorbringen ggf dadurch verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36) .
  • BSG, 21.12.2017 - B 14 AS 4/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Jedenfalls aber fehlt es an jeder substantiierten Angabe dazu, an welchem Vorbringen die Klägerin insoweit gehindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (vgl BSG vom 18.2.1980 - 10 BV 109/79 - SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSG vom 2.10.2014 - B 9 SB 65/14 B - juris, RdNr 9).
  • BSG, 04.05.2017 - B 3 KR 5/17 B

    Krankenversicherung; Versorgung mit einer Magnetfeldtherapie; Verfahrensrüge;

    Die Anordnung persönlichen Erscheinens kann aber geboten sein, um dem Beteiligten Gelegenheit zum mündlichen Vortrag zu geben, wenn die Aufforderung zum schriftlichen Vortrag keine erschöpfende Sachverhaltsaufklärung gewährleistet (vgl BSG Beschluss vom 2.10.2014 - B 9 SB 65/14 B - Juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 06.11.2019 - B 9 SB 26/19 B

    Erstfeststellung eines Grades der Behinderung

    Die Anordnung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts und lässt ihm einen großen Entscheidungsspielraum; sie kann allerdings geboten sein, wenn die Aufforderung zum schriftlichen Vortrag oder andere Beweismittel keine erschöpfende Sachverhaltsaufklärung gewährleisten (vgl Senatsbeschluss vom 2.10.2014 - B 9 SB 65/14 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 12.01.2016 - B 9 V 63/15 B
    Soweit die Klägerin sinngemäß eine Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 47 Abs. 2 S 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention [EMRK]) und des Prozessgrundrechts auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip; Art. 6 Abs. 1 EMRK) durch Unterbleiben der Anordnung persönlichen Erscheinens (§ 111 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 141 ZPO) geltend macht, ist nicht ersichtlich, wieso die Klägerin angesichts der im Berufungsverfahren wiederholt zugesagten Übernahme der Reisekosten ihre Teilnahme an der mündlichen Verhandlung und damit einhergehend die Wahrnehmung ihrer Prozessgrundrechte nicht hätte sicherstellen können (vgl BSG Beschluss vom 2.10.2014 - B 9 SB 65/14 B - Juris, RdNr 11 f; BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 13 R 329/13 B - Juris, RdNr 11).
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