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   BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B   

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BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B (https://dejure.org/2015,36743)
BSG, Entscheidung vom 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B (https://dejure.org/2015,36743)
BSG, Entscheidung vom 02. November 2015 - B 13 R 203/15 B (https://dejure.org/2015,36743)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 61/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gewährung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B
    Demgegenüber ist die nicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG in erster Linie eine Gehörsverletzung, deren Kausalität für die angegriffene Entscheidung nicht ohne Weiteres zu unterstellen ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; Senatsbeschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 61/12 B - Juris RdNr 9).

    Soweit der bisherigen Rspr des Senats Gegenteiliges entnommen werden kann (vgl Beschluss vom 17.12.2012 - B 13 R 371/11 B - Juris RdNr 5 f; s auch Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 61/12 B - Juris RdNr 9 f) , hält er hieran nach erneuter Prüfung nicht fest (der Beschluss vom 8.1.2013 - B 13 R 300/11 B - Juris RdNr 14 ff betrifft dagegen den hiervon nicht erfassten Fall einer zu kurzen Anhörungsfrist bzw einer inhaltlich unzureichenden Anhörungsmitteilung, mithin die Rüge einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Anhörung) .

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B
    Demgegenüber ist die nicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG in erster Linie eine Gehörsverletzung, deren Kausalität für die angegriffene Entscheidung nicht ohne Weiteres zu unterstellen ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; Senatsbeschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 61/12 B - Juris RdNr 9).

    Insoweit fehlt vielmehr von vornherein eine wesentliche Voraussetzung, die das Gesetz für eine Entscheidung im vereinfachten Beschlussverfahren nur durch die Berufsrichter verlangt (insoweit noch offengelassen in BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19) .

  • BSG, 17.12.2012 - B 13 R 371/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen Gehörs - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B
    Soweit der bisherigen Rspr des Senats Gegenteiliges entnommen werden kann (vgl Beschluss vom 17.12.2012 - B 13 R 371/11 B - Juris RdNr 5 f; s auch Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 61/12 B - Juris RdNr 9 f) , hält er hieran nach erneuter Prüfung nicht fest (der Beschluss vom 8.1.2013 - B 13 R 300/11 B - Juris RdNr 14 ff betrifft dagegen den hiervon nicht erfassten Fall einer zu kurzen Anhörungsfrist bzw einer inhaltlich unzureichenden Anhörungsmitteilung, mithin die Rüge einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Anhörung) .
  • BSG, 08.01.2013 - B 13 R 300/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung der Anhörungspflicht von § 153 Abs 4 S 2

    Auszug aus BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B
    Soweit der bisherigen Rspr des Senats Gegenteiliges entnommen werden kann (vgl Beschluss vom 17.12.2012 - B 13 R 371/11 B - Juris RdNr 5 f; s auch Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 61/12 B - Juris RdNr 9 f) , hält er hieran nach erneuter Prüfung nicht fest (der Beschluss vom 8.1.2013 - B 13 R 300/11 B - Juris RdNr 14 ff betrifft dagegen den hiervon nicht erfassten Fall einer zu kurzen Anhörungsfrist bzw einer inhaltlich unzureichenden Anhörungsmitteilung, mithin die Rüge einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Anhörung) .
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B
    Hat das LSG aus sachfremden Erwägungen oder aufgrund grober Fehleinschätzung die Voraussetzungen von § 153 Abs. 4 S 1 SGG bejaht, sodass der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung unter keinen Umständen zu rechtfertigen ist, bedarf es keiner Prüfung, ob die Entscheidung ohne den Fehler hätte anders ausfallen können (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13) .
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Auszug aus BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B
    Die Anhörungspflicht nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots des rechtlichen Gehörs, das auch bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens im Berufungsrechtszug nicht verletzt werden darf (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 06.06.2001 - B 2 U 117/01 B

    Übergehung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B
    Dies hätte dem Kläger etwa ermöglicht, vor der Entscheidung des LSG weiter vertiefend vorzutragen oder gegebenenfalls auch konkrete Beweisanträge zu stellen, um eine weitere Sachverhaltsaufklärung in seinem Sinne zu erreichen (siehe zu dieser Funktion der Anhörungsmitteilung BSG Beschluss vom 6.6.2001 - B 2 U 117/01 B - Juris RdNr 2) .
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B
    Innerhalb der zugleich gesetzten Frist zur Stellungnahme hat der Kläger die Berufung mit Schriftsatz vom 30.1.2015 begründet und ua vorgetragen, dass er im Hinblick auf die Urteile des BSG vom 31.10.2012 (B 13 R 11/11 R - SozR 4-1300 § 106 Nr. 1 und B 13 R 9/12 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 5) davon ausgehe, dass ein Erstattungsanspruch der Beigeladenen nicht bestehe.
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B
    Innerhalb der zugleich gesetzten Frist zur Stellungnahme hat der Kläger die Berufung mit Schriftsatz vom 30.1.2015 begründet und ua vorgetragen, dass er im Hinblick auf die Urteile des BSG vom 31.10.2012 (B 13 R 11/11 R - SozR 4-1300 § 106 Nr. 1 und B 13 R 9/12 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 5) davon ausgehe, dass ein Erstattungsanspruch der Beigeladenen nicht bestehe.
  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B
    Das ist etwa der Fall, wenn nach Zugang der Anhörungsmitteilung von einem Beteiligten neue entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen oder Beweisanträge gestellt werden (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 14 RdNr 14 f) oder wenn die Berufung erst dann substantiiert begründet wird (BSG Beschluss vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - Juris RdNr 10; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 153 RdNr 20a, jeweils mwN) .
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 2/13 R

    Ersatzanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 34a SGB 2

  • BSG, 12.12.2011 - B 7 AL 29/11 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Unterbleibt eine notwendige zweite Anhörungsmitteilung gänzlich, stellt jedenfalls dies einen absoluten Revisionsgrund dar (vgl BSG Beschluss vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - RdNr 15 mit Klarstellung im Hinblick auf BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 61/12 B - Juris RdNr 9 f und BSG Beschluss vom 17.12.2012 - B 13 R 371/11 B - Juris RdNr 5 f; vgl auch zur - hier nicht relevanten - Auffassung, dass eine erfolgte, aber nicht ordnungsgemäße Anhörung kein absoluter Revisionsgrund sei: BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; BSG Beschluss vom 23.2.2011 - B 13 R 19/10 BH - BeckRS 2011, 69538; BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 61/12 B - Juris; BSG Beschluss vom 8.1.2013 - B 13 R 300/11 B - Juris; s ferner allgemein dazu, dass die nicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG in erster Linie eine Gehörsverletzung sei, deren Kausalität für die angegriffene Entscheidung nicht ohne Weiteres zu unterstellen sei: BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; BSG Beschluss vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - RdNr 15) .

    Eine gänzlich unterlassene erneute Anhörung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG ist nur dann kein Verfahrensfehler, wenn das auf die erste Anhörung hin erfolgte Vorbringen nicht entscheidungserheblich, ohne jegliche Substanz oder bloß wiederholend ist (vgl BSG Beschluss vom 27.8.2009 - B 13 RS 9/09 B - Juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 8.1.2013 - B 13 R 300/11 B - Juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - RdNr 12; vgl auch BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 1 RdNr 6 f zur Notwendigkeit, bei einem als unerheblich angesehenen Beweisantrag die Möglichkeit zur Antragstellung nach § 109 SGG zu eröffnen und deswegen auf die Unerheblichkeit hinzuweisen) .

  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 341/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anhörungspflicht nach § 153 Abs 4

    Denn die nicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG ist in erster Linie eine Gehörsverletzung, deren Kausalität für die angegriffene Entscheidung nicht ohne Weiteres zu unterstellen ist (vgl BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; Senatsbeschlüsse vom 17.4.2012 - B 13 R 61/12 B - Juris RdNr 9 und vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - Juris RdNr 15).

    Hier fehlt es nämlich von vornherein an einer wesentlichen Voraussetzung, nämlich einer Anhörungsmitteilung, die das Gesetz für eine Entscheidung im vereinfachten Beschlussverfahren nur durch die Berufsrichter verlangt (Senatsbeschluss vom 2.11.2015 aaO; insoweit noch offengelassen in BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19) .

    Dasselbe gilt, wenn eine erste Anhörung aufgrund einer neuen prozessualen Situation keinerlei Wirkung mehr entfaltet und eine deshalb notwendige erneute (zweite) Anhörung unterblieben ist (Senatsbeschluss vom 2.11.2015 aaO; BSG Beschluss vom 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B - BeckRS 2016, 65453 RdNr 8) oder wenn - wie vorliegend - eine vom LSG gesetzte Anhörungsfrist von diesem selbst nicht beachtet worden ist .

  • LSG Bayern, 30.10.2020 - L 20 KR 151/20

    Sozialgerichtsverfahren: Entscheidung durch Beschluss gem. § 153 Abs. 4 SGG bei

    Dies erfordert, dass eine neue Anhörungsmitteilung dann - aber auch nur dann - zwingend erforderlich ist, wenn sich gegenüber der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich geändert hat (vgl. BSG, Beschluss vom 02.11.2015, B 13 R 203/15 B; Keller, a.a.O., § 153, Rdnr. 20).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 156/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Denn sonst würde in diesen Konstellationen die prozessuale Absicherung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter ins Leere laufen (vgl zu diesen Maßstäben letztens etwa BSG Beschluss vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - juris RdNr 12 ff; BSG Beschluss vom 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B - juris RdNr 7 f; jeweils mit Nachweisen älterer Rechtsprechung; zur Kritik an diesen Maßstäben vgl Burkiczak, NVwZ 2016, 806, 811 ff) .

    Denn eine Verletzung des § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG durch eine unterbliebene Anhörung führt zur unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts nur mit den Berufsrichtern und damit zum Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (§ 547 Nr. 1 ZPO iVm § 202 Satz 1 SGG) , bei dem eine Entscheidung stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen ist (vgl letztens etwa BSG Beschluss vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B - juris RdNr 6, 10; jeweils mit Nachweisen älterer Rechtsprechung) .

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 155/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Denn sonst würde in diesen Konstellationen die prozessuale Absicherung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter ins Leere laufen (vgl zu diesen Maßstäben letztens etwa BSG Beschluss vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - juris RdNr 12 ff; BSG Beschluss vom 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B - juris RdNr 7 f; jeweils mit Nachweisen älterer Rechtsprechung; zur Kritik an diesen Maßstäben vgl Burkiczak, NVwZ 2016, 806, 811 ff) .

    Denn eine Verletzung des § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG durch eine unterbliebene Anhörung führt zur unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts nur mit den Berufsrichtern und damit zum Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (§ 547 Nr. 1 ZPO iVm § 202 Satz 1 SGG) , bei dem eine Entscheidung stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen ist (vgl letztens etwa BSG Beschluss vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B - juris RdNr 6, 10; jeweils mit Nachweisen älterer Rechtsprechung) .

  • BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 56/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Berufung - Entscheidung durch

    Eine fehlende Anhörung führt zur unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts nur mit den Berufsrichtern (BSG vom 24.4.2008 - B 9 SB 78/07 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 3 RdNr 9 f; zur unterbliebenen Anhörung nach § 153 Abs. 4 SGG: BSG vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - RdNr 15; BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 155/16 B - RdNr 4; BSG vom 29.8.2019 - B 14 AS 219/18 B - RdNr 4; Meßling in Hennig, SGG, § 158 RdNr 17, 22, Stand Oktober 2017) , wohingegen diese Wirkung bei nur nicht ordnungsgemäß durchgeführten Anhörungen nicht in jedem Fall eintritt (vgl zur irreführenden und unvollständigen Anhörung: BSG vom 9.4.2014 - B 14 AS 373/13 B - RdNr 4 ff; zusammenfassend zu § 158 SGG Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 158 RdNr 8; zum fehlenden ausdrücklichen Hinweis auf eine Stellungnahmemöglichkeit bei § 153 Abs. 4 SGG: BSG vom 18.7.2019 - B 13 R 259/17 B - RdNr 13 f).
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 53/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 GG gilt nichts anderes für den Fall, in dem noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung des sog kleinen Senats die Berufung erstmals substantiiert begründet wird (so auch zur erstmaligen Vorlage einer substantiierten Berufungsbegründung nach Zugang der Anhörungsmitteilung im Rahmen des § 153 Abs. 4 SGG, vgl nur: BSG Beschluss vom 19.10.2016 - B 14 AS 155/16 B - juris RdNr 2; BSG Beschluss vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - juris RdNr 12; Beschluss vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - juris RdNr 10; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl 2017, § 153 RdNr 20a mwN; zur vergleichbaren prozessualen Situation im Rahmen des § 124 Abs. 2 SGG: BSG Beschluss vom 6.10.2016 - B 5 R 45/16 B - juris RdNr 19) und der Einzelrichter damit erkennen kann, dass das Verfahren entgegen der ursprünglichen Annahme entweder tatsächliche bzw rechtliche Schwierigkeiten aufweist oder von grundsätzlicher Bedeutung ist.
  • BSG, 06.02.2019 - B 3 P 14/18 B

    Gewährung von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei erheblicher

    Demgegenüber ist eine lediglich nicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG in erster Linie eine Gehörsverletzung, deren Kausalität für die angegriffene Entscheidung nicht ohne Weiteres zu unterstellen ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 61/12 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - Juris RdNr 15).
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