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   BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 60/91   

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https://dejure.org/1992,5960
BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 60/91 (https://dejure.org/1992,5960)
BSG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 6 RKa 60/91 (https://dejure.org/1992,5960)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 6 RKa 60/91 (https://dejure.org/1992,5960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung - Einschränkung des Leistungsumfanges an der kassenärztlichen Versorgung - Anforderungen an die Ermessensausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 60/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 und 6 RKa 28/91, 36/91 und 45/91 - Urteile vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 12/91 und 39/91 -) steht dem Kläger ein Anspruch weder auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung noch auf unbefristete Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu.

    Allerdings ist dann zu beachten, daß auch bei voraussichtlich längerem Bestand einer Versorgungslücke dem zeitlichen Umfang der Ermächtigung deshalb Grenzen gesetzt sind, weil während des Laufs der Frist die Ermächtigung nicht wegen Änderungen der Bedarfslage widerrufen werden darf (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 16).

    Rechtsgrundlage der Befristung von Beteiligungen an der vertragsärztlichen Versorgung ist im Regelfall § 95 Abs. 8 Satz 1 SGB V, wonach die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten der Ersatzkassen zulässig ist, "soweit und solange" der Arzt oder die ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtung an der kassenärztlichen Versorgung nach § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB V teilnimmt (Urteil des Senats vom 27. Februar 1992 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 60/91
    Nach der Begründung des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurfs des GRG zu § 124 SGB V, dem jetzigen § 116 SGB V (BT-Drucks 11/2237, 201), soll die Vorschrift "im wesentlichen" das bisherige Recht bestätigen und vereinfachen, so daß hiernach nicht auf weitgehende Änderungsabsichten geschlossen werden kann.

    Ebenso will die Nachfolgevorschrift des Art. 66 GRG die erworbenen Rechte der von ihr erfaßten Ärzte schützen (Begr des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurfs des GRG zu Art. 61, BT-Drucks 11/2237, S 272).

  • BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 7/83

    Krankenhausarzt - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Kassenärztliche

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 60/91
    Ihre Einbeziehung in die kassenärztliche Versorgung kommt erst bei einer Minderversorgung in Betracht und dient ausschließlich dazu, Versorgungslücken zu schließen (BSG SozR 5520 § 29 Nr. 5 S 19).

    Deshalb steht ebenso wie beim Widerruf von Beteiligungen alten Rechts, bei denen der Verwaltung aufgrund der Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Notwendigkeit" ein Beurteilungsspielraum eingeräumt worden ist (BSG SozR 5520 § 29 Nr. 5 S 20; BSGE 60, 297, 300 = SozR aaO Nr. 8), auch bei der Entscheidung darüber, auf welchen Zeitraum die dem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zu befristen ist, den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum zu.

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