Rechtsprechung
BSG, 02.12.2008 - B 3 KR 32/08 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Mainz - S 6 KR 54/07
- LSG Rheinland-Pfalz - L 5 KR 30/08
- BSG, 02.12.2008 - B 3 KR 32/08 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.08.1995 - 5 BJ 50/95
Ausschlußfrist bei unterbliebener oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
Auszug aus BSG, 02.12.2008 - B 3 KR 32/08 B
Doch auch in dieser erweiterten Rechtsmittelfrist, in der der Kläger erneut Rechtsmittel zum BSG einlegen könnte, ist grundsätzlich die Prozessvertretungsregelung des § 73 SGG zwingend zu beachten (BSG SozR 3-1500 § 66 Nr. 5).