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   BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R   

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https://dejure.org/2014,37492
BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R (https://dejure.org/2014,37492)
BSG, Entscheidung vom 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R (https://dejure.org/2014,37492)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R (https://dejure.org/2014,37492)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; Erstattung von Kosten im Vorverfahren; Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs; Erstattungspflicht auch bei Nichtvorliegen einer vom Rechtsanwalt an seinen Mandanten gerichteten Kostenrechnung; Anwendungsbereich von § 10 RVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10, § 10 Abs 1 RVG, § 10 Abs 2 RVG
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs - Erstattungspflicht auch bei Nichtvorliegen einer vom Rechtsanwalt an seinen Mandanten gerichteten Kostenrechnung - Anwendungsbereich von § ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Kosten im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren auch bei Nichtvorliegen einer vom Rechtsanwalt an seinen Mandanten gerichteten Kostenrechnung

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs - Erstattungspflicht auch bei Nichtvorliegen einer vom Rechtsanwalt an seinen Mandanten gerichteten Kostenrechnung - Anwendungsbereich von § ...

  • ra.de
  • wordpress.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Kosten im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren auch bei Nichtvorliegen einer vom Rechtsanwalt an seinen Mandanten gerichteten Kostenrechnung

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Kosten im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren auch bei Nichtvorliegen einer vom Rechtsanwalt an seinen Mandanten gerichteten Kostenrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • sozialberatung-kiel.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Jobcenter muss Rechtsanwalt auch Kosten erstatten, wenn dieser seinem Mandanten keine Kostenrechnung gestellt hat

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R
    Die Revision ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und auch im Übrigen zulässig, denn es geht vorliegend um einen Streit über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens und nicht um Kosten des Rechtsstreits, bei denen Berufung und Revision nicht statthaft sind (stRspr vgl BSG Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 11) .

    Der Kläger verfolgt sein Anliegen zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz ) , gerichtet auf die Freistellung von dem Vergütungsanspruch seines Bevollmächtigten (vgl BSG Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 11 RdNr 12, 13; für das Zivilrecht auch Bundesgerichtshof Urteil vom 22.3.2011 - VI ZR 63/10 - juris RdNr 18) .

    Gebühren und Auslagen iS des § 63 Abs. 2 SGB X sind die gesetzlichen Gebühren (BSGE 78, 159 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7 S 25 f) , also auch die Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt nach den Vorschriften des RVG in Rechnung stellt (BSG Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 11) .

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R
    Der Kläger verfolgt sein Anliegen zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz ) , gerichtet auf die Freistellung von dem Vergütungsanspruch seines Bevollmächtigten (vgl BSG Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 11 RdNr 12, 13; für das Zivilrecht auch Bundesgerichtshof Urteil vom 22.3.2011 - VI ZR 63/10 - juris RdNr 18) .

    Insofern schließt sich der Senat der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22.3.2011 - VI ZR 63/10 - juris RdNr 9 und 18) an , der bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang der einem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten umfasst, ausgeführt hat, es sei zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten zu dem für ihn tätigen Rechtsanwalt und dem Außenverhältnis des Geschädigten zum Schädiger zu unterscheiden.

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 44/95

    Erstattung notwendiger Aufwendungen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R
    Gebühren und Auslagen iS des § 63 Abs. 2 SGB X sind die gesetzlichen Gebühren (BSGE 78, 159 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7 S 25 f) , also auch die Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt nach den Vorschriften des RVG in Rechnung stellt (BSG Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 11) .
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 48/18 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts iS von § 63 Abs. 2 SGB X sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt seinem Mandanten in Rechnung stellt (vgl dazu, dass die Abrechnung gegenüber dem Mandanten keine Voraussetzung der Kostenerstattung ist, BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 60/13 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 22 RdNr 17 f) .
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    b) Ist die Gebührenforderung des Bevollmächtigten für das Widerspruchsverfahren - wie nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des LSG hier - noch nicht beglichen, zielt der Anspruch nach § 63 SGB X auf "Erstattung" der notwendigen Aufwendungen darauf, von der Gebührenforderung nach Maßgabe von § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X befreit zu werden (so bereits BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 60/13 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 22 RdNr 14; ebenso etwa LSG Rheinland-Pfalz vom 6.5.2015 - L 6 AS 288/13 - juris RdNr 25 ff; LSG Berlin-Brandenburg vom 13.10.2016 - L 31 AS 1774/16 - juris RdNr 31) .

    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Forderung im Innenverhältnis schon in Rechnung gestellt worden ist (BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 60/13 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 22 RdNr 17 f unter Verweis auf BGH vom 22.3.2011 - VI ZR 63/10 - NJW 2011, 2509 RdNr 9 und 18) .

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 45/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    b) Ist die Gebührenforderung des Bevollmächtigten für das Widerspruchsverfahren - wie nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des LSG hier - noch nicht beglichen, zielt der Anspruch nach § 63 SGB X auf "Erstattung" der notwendigen Aufwendungen darauf, von der Gebührenforderung nach Maßgabe von § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X befreit zu werden (so bereits BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 60/13 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 22 RdNr 14; ebenso etwa LSG Rheinland-Pfalz vom 6.5.2015 - L 6 AS 288/13 - juris RdNr 25 ff; LSG Berlin-Brandenburg vom 13.10.2016 - L 31 AS 1774/16 - juris RdNr 31) .

    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Forderung im Innenverhältnis schon in Rechnung gestellt worden ist (BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 60/13 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 22 RdNr 17 f unter Verweis auf BGH vom 22.3.2011 - VI ZR 63/10 - NJW 2011, 2509 RdNr 9 und 18) .

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 288/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Erstattung von

    Außer einer ordnungsgemäßen, den Anforderungen des § 10 Abs. 2 RVG entsprechenden Abrechnung, die durch das Schreiben der Bevollmächtigten vom 19. Mai 2012 nebst beigefügter Gebührenrechnung vom gleichen Tag erfolgt ist, sind keine weitergehenden Anforderungen an einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Widerspruchsverfahrens zu stellen (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R -, juris).

    Weil die Kläger die Gebührenrechnung gegenüber ihrer Prozessbevollmächtigten bislang nicht beglichen haben, ist nicht von einem Zahlungs- sondern von einem Freistellungsanspruch der Kläger gegen den Beklagten in geltend gemachter Höhe auszugehen (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Mai 2009 - L 1 AL 13/08 -, juris; Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 7 AS 1139/12 -, juris; nachgehend BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R -, juris; BGH, Urteil vom 22. März 2011 - VI ZR 63/10 -, juris).

    Auch das Bundessozialgericht ist - allerdings ohne ausdrückliche Bezugnahme auf den von der Vorinstanz als Grundlage des Befreiungsanspruchs angenommenen § 257 BGB - in seinem Urteil vom 2. Dezember 2014 (- B 14 AS 60/13 R -, juris) betreffend die Erstattung von Kosten im Vorverfahren von einem Freistellungsanspruch ausgegangen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 10 AS 360/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 02. Dezember 2014 (B 14 AS 60/13 R) folge, dass es irrelevant sei, ob im Innenverhältnis zwischen ihr und ihrem Prozessbevollmächtigten der Vergütungsanspruch verjährt sei.

    Zudem führe das BSG in seiner Entscheidung vom 02. Dezember 2014 (aaO) aus, dass die Vorschriften des RVG zum Schutz des Mandanten im Innenverhältnis keine Auswirkungen auf das Verfahren gegenüber der Behörde hätten.

    Die Klägerin begehrt nach Auslegung gemäß § 123 SGG die Freistellung von der Zahlung dieser Gebühren, da sie die Vergütungsforderung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht gezahlt hat (vgl BSG, Urteile vom 02. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R, RdNr 14 und vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 83/08 R, RdNr 12f, beide juris).

    Das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin folgt daraus, dass sie zu Recht die Klärung des umstrittenen Anspruchs begehrt (BSG, Urteil vom 02. Dezember 2014, aaO, RdNr 14).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des BSG, wonach der Schutzzweck des § 10 Abs. 1 RVG, demzufolge der Rechtsanwalt die Vergütung grundsätzlich nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern kann, nur das Innenverhältnis zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt, nicht jedoch das Außenverhältnis gegenüber einem erstattungspflichtigen Dritten betrifft, so dass jener nicht einwenden kann, wegen eines Verstoßes gegen diese Vorschrift nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein (BSG, Urteil vom 02. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 22. März 2011 - VI ZR 63/10).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - L 31 AS 1774/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Der auch ohne tatsächlich geleistete Zahlungen des Klägers wirksame Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X sei ein Freistellungsanspruch, wie auch dem Urteil des BSG vom 2. Dezember 2014, B 14 AS 60/13 R, zu entnehmen sei.

    Der Kläger hat auch eine Abrechnung betreffend Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts erhalten, so dass auch den Anforderungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG, wonach der Rechtsanwalt die Vergütung grundsätzlich nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern könne, Genüge getan ist (vgl. dazu, dass auch eine an die Behörde adressierte Gebührenrechnung ausreichend ist: BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014, B 14 AS 60/13 R, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2020 - L 10 AS 717/17

    Isolierte Anfechtungsklage; Anspruch auf nebenbestimmungsfreie

    Nachdem die Kläger noch in der Klageschrift angekündigt hatten, zu beantragen, den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides vom 15. November 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Januar 2014 zu verpflichten, sie von dem Vergütungsanspruch ihres Prozessbevollmächtigten freizustellen, haben sie am 16. Februar 2015 - nach einem Hinweis der Kammervorsitzenden des SG auf das Urteil des Bundessozialgericht (BSG) vom 02. Dezember 2014 (B 14 AS 60/13 R) - beantragt, unter Abänderung des Bescheides des Beklagten vom 15. November 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Januar 2014 die Kosten auf 328, 44 EUR festzusetzen, und schließlich in der mündlichen Verhandlung vor SG am 22. März 2017 beantragt, den Beklagten unter Änderung des Bescheides vom 05. November 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Januar 2014 zu verpflichten, die Kosten auf 328, 44 EUR festzusetzen und eine Zahlung in dieser Höhe an den Bevollmächtigten zu leisten.

    Dieser Entscheidung habe sich das BSG in seinem Urteil vom 02. Dezember 2014 (B 14 AS 60/13 R, juris RdNr 17), ausdrücklich angeschlossen.

    Denn Voraussetzung für den Anspruch auf Kostenfestsetzung in Form eines Freistellungsanspruchs ist gerade nicht die Geltendmachung der Kosten im Verhältnis Rechtsanwalt zu Mandant (Widerspruchsführer) durch das Erstellen und Übersenden einer Rechnung iS von10 RVG, weil dies nur deren Innenverhältnis betrifft (BSG, Urteil vom 02. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R, juris RdNr 17), was auch das SG nicht in Abrede gestellt und der Beklagte auch bindend festgestellt hat.

    Dass sie das kann, ergibt sich bereits aus dem schon zitierten Urteil des BSG vom 02. Dezember 2014 (B 14 AS 60/13 R, juris RdNr 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 29 AS 1928/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Denn da der Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X nicht von einer tatsächlich geleisteten Zahlung des Erstattungsgläubigers (hier der Klägerin) abhängt, vielmehr ausreichend ist, wenn dieser einer Honorarforderung des bevollmächtigten Rechtsanwalts tatsächlich ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R - juris Rn. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Mai 2009 - L 1 AL 13/08 - juris Rn. 34) - soweit der Erstattungsanspruch weder an den Bevollmächtigten abgetreten noch ein Forderungsübergang aus sonstigen Gründen eingetreten ist - kann auf § 63 SGB X ein auch vorliegend streitgegenständlicher Freistellungsanspruch des Erstattungsgläubigers gegen die zur Kostenerstattung verpflichtete Behörde gestützt werden, solange dieser den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts noch nicht beglichen hat (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R - juris Rn. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2016 - L 31 AS 1774/16 - juris Rn. 32; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13 - a.a.O. Rn. 26f.).

    Denn mangels abweichender Rechtsfolgen kann dahinstehen, ob der Freistellungsanspruch aus einer entsprechenden Anwendung des § 257 BGB folgt - danach kann derjenige, der berechtigt ist, Ersatz für Aufwendungen zu verlangen, die er für einen bestimmten Zweck macht, wenn er für diesen Zweck eine Verbindlichkeit eingeht, Befreiung von dieser Verbindlichkeit verlangen - oder er sich unmittelbar aus Sinn und Zweck des § 63 SGB X ergibt (ebenfalls offengelassen durch BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R - juris Rn. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2016 - L 31 AS 1774/16 - juris Rn. 32).

    34 Dieser dargestellten gefestigten ständigen Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofes (unter anderem Beschluss vom 9. Juli 2009, IX ZR 135/08, zitiert nach juris), des Bundessozialgerichts (Urteil vom 2. Dezember 2014, B 14 AS 60/13 R, zitiert nach juris) und der Landessozialgerichte (unter anderem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 13. Oktober 2016, L 31 AS 1764/16, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2018, L 2 AS 496/17 und Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2015, L6 AS 288/13, jeweils mit weiteren Nachweisen und zitiert nach juris) schließt sich der Senat nach eigener Prüfung als überzeugend an.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 32 AS 423/18

    Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage im sozialgerichtlichen Verfahren -

    Es ist ebenfalls höchstrichterlich geklärt, dass der Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X, solange der Erstattungsgläubiger den Vergütungsanspruch seines Rechtsanwalts noch nicht beglichen hat, einen Freistellungsanspruch darstellt (BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R, Rdnr. 14, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-1300 § 63 Nr. 22).
  • SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Anerkannt ist insoweit auch, dass eine zuvor erfolgte Rechnungslegung des Rechtsanwalts gegenüber dem Mandanten für die Geltendmachung des Anspruchs nach § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X nicht erforderlich ist, sondern dass auch vor Rechnungslegung entsprechend § 257 BGB eine Freistellung von dem Gebührenanspruch über § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X begehrt werden kann (siehe nur BSG v. 02.12.2014 - Az. B 14 AS 60/13 R, SG Nordhausen v. 26.10.2015 - Az. S 31 AS 818/14).

    Die Kammer sieht sich in ihrer Auffassung, dass allein die Möglichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede durch den Erstattungsberechtigten nicht dazu führen kann, dass keine notwendigen Kosten im Sinne des § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X mehr vorliegen, auch durch die Entscheidung des BSG v. 02.12.2014 - Az. B 14 AS 60/13 R - bestätigt.

  • BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch

  • LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - L 2 AS 496/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

  • SG Berlin, 22.03.2017 - S 204 AS 2252/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung der

  • LSG Hessen, 16.11.2018 - L 7 AS 330/17

    Widerspruchsverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - L 2 AS 1627/13

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2019 - L 3 AS 76/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2019 - L 3 AS 181/17

    Angelegenheiten nach dem SGB II

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - L 18 AS 232/17

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei höchstrichterlich bereits

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - L 20 AS 554/18

    Unzulässigkeit der Aufrechnung eines Freistellungsanspruchs von Kosten des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 10 AS 2660/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - L 18 AS 326/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

  • SG Berlin, 09.07.2018 - S 135 AS 9615/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - L 9 AS 194/18

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren - Anspruchsübergang nach § 9 Satz 2

  • SG Halle, 18.05.2017 - S 24 AS 1354/15
  • SG Berlin, 25.01.2016 - S 136 AS 24642/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltskosten im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2017 - L 18 R 1072/15
  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 17 P 18.2505

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • BSG, 30.01.2017 - B 10 ÜG 28/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Gegenüberstellung von abweichenden

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - L 32 AS 523/18

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • SG Nordhausen, 26.10.2015 - S 31 AS 818/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung der Erstattung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - L 18 AS 767/18

    Aufrechnung der Behörde gegen einen Kostenerstattungsanspruch aus einem

  • SG Berlin, 20.02.2019 - S 142 AS 74/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • SG Itzehoe, 30.08.2017 - S 12 AS 265/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Kostenerstattungsanspruch im sozialverwaltungsrechtlichen

  • SG Frankfurt/Main, 26.06.2017 - S 2 AS 1433/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 9 AS 422/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2016 - L 9 AS 423/16
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