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   BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH   

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https://dejure.org/2022,6374
BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH (https://dejure.org/2022,6374)
BSG, Entscheidung vom 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH (https://dejure.org/2022,6374)
BSG, Entscheidung vom 03. März 2022 - B 5 R 7/22 BH (https://dejure.org/2022,6374)
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Volltextveröffentlichung

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    SGG § 63 Abs. 2 S. 1; ZPO § 180 S. 2
    Anspruch auf höhere Altersrente; Ablehnung der Bewilligung von PKH wegen fehlender Erfolgsaussichten; Rechtsschutzbedürfnis für eine erneute Antragstellung; Zustellung von Entscheidungen in sozialgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen einer Ersatzzustellung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B

    Zulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach rechtskräftiger

    Auszug aus BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH
    Ein PKH ablehnender Beschluss erlangt keine materielle Rechtskraft (vgl BGH Beschluss vom 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - NJW 2009, 857 RdNr 9 mwN; s auch BSG Beschluss vom 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 6 RdNr 4) .

    Die Einreichung des PKH-Antrags erst am 9.8.2021 - und erst recht des erneuten Antrags am 25.2.2022 - führt mithin zu einer fehlenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung, weil der Kläger nicht alles ihm Zumutbare unternommen hat, um innerhalb der durch die Zustellung vom 4.3.2021 in Gang gesetzten und am 6.4.2021 abgelaufenen Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde PKH zu erlangen (vgl BSG Beschluss vom 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 6 RdNr 3, 5; BSG Beschluss vom 12.1.2017 - B 8 SO 68/16 B - juris RdNr 2; s auch BVerfG Beschluss vom 7.2.2000 - 2 BvR 106/00 - juris RdNr 1) .

  • BSG, 31.08.2021 - B 5 R 21/21 BH

    Anspruch auf Altersrente; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH
    Ein erster Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, den der Kläger am 9.8.2021 beim BSG eingereicht hat, ist mit Beschluss des Senats vom 31.8.2021 (B 5 R 21/21 BH - WzS 2021, 281 ) wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt worden.

    Der Senat hat das bereits im Beschluss vom 31.8.2021 (B 5 R 21/21 BH - RdNr 10) näher ausgeführt.

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

    Auszug aus BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH
    Auf die Frage, ob eine Zustellung trotz gänzlich fehlender Angabe des Zustelldatums auf dem Briefumschlag wirksam sein kann (bejahend BGH Beschluss vom 14.1.2019 - AnwZ 59/17 - juris RdNr 8 f mwN; anders BFH Beschluss vom 6.5.2014 - GrS 2/13 - BFHE 244, 536 = juris RdNr 78: Heilung der unwirksamen Zustellung nach § 189 ZPO ) , kommt es hier daher nicht an.

    Selbst wenn jedoch - wovon der Senat gerade nicht ausgeht - die Zustellung des LSG-Beschlusses am 4.3.2021 aufgrund des auf dem Briefumschlag verwendeten Namenskürzels "Ti" unwirksam wäre, obgleich die Zustellungsurkunde den Anforderungen des § 182 ZPO voll entspricht, wäre hier eine Heilung nach § 189 ZPO erfolgt (zur Heilbarkeit einer gänzlich fehlenden Datumsangabe vgl BFH Beschluss vom 6.5.2014 - aaO RdNr 63 mwN).

  • BSG, 13.04.2022 - B 5 R 32/21 BH

    Gewährung einer Witwenrente; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Fehlende

    Auszug aus BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH
    Die hiergegen vom Kläger erhobene Anhörungsrüge hat der Senat mit Beschluss vom 6.10.2021 (B 5 R 32/21 C) , zugestellt am 30.10.2021, als unzulässig verworfen.
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Auszug aus BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH
    Ein PKH ablehnender Beschluss erlangt keine materielle Rechtskraft (vgl BGH Beschluss vom 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - NJW 2009, 857 RdNr 9 mwN; s auch BSG Beschluss vom 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 6 RdNr 4) .
  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH
    Die Einreichung des PKH-Antrags erst am 9.8.2021 - und erst recht des erneuten Antrags am 25.2.2022 - führt mithin zu einer fehlenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung, weil der Kläger nicht alles ihm Zumutbare unternommen hat, um innerhalb der durch die Zustellung vom 4.3.2021 in Gang gesetzten und am 6.4.2021 abgelaufenen Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde PKH zu erlangen (vgl BSG Beschluss vom 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 6 RdNr 3, 5; BSG Beschluss vom 12.1.2017 - B 8 SO 68/16 B - juris RdNr 2; s auch BVerfG Beschluss vom 7.2.2000 - 2 BvR 106/00 - juris RdNr 1) .
  • BSG, 12.01.2017 - B 8 SO 68/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH
    Die Einreichung des PKH-Antrags erst am 9.8.2021 - und erst recht des erneuten Antrags am 25.2.2022 - führt mithin zu einer fehlenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung, weil der Kläger nicht alles ihm Zumutbare unternommen hat, um innerhalb der durch die Zustellung vom 4.3.2021 in Gang gesetzten und am 6.4.2021 abgelaufenen Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde PKH zu erlangen (vgl BSG Beschluss vom 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 6 RdNr 3, 5; BSG Beschluss vom 12.1.2017 - B 8 SO 68/16 B - juris RdNr 2; s auch BVerfG Beschluss vom 7.2.2000 - 2 BvR 106/00 - juris RdNr 1) .
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH
    Werden jedoch mit einem erneuten PKH-Antrag neue Tatsachen vorgetragen, die bislang nicht berücksichtigt worden sind, ist eine Prüfung geboten, ob sich hierdurch die Sach- und Rechtslage geändert hat (vgl BSG Urteil vom 17.2.1998 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 35 = juris RdNr 31; s auch Leopold in Roos/Wahrendorf/Müller, BeckOGK SGG , § 73a RdNr 80, Stand 1.2.2022).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 208/15

    Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren in einer Familiensache: Analoge

    Auszug aus BSG, 03.03.2022 - B 5 R 7/22 BH
    Allerdings kann es am Rechtschutzbedürfnis für eine erneute Antragstellung fehlen, wenn auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts ein vorheriger Antrag gleichen Inhalts bereits zurückgewiesen worden ist (vgl BGH Beschluss vom 19.8.2015 - XII ZB 208/15 - juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 04.05.2023 - B 5 R 12/23 BH

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine

    Nur wenn mit einem erneuten PKH-Antrag neue Tatsachen vorgetragen werden, die bislang nicht berücksichtigt worden sind, ist eine Prüfung geboten, ob sich hierdurch die Sach- und Rechtslage geändert hat (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 3.3.2022 - B 5 R 7/22 BH - RdNr 3 mwN) .
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