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   BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B   

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https://dejure.org/2017,17463
BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B (https://dejure.org/2017,17463)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B (https://dejure.org/2017,17463)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2017 - B 12 KR 92/16 B (https://dejure.org/2017,17463)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 Abs 2 S 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungserfordernis - Prozessbevollmächtigter - Unterzeichnung eines von einem Beteiligten selbst verfassten Schreibens ohne eigenständige Prüfung - Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Anspruch ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 Abs 2 S 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungserfordernis - Prozessbevollmächtigter - Unterzeichnung eines von einem Beteiligten selbst verfassten Schreibens ohne eigenständige Prüfung - Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Anspruch ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anspruch auf Erstattung der Beiträge einer freiwillig ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungserfordernis - Prozessbevollmächtigter - Unterzeichnung eines von einem Beteiligten selbst verfassten Schreibens ohne eigenständige Prüfung - Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Anspruch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Nichtzulassungsbeschwerde; Vertretungszwang vor dem BSG ; Eigenständige Prüfung des Streitstoffs durch den Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungserfordernis - Prozessbevollmächtigter - Unterzeichnung eines von einem Beteiligten selbst verfassten Schreibens ohne eigenständige Prüfung - Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Anspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B
    c) Auch die von der Klägerin darüber hinaus gerügte Divergenz des angegriffenen Urteils zu einem Rechtssatz aus dem Beschluss des BVerfG vom 18.7.2005 (2 BvF 2/01 - BVerfGE 113, 167 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 8) wird nicht anforderungsgerecht dargelegt.

    Diesem Beschluss entnimmt die Klägerin den Rechtssatz (zitiert nach Juris RdNr 144 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 8 RdNr 101) :.

    Die Klägerin formuliert damit bereits keinen Rechtssatz, der dem Zitat aus dem Beschluss des BVerfG vom 18.7.2005 (aaO) entgegensteht.

  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 36/90

    Zuzahlungspflicht zu einer Sucht-Behandlung nach § 1243 Abs. 2 RVO

    Auszug aus BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B
    Zudem führt die Klägerin in Bezug auf eine mögliche Divergenz der angefochtenen Entscheidung zum Urteil des BSG vom 29.10.1991 (13/5 RJ 36/90 - BSGE 69, 301 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 1) aus, das BSG habe "darin die Ansicht vertreten, dass durch die Anwendung des § 76 Abs. 2 SGB-IV die Sicherung des Existenzminimums des individuellen Beitragsschuldners zu verwirklichen" sei.

    b) Die Beschwerdebegründung der Klägerin verfehlt diese Anforderungen zunächst, soweit sie eine Abweichung des LSG-Urteils vom Urteil des BSG vom 29.10.1991 (13/5 RJ 36/90 - BSGE 69, 301, 304 f = SozR 3-2400 § 76 Nr. 1 S 4 f) geltend macht.

    Denn das BSG führt im Urteil vom 29.10.1991 (13/5 RJ 36/90 - BSGE 69, 301, 304 f = SozR 3-2400 § 76 Nr. 1 S 4 f) zwar unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BVerfG aus, aus dem Sozialstaatsgebot und Art. 1 Abs. 1 GG folge, dass der Staat dem Bürger das Existenzminimum gewährleisten müsse und ihm dieses nicht durch Erhebung von Abgaben (wieder) entziehen dürfe und dass in diesem Zusammenhang zur Vermeidung des Unterschreitens des Existenzminimums auch § 76 Abs. 2 SGB IV herangezogen werden könne.

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb aufzeigen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist, und welcher in der instanzabschließenden Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht, und darlegen, dass die Entscheidung hierauf beruhen kann (BSG Beschluss vom 27.1.1999 - B 4 RA 131/98 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B
    Denn auch wenn das BSG eine Frage - worauf sich die Klägerin vorliegend beruft - noch nicht ausdrücklich entschieden hat, so ist eine Rechtsfrage doch auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 sowie BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B
    Denn auch wenn das BSG eine Frage - worauf sich die Klägerin vorliegend beruft - noch nicht ausdrücklich entschieden hat, so ist eine Rechtsfrage doch auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 sowie BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 02.06.2009 - B 12 KR 65/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B
    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung, insbesondere des BVerfG, aber auch des BSG, im Einzelnen aufgezeigt werden, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; vgl auch BSG Beschluss vom 2.6.2009 - B 12 KR 65/08 B) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B
    a) Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr, zB BSG Beschluss vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 31.01.1979 - 11 BA 166/78

    Verfahrensfehler - Erforderlichkeit eines Vorverfahrens - Nachholung

    Auszug aus BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B
    Prüfungsmaßstab ist die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des LSG (BSG Urteil vom 28.5.1957 - 3 RJ 219/56 - SozR Nr. 79 zu § 162 SGG; BSG Beschluss vom 31.1.1979 - 11 BA 166/78 - SozR 1500 § 160 Nr. 33) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG Beschluss vom 25.10.1978 - 8/3 RK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B
    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung, insbesondere des BVerfG, aber auch des BSG, im Einzelnen aufgezeigt werden, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; vgl auch BSG Beschluss vom 2.6.2009 - B 12 KR 65/08 B) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

  • BSG, 09.05.2011 - B 13 R 112/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 219/56
  • BSG, 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B

    Anspruch auf Auszahlung ungekürzter Altersrente nach dem Tod der geschiedenen

    Denn auch wenn das BSG eine Frage noch nicht ausdrücklich entschieden hat, so ist eine Rechtsfrage doch auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte auch zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8, Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 31.3.1993 - 13 BJ 215/92 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2, Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 3.4.2017 - B 12 KR 92/16 B - Juris RdNr 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16

    Anspruch auf Erlass bzw. Niederschlagung einer Forderung von Beiträgen zur

    Die Sach- und Rechtslage ist eindeutig, zumal der Kläger bereits wesentliche Teile seiner Argumentation als Prozessbevollmächtigter im Verfahren L 16 KR 301/15 vor dem 16. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vorgebracht hat und hiermit sowohl beim 16. Senat als auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beim 12. Senat des BSG (Beschluss vom 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B -, veröffentlicht bei juris) erfolglos geblieben ist.
  • BSG, 20.11.2023 - B 12 KR 18/23 B

    Unzulässige Beschwerde wegen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem

    Wird die Beschwerde mit einem Grundrechtsverstoß begründet, hat sie insbesondere unter Einbeziehung der Rechtsprechung des BVerfG, aber auch des BSG im Einzelnen aufzuzeigen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl BSG Beschluss vom 3.4.2017 - B 12 KR 92/16 B - juris RdNr 16 mwN) .
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