Rechtsprechung
   BSG, 03.04.2020 - B 12 KR 81/19 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9520
BSG, 03.04.2020 - B 12 KR 81/19 B (https://dejure.org/2020,9520)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2020 - B 12 KR 81/19 B (https://dejure.org/2020,9520)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2020 - B 12 KR 81/19 B (https://dejure.org/2020,9520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,9520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verbeitragung von Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbeitragung von Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Verbeitragung von Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht einer zur Sicherung eines Darlehens

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 12 KR 81/19 B
    Das BSG hat bereits entschieden (vgl BSG Urteil vom 10.10.2017 - B 12 KR 1/16 R - BSGE 124, 188 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 33, RdNr 14 mwN; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 KR 19/14 R - SozR 4-2500 § 226 Nr. 2 RdNr 18 ff ) , dass der "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen ist, unabhängig davon, ob sie an den originär Berechtigten tatsächlich ausgezahlt wird.

    Wenn sie sich stattdessen allein auf das Argument einer hypothetischen Ersatzursache - der späteren Befreiung von der Restschuld iS von § 301 Insolvenzordnung ( InsO ) - stützt, fehlt jede Befassung damit, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein solcher hypothetischer Kausalverlauf nicht zu berücksichtigen ist (vgl BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 KR 19/14 R - SozR 4-2500 § 226 Nr. 2 RdNr 25) .

    Insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung damit, wann der Beitragsanspruch im insolvenzrechtlichen Sinn begründet wird und im sozialrechtlichen Sinne entsteht (vgl dazu BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 KR 19/14 R - SozR 4-2500 § 226 Nr. 2 RdNr 26) .

    Sollte die Klägerin mit ihren Ausführungen zu der Befreiung von einer Verbindlichkeit nahelegen wollen, das LSG habe das von ihr zitierte Urteil des BSG vom 16.12.2015 ( B 12 KR 19/14 R aaO) in diesem Punkt nicht zutreffend umgesetzt, so läge darin von vorneherein keine zulässige Divergenzrüge, sondern lediglich eine unbeachtliche Subsumtionsrüge.

  • BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 12 KR 81/19 B
    Denn eine Rechtsfrage gilt auch dann als höchstrichterlich geklärt und damit als nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden worden ist, aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur ihrer Beantwortung geben (vgl BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 12 KR 81/19 B
    Schließlich ist darzulegen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (vgl BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 12 KR 81/19 B
    Denn eine Rechtsfrage gilt auch dann als höchstrichterlich geklärt und damit als nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden worden ist, aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur ihrer Beantwortung geben (vgl BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 1/16 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 12 KR 81/19 B
    Das BSG hat bereits entschieden (vgl BSG Urteil vom 10.10.2017 - B 12 KR 1/16 R - BSGE 124, 188 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 33, RdNr 14 mwN; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 KR 19/14 R - SozR 4-2500 § 226 Nr. 2 RdNr 18 ff ) , dass der "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen ist, unabhängig davon, ob sie an den originär Berechtigten tatsächlich ausgezahlt wird.
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 12 KR 81/19 B
    Die Bezeichnung einer hinreichend bestimmten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - juris RdNr 11 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht