Rechtsprechung
   BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10920
BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B (https://dejure.org/2020,10920)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B (https://dejure.org/2020,10920)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2020 - B 9 SB 71/19 B (https://dejure.org/2020,10920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,10920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verkennung der Bedeutung der Dokumentation für die Teilhabeeinschränkung bei Diabetes mellitus - kein bewusst entgegengestellter Rechtssatz - Verfahrensfehler - unterbliebene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verkennung der Bedeutung der Dokumentation für die Teilhabeeinschränkung bei Diabetes mellitus - kein bewusst entgegengestellter Rechtssatz - Verfahrensfehler - unterbliebene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 23.03.2016 - B 9 SB 83/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B
    Die Ermessensentscheidung für eine Entscheidung im Beschlusswege kann vom Revisionsgericht deshalb darauf geprüft werden, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen erkennbar fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde liegen (Senatsbeschluss vom 23.3.2016 - B 9 SB 83/15 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B
    aa) Ein in der Berufungsinstanz anwaltlich vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl zB BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B
    a) Soweit Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu einer weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl Senatsbeschlüsse vom 13.2.2017 - B 9 SB 41/16 B - juris RdNr 6 und vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - juris RdNr 5, jeweils mwN) .
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B
    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärung des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl Senatsbeschluss vom 24.5.1993 - 9 BV 26/93 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21) .
  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B
    Andernfalls gilt ein früherer Beweisantrag als erledigt (vgl stRspr, zB BSG Beschluss vom 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 52) .
  • BSG, 24.07.2019 - B 5 R 31/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B
    Dass ein Berufungsgericht die Rechtsprechung des BSG missversteht und deshalb fehlerhaft anwendet oder eine höchstrichterliche Entscheidung in seiner Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte, genügt für eine Divergenzrüge iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG nicht (vgl zB BSG Beschluss vom 24.7.2019 - B 5 R 31/19 B - juris RdNr 51; BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN) .
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 47/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B
    Denn die Revision ist nur dann zuzulassen, wenn das LSG einem Beweisantrag ohne hinreichenden Grund nicht stattgegeben hat, wenn also Tatsachen oder Zustände, zu deren Vernehmung eine besondere Sachkunde erforderlich ist, die nach seiner rechtlichen Sicht entscheidungserheblich waren, offen geblieben sind, weil die notwendigen Feststellungen überhaupt fehlen oder nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sind (vgl Senatsbeschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 21.08.2018 - B 9 V 9/18 B

    Versagung von Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B
    Die Klägerin legt in ihrer Beschwerdebegründung bereits nicht substantiiert dar, aus welchen Gründen sich das LSG ausgehend von seiner Rechtsauffassung zur angebotenen Befragung der benannten Ärztinnen als sachverständige Zeugen hätte gedrängt fühlen müssen (vgl Senatsbeschluss vom 21.8.2018 - B 9 V 9/18 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 3/09 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus - Teilhabe -

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B
    Die Klägerin behauptet eine Abweichung des LSG von dem Urteil des BSG vom 2.12.2010 (B 9 SB 3/09 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 12) .
  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 145/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B
    Aus ihr muss hervorgehen, dass über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden werden soll und dass hierzu Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird (zu den Voraussetzungen einer Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG vgl BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 KR 4/16 B - SozR 4-1500 § 140 Nr. 3 RdNr 12; BSG Beschluss vom 21.9.2010 - B 2 U 145/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 10 RdNr 7) .
  • BVerwG, 13.08.2015 - 4 B 15.15

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren

  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 4/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 07.10.2016 - B 9 V 28/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - umfangreiche und

  • BSG, 13.02.2017 - B 9 SB 41/16 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Merkmale eines

  • BSG, 22.05.2018 - B 5 R 51/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 24.10.2023 - B 5 R 93/23 B
    Sofern ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (vgl § 103 SGG) geltend gemacht wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 31.1.2023 - B 5 R 184/22 B - juris RdNr 6; Meßling in Krasney/Udsching/ Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, Kap IX RdNr 321; Voelzke in jurisPK-SGG, 2. Aufl 2022, § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 19.7.2023) .
  • BSG, 25.11.2021 - B 9 SB 57/21 B

    Anspruch auf Anerkennung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

    Zudem kann ein - wie hier - in der Berufungsinstanz rechtsanwaltlich vertretener Beteiligter nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten hat oder das Gericht diesen Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 25.9.2017 - B 9 SB 51/17 B - juris RdNr , jeweils mwN) .

    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärung des Gerichts (§ 103 SGG ) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 11 mwN) .

    Anderenfalls gilt ein früherer Beweisantrag als erledigt (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 3.4.2020, aaO, mwN) .

  • BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Soweit Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung, der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu einer weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.2.2017 - B 9 SB 41/16 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 32/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    Anderenfalls gilt ein früherer Beweisantrag als erledigt (stRspr; zB BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 161/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Wird ein solcher Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56) .

    Seinem Vortrag kann jedoch nicht entnommen werden, dass er diesen Antrag nach Zugang der Anhörungsmitteilung über eine vom LSG beabsichtigte Entscheidung durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG aufrechterhalten hat (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - juris RdNr 20 ff; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 20.7.2020 - B 13 R 267/19 B - juris RdNr 9) .

  • BSG, 14.04.2021 - B 9 V 4/21 B

    Anspruch auf Beschädigtenversorgung Verfahrensrüge im

    Auch kann ein in der Berufungsinstanz anwaltlich vertretener Beteiligter nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten hat oder das LSG den Beweisantrag in seiner Entscheidung wiedergibt (stRspr; vgl zB Senatsbeschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 11 mwN) .

    Andernfalls gilt ein früherer Beweisantrag als erledigt (vgl stRspr; zB Senatsbeschluss vom 3.4.2020, aaO; Senatsbeschluss vom 21.8.2018 - B 9 V 9/18 B - juris RdNr 8) .

  • BSG, 10.11.2020 - B 5 R 241/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 161/20 B - juris RdNr 6; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56) .

    Schließlich enthält die Beschwerdebegründung keine Ausführungen dazu, dass die Klägerin ihren Antrag auch nach Anhörung zu einer Entscheidung des LSG durch Beschluss aufrechterhalten hat (zu diesem Erfordernis vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 03.11.2020 - B 5 R 192/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 22.9.2020 - B 5 R 161/20 B - juris RdNr 6; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56) .

    Schließlich enthält die Beschwerdebegründung keine Ausführungen dazu, dass die Klägerin den nach eigener Darstellung im Urteil nicht erwähnten Beweisantrag bis zum Schluss aufrechterhalten hat (zu diesem Erfordernis vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 16.11.2022 - B 5 R 112/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen prozessordnungsgemäßen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.5.2022 - B 5 R 20/22 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 50/22 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK-SGG, § 160a RdNr 173, Stand der Einzelkommentierung 7.11.2022) .
  • BSG, 12.01.2022 - B 9 SB 72/21 B

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung wegen Heilungsbewährung einer

    Unabhängig davon hat die Klägerin auch die behauptete Verletzung der Amtsermittlungspflicht des LSG (§ 103 SGG ) nicht hinreichend bezeichnet (vgl allgemein zu den Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8 mwN).

    Abgesehen davon, dass mit einem bloßen Beweisangebot ein förmlicher Beweisantrag nicht verbunden ist (vgl hierzu BSG Beschluss vom 21.4.2020 - B 13 R 85/19 B - juris RdNr 11) , kann ein im Berufungsverfahren anwaltlich vertretener Beteiligter - wie die Klägerin - nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LSG durch einen entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seiner Entscheidung wiedergibt (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 28.4.2016 - B 9 SB 6/16 B - BeckRS 2016, 69371 RdNr 6, jeweils mwN) .

  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 320/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge -

  • BSG, 19.10.2021 - B 5 R 204/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - L 11 KR 26/21

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine stationäre

  • BSG, 26.01.2021 - B 9 V 26/20 B

    Leistungen nach dem OEG wegen körperlicher Misshandlungen

  • BSG, 12.04.2022 - B 2 U 10/21 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • BSG, 05.12.2022 - B 9 V 30/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 09.08.2022 - B 5 R 94/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 20.10.2022 - B 10 ÜG 5/21 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren; Divergenzrüge im

  • BSG, 22.12.2021 - B 5 R 175/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 11.08.2021 - B 5 R 162/21 B

    Gewährung einer höheren Regelaltersrente; Verfahrensrüge im

  • BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 17.04.2023 - B 9 SB 46/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 13.05.2022 - B 5 R 20/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 07.09.2021 - B 5 R 174/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 28.07.2021 - B 5 R 160/21 B

    Erstattung von verauslagten Aufwendungen für eine medizinische

  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 50/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 21.06.2022 - B 5 R 9/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 06.07.2022 - B 9 V 8/22 B

    Entschädigungsansprüche wegen der Folgen eines Überfalls; Ablehnung eines

  • BSG, 20.10.2021 - B 5 R 170/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 14.12.2022 - B 5 R 147/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 01.06.2022 - B 9 SB 7/22 B

    Absenkung eines Grades der Behinderung nach Heilungsbewährung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 11.08.2021 - B 5 R 171/21 B

    Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 14.07.2021 - B 5 R 159/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 10.03.2023 - B 9 SB 43/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 22.06.2022 - B 5 RS 1/22 B

    Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz;

  • BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 10.08.2021 - B 5 R 141/21 B

    Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation; Verfahrensrüge im

  • BSG, 09.05.2022 - B 9 SB 71/21 B

    Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft; Divergenzrüge im

  • BSG, 07.09.2021 - B 5 R 128/21 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 13.08.2021 - B 5 R 156/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 01.06.2021 - B 10 LW 1/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 10 LW 2/21 B v. 01.06.2021

  • BSG, 03.05.2023 - B 5 R 52/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 28.06.2022 - B 5 R 79/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 04.03.2022 - B 5 R 318/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 11.08.2021 - B 5 R 142/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 04.08.2021 - B 5 R 180/21 B

    Gewährung einer großen Witwenrente; Verfahrensrüge im

  • BSG, 15.07.2021 - B 5 R 82/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Fehlende versicherungsrechtliche Voraussetzungen

  • BSG, 01.06.2021 - B 10 LW 2/21 B

    Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse; Verfahrensrüge im

  • BSG, 16.03.2021 - B 5 R 1/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 28.01.2022 - B 5 R 308/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 23.06.2021 - B 5 R 56/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht