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   BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R   

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https://dejure.org/2005,3529
BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R (https://dejure.org/2005,3529)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R (https://dejure.org/2005,3529)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - B 7a/7 AL 52/04 R (https://dejure.org/2005,3529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Berufsschul-Blockunterricht - Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

  • Judicialis

    SGB III § 64 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Auszubildende - Anspruch auf BAB während des auswärtigen Blockunterrichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - auswärtige Unterbringung eines Minderjährigen

    Auszug aus BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R
    Ausprägung dieser Zielsetzung ist § 64 Abs. 1 SGB III, wenn dort typisierend davon ausgegangen wird, dass der Auszubildende während der betrieblichen bzw überbetrieblichen Ausbildung eine Vergütung erhält, von der er wenigstens einen Teil seines Lebensunterhalts selbst bestreiten kann, und deshalb eine auswärtige Unterbringung verlangt wird (vgl dazu BSGE 93, 42 = SozR 4-4300 § 64 Nr. 1; Niewald in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 3 RdNr 98).

    Auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 64 Abs. 1 SGB III (vgl dazu BSGE 93, 42 = SozR 4-4300 § 64 Nr. 1) kommt es nicht an, weil BAB lediglich für Zeiten im Streit ist, in denen der Kläger außerhalb der Wohnung seiner Eltern untergebracht war.

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Auszug aus BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R
    Der Gebrauch von Rechtsbegriffen (hier: Antrag) enthält jedoch nur dann die für die Auslegung erforderlichen bindenden Tatsachenfeststellungen, wenn sicher ist, dass dem Gebrauch ein bestimmtes definitorisches Verständnis zu Grunde liegt (BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 3 S 18 f).
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R
    Entgegen dem missverständlichen Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung haben sowohl das SG als auch das LSG nur hierüber entschieden (vgl zur Auslegung eines Urteilstenors mit Hilfe der Urteilsgründe BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1 S 2 f).
  • LSG Sachsen, 01.06.2006 - L 3 AL 201/03

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bei auswärtiger Unterbringung

    Unter der Voraussetzung allerdings, dass der Senat die neuere Rechtsauffassung des BSG in dessen Urteil vom 03.05.2005 (Az. B 7a/7 AL 52/04 R) teile, sei dem Kläger anhand des nachgewiesenen Einkommens des Klägers und seiner Eltern im streitigen Zeitraum BAB in Höhe von 472, 00 DM monatlich zu gewähren, wobei dieser Betrag dann noch auf die jeweiligen Aufenthalte in B heruntergerechnet werden müsse.

    Nunmehr hat das BSG diese Auffassung in seiner Entscheidung vom 03.05.2005 nochmals ausdrücklich bestätigt (BSG, Urt. v. 03.05.2005, Az. B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2), so dass entgegen der Beklagten von einer Einzelfallentscheidung nicht die Rede sein kann.

    Maßgebend dafür ist, dass mit der BAB bedürftigen Personen zur Herstellung der allgemeinen Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt eine anerkannte Ausbildung ermöglicht werden soll (BSG, Urt. v. 03.05.2005, Az. B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2).

    Dies widerspräche dem in § 2 Abs. 2 SGB I verankerten Grundsatz, dass die sozialen Rechte (wozu gemäß § 3 Abs. 1 SGB I auch das Recht auf individuelle Ausbildungsförderung gehört, soweit die dafür erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen) bei der Auslegung der Vorschriften des Sozialgesetzbuches zu beachten sind und dabei sicherzustellen ist, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden (BSG, Urt. v. 03.05.2005, Az. B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2).

    Eine allgemeine, verwaltungsseitig langjährige Übung, in einer solchen Weise zu verfahren, besitzt ohne entsprechende gesetzliche Grundlage keinen normativen Wert (BSG, Urt. v. 03.05.2005, Az. B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2).

    Dazu hat aber bereits das BSG in seiner Entscheidung vom 03.05.2005 ausgeführt, dass dies keinerlei Rückschlüsse darauf zulasse, dass die Erbringung von BAB generell ausgeschlossen sein sollte bzw. soll, wenn der Auszubildende nur während der Phasen des Blockunterrichts außerhalb des Haushalts seiner Eltern untergebracht ist, sondern nur, dass vor dem 01.01.2004 bei der BAB leistungsrechtlich durchaus zwischen den Phasen der betrieblichen Ausbildung und denen des Blockunterrichts unterschieden worden ist (BSG, Urt. v. 03.05.2005, Az. B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2).

  • BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch

    Dies wäre auch sachwidrig gewesen; denn die betriebliche Ausbildung wird nicht deshalb zu einer von § 60 Abs. 1 SGB III aF nicht erfassten schulischen Ausbildung, weil sie im Rahmen des berufsordnungsgemäßen Verlaufs Teile mit Berufsschulunterricht (hier Blockunterricht) enthält (vgl BSG SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 RdNr 10 ff; BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2; Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 60 RdNr 40 mwN, Stand Mai 2009; Stratmann in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 60 RdNr 9 - jeweils mwN) .
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt die Beklagte eine Verletzung des § 73 Abs. 1a SGB III. Dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. Mai 2005 (B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2) sei zu entnehmen, dass nach Einführung des § 73 Abs. 1a SGB III für Zeiten des Blockunterrichts kein anderer Bedarf festzusetzen sei.

    Zwar spricht die Zielsetzung der Verwaltungseinfachung für das Entfallen einer Neuberechung des Bedarfs (§§ 65 ff SGB III, vgl Urteil des 7. Senat des BSG vom 3. Mai 2005, B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2, RdNr 15).

    Diese Regelung will in Reaktion auf gegenteilige Rechtsprechung des BSG (SozR 4-4300 § 64 Nr. 2) eine Förderung nur dann ausschließen, wenn - was nach den bisherigen Feststellungen des LSG im Fall des Klägers nicht zutrifft - allein für die Zeit des Blockunterrichts die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen (vgl BT-Drucks 16/109 S 7).

  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 19/22 R

    Versorgung mit Cannabisblüten gemäß dem SGB V Schwerwiegende Erkrankung bei

    Lässt sich ein solcher Inhalt wie hier nicht ermitteln, weil zweifelhaft ist, von welchem Begriffsverständnis das Vordergericht ausgegangen ist, fehlt es an einer für die Revisionsinstanz verbindlichen Tatsachenfeststellung (vgl BSG vom 29.10.1997 - 7 RAr 48/96 - SozR 3-4100 § 64 Nr. 3 S 18; BSG vom 3.5.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 RdNr 8) .
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 47/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung -

    Zwar kann der Gebrauch von Rechtsgriffen (hier: "Mehrbedarf") nach den Gesamtumständen des jeweiligen Sachverhalts eine für die Auslegung bindende Tatsachenfeststellung beinhalten, wenn sicher ist, dass dem Begriff ein bestimmtes definitorisches Verständnis zugrunde liegt (BSG SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 RdNr 8 mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2014 - L 8 AL 342/11

    Berufsausbildungsbeihilfe - Kinderbetreuungskosten

    Im Zeitpunkt der Leistungsbewilligung war prognostisch davon auszugehen, dass die Leistungsvoraussetzungen für diesen Bewilligungszeitraum unverändert bleiben würden (s. hierzu BSG, Urteil vom 3. Mai 2005 - B 7a/7 AL 52/04 R -, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2); konkret war noch nicht abzusehen, dass die Ausbildung vor dem regulären Zeitpunkt enden würde.
  • BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis -

    Angesichts des eindeutigen Wortlauts der Ausschlussregelung des § 64 Abs. 1 S 3 SGB III (ab 1.4.2012 § 65 Abs. 2 SGB III) kommt eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Ausbildungen in D. bzw R., soweit es sich teilweise nicht um "Berufsschulunterricht in Blockform" handeln sollte, auch nicht deswegen in Betracht, weil der Gesetzgeber mit der Einführung der Regelung der Rechtsprechung des BSG vom 3.5.2005 (B 7a/7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2) entgegenwirken wollte.

    Es muss deshalb, soweit § 64 Abs. 1 S 3 SGB III nicht ausdrücklich eingreift, bei der Rechtsprechung des BSG vom 3.5.2005 (aaO RdNr 12 ff) bleiben, wonach die Voraussetzung des Wohnens außerhalb des Haushalts der Eltern nicht einheitlich für die gesamte Zeit einer Ausbildungsmaßnahme erfüllt sein muss.

  • LSG Sachsen, 01.09.2011 - L 3 AL 228/10

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Berücksichtigung von Fahrkosten zum

    Danach spricht die Zielsetzung der Verwaltungsvereinfachung zwar für das Entfallen einer Neuberechnung des Bedarfs nach §§ 65 ff SGB III (vgl. BSG, Urteil vom 3. Mai 2005 - B 7a/7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 Rdnr. 15 = JURIS-Dokument Rdnr. 15).

    Die Regelung will aber nicht grundsätzlich den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ausschließen oder beschränken (vgl. BSG, Urteil vom 3. Mai 2005, a. a. O.).

    Diese Regelung will in Reaktion auf gegenteilige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 3. Mai 2005 - B 7a/7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2) eine Förderung nur dann ausschließen, wenn - was im Fall der Klägerin nicht zutrifft - allein für die Zeit des Blockunterrichts die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen (vgl. BT-Drucks 16/109 S. 7).

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Dieser besteht darin, Personen, die bedürftig sind, zur Herstellung der allgemeinen Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt eine anerkannte Ausbildung zu ermöglichen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 3. Mai 2005, B 7a/7 AL 52/04 R, SozR 4-4300 § 64 Nr. 2).

    Mit dieser Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/109, S. 7) auf die Entscheidung des BSG vom 3. Mai 2005 (a.a.O.) reagiert.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrtkosten für Pendelfahrten zum

    Deshalb ist § 73 Abs. 1a SGB III unter Berücksichtigung seines Wortlautes und der Gesetzesbegründung ausschließlich dahingehend auszulegen, dass die für jeden Block des Berufsschulunterrichts einzeln vorzunehmende Neuberechnung des Bedarfs für den Lebensunterhalt in Abhängigkeit von der Art der Unterbringung aus Vereinfachungsgründen entfallen soll (BSG, Urteil vom 03. Mai 2005 - B 7a / 7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 = SGb 2005, 717).

    Diese Regelung ist eine Reaktion auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 03. Mai 2005 (B 7a/7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 = SGb 2005, 717), wonach auch allein für Zeiten des Blockunterrichts Berufsausbildungsbeihilfe erbracht werden kann, wenn der Auszubildende während dieser Zeit außerhalb des Elternhauses wohnt.

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16

    Arbeitsförderung - Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung bzw

  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08

    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungskosten während des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 1 AL 69/06

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 54/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - L 12 AL 156/06

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 16.01.2013 - B 5 RS 47/12 B
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2011 - L 3 AL 27/10

    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungskosten während des

  • SG Braunschweig, 02.11.2010 - S 9 AL 260/10

    Förderungsfähigkeit einer beruflichen Ausbildung gem. § 60 Abs. 1

  • SG Braunschweig, 05.11.2010 - S 9 AL 260/10

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung einer Berufsausbildungsbeihilfe; Dauer des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 12 AL 123/10
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