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   BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B   

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https://dejure.org/2006,32908
BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B (https://dejure.org/2006,32908)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B (https://dejure.org/2006,32908)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - B 12 P 1/06 B (https://dejure.org/2006,32908)
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  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B
    Die Zulassung der Revision ist nicht eröffnet, wenn die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falls abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären lässt (grundlegend BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; BVerwG Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 193).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 21.09.2005 - B 12 P 6/04 R

    Pflegeversicherung - kein Beitrittsrecht - Leistungsbezieher einer

    Auszug aus BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B
    Der erkennende Senat hat sich im Jahre 2005 in zwei Entscheidungen - vom 18. Mai 2005 (B 12 P 3/04 R - juris-Nr KSRE 020231514) und 21. September 2005 (B 12 P 6/04 R - juris-Nr KSRE 020831514) - mit dem Ausschluss des Beitrittsrechts zur sozialen Pflegeversicherung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 SGB XI befasst.
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98

    Pflegeversicherung II

    Auszug aus BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B
    In der letztgenannten Entscheidung hat der Senat - zur Auslegung des Ausschlusstatbestandes des § 26a Abs. 1 Satz 2, Regelung 2 SGB XI und dessen verfassungsrechtlicher Bewertung - darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem zur Einfügung des § 26a in das SGB XI führenden Urteil vom 3. April 2001 ( BVerfGE 103, 225 [BVerfG 03.04.2001 - 1 BvR 81/98] = SozR 3-3300 § 20 Nr. 6) die bisherige Abgrenzung des Zuständigkeitsbereichs der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung von dem der (übrigen) Sozialleistungsträger, insbesondere des Sozialhilfeträgers, nicht verändert wissen bzw den Auftrag zur Neuregelung des Zugangs zur Pflegeversicherung auf Personen begrenzen wollte, die nicht bereits "bei einem Sozialleistungsträger" erfasst sind.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 31).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 18.05.2005 - B 12 P 3/04 R

    Soziale Pflegeversicherung - kein Beitrittsrecht für Personen, die Leistungen zum

    Auszug aus BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B
    Der erkennende Senat hat sich im Jahre 2005 in zwei Entscheidungen - vom 18. Mai 2005 (B 12 P 3/04 R - juris-Nr KSRE 020231514) und 21. September 2005 (B 12 P 6/04 R - juris-Nr KSRE 020831514) - mit dem Ausschluss des Beitrittsrechts zur sozialen Pflegeversicherung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 SGB XI befasst.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
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