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   BSG, 03.05.2013 - B 2 U 85/13 B   

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BSG, 03.05.2013 - B 2 U 85/13 B (https://dejure.org/2013,45038)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2013 - B 2 U 85/13 B (https://dejure.org/2013,45038)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - B 2 U 85/13 B (https://dejure.org/2013,45038)
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  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus BSG, 03.05.2013 - B 2 U 85/13 B
    Die zum Unfall führende Tätigkeit sei vergleichbar mit derjenigen des Treibers, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG SozR Nr. 19 zu § 539 RVO; Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R - www.juris.de) der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII unterliege.

    Maßgebend ist danach die Handlungstendenz des Versicherten (BSG, Urteil vom 12.04.2005, a.a.O.).

    Eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen ist ebenso wenig erforderlich wie eine Entgeltzahlung (vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005, a.a.O., m. w. N.).

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus BSG, 03.05.2013 - B 2 U 85/13 B
    Nur wenn keine Jagd ausgeübt wurde und der Aufenthalt im Revier im wesentlichen Zwecken des Jagdpächters und seines Unternehmens gedient hat, kann die in Rede stehende Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert sein (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R - www.juris.de, m. w. N.).

    Zur Bestimmung dessen, was zur Jagdausübung gehört, sind die Vorschriften des Jagdrechts zu Grunde zu legen, da es einen hiervon unterschiedlichen Begriff der Jagdausübung in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gibt (BSG, Urteil vom 11.11.2003, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 229/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz eines

    Auszug aus BSG, 03.05.2013 - B 2 U 85/13 B
    Die Tätigkeit des Hundeführers übt der Kläger seit vielen Jahren aus und bedarf nicht nur der Kenntnisse eines Jägers, sondern darüber hinaus spezieller Kenntnisse und Erfahrungen mit besonderer ausgebildeten Stöberhunden (vgl. zum Unfallversicherungsschutz eines Schweißhundeführers: LSG Darmstadt, Urteil vom 01.12.2009 - L 3 U 229/06 - www.juris.de).

    Neben den vom LSG Darmstadt (vgl. Urteil vom 01.12.2009, a.a.O.) aufgezeigten systematischen Gesichtspunkten - die Jagden sind in § 123 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII gesondert zu den in Nr. 7 aufgeführten landwirtschaftlichen Unternehmen genannt - handelte es sich im vorliegenden Fall aber auch insoweit um eine versicherungsfreie Tätigkeit als Jagdgast (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 3 U 139/07

    Jagdunfall; Jagdgast; Treiberschütze; Versicherungsfreiheit; arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus BSG, 03.05.2013 - B 2 U 85/13 B
    Die Beklagte sieht sich bestätigt durch eine rechtskräftige Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 17.02.2010 - L 3 U 139/07 - und das Ergebnis der Beweisaufnahme im Berufungsverfahren.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus BSG, 03.05.2013 - B 2 U 85/13 B
    Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet, denn das SG hat die Beklagte zu Unrecht - und im Übrigen unzulässig unbestimmt (vgl. BSG, Urteile vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R - und 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - www.juris.de) - zur "Entschädigung" des Ereignisses vom 19.01.2008 als Arbeitsunfall verpflichtet.
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

    Auszug aus BSG, 03.05.2013 - B 2 U 85/13 B
    Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet, denn das SG hat die Beklagte zu Unrecht - und im Übrigen unzulässig unbestimmt (vgl. BSG, Urteile vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R - und 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - www.juris.de) - zur "Entschädigung" des Ereignisses vom 19.01.2008 als Arbeitsunfall verpflichtet.
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