Rechtsprechung
   BSG, 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21970
BSG, 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B (https://dejure.org/2013,21970)
BSG, Entscheidung vom 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B (https://dejure.org/2013,21970)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - B 12 R 38/12 B (https://dejure.org/2013,21970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, Art 103 Abs 1 GG, § 62 SGG, § 124 Abs 1 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - ordnungsgemäße Bescheidung eines Antrags auf Terminverlegung - Beurteilbarkeit der Verhandlungs- bzw Reisefähigkeit durch das Gericht bei kurz vor dem Termin ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - ordnungsgemäße Bescheidung eines Antrags auf Terminverlegung - Beurteilbarkeit der Verhandlungs- bzw Reisefähigkeit durch das Gericht bei kurz vor dem Termin ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - ordnungsgemäße Bescheidung eines Antrags auf Terminverlegung - Beurteilbarkeit der Verhandlungs- bzw Reisefähigkeit durch das Gericht bei kurz vor dem Termin ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B
    Weitergehender Ausführungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler bedarf es nicht, wenn - wie hier - ein Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf eine mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein (vgl BSG Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 10; BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2 RdNr 4; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 62) .

    Kommt der Vorsitzende seiner Verpflichtung zur Bescheidung eines Terminsaufhebungs- bzw -verlegungsantrags bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung nicht nach, leidet das Verfahren wegen der Versagung rechtlichen Gehörs an einem wesentlichen Mangel (vgl BSG Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 8; Beschluss vom 13.11.2012 - B 2 U 269/12 B - Juris RdNr 10 jeweils mwN) .

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 269/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B
    Kommt der Vorsitzende seiner Verpflichtung zur Bescheidung eines Terminsaufhebungs- bzw -verlegungsantrags bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung nicht nach, leidet das Verfahren wegen der Versagung rechtlichen Gehörs an einem wesentlichen Mangel (vgl BSG Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 8; Beschluss vom 13.11.2012 - B 2 U 269/12 B - Juris RdNr 10 jeweils mwN) .
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B
    Weitergehender Ausführungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler bedarf es nicht, wenn - wie hier - ein Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf eine mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein (vgl BSG Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 10; BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2 RdNr 4; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 62) .
  • OLG Karlsruhe, 20.06.1991 - 15 W 22/91
    Auszug aus BSG, 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B
    Ein Antrag auf Terminsaufhebung bzw -verlegung ist förmlich (kurz) zu bescheiden, sofern dies noch technisch durchführbar und zeitlich zumutbar ist (zB OLG Karlsruhe MDR 1991, 1195; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl 2013, § 227 RdNr 56 mwN) .
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B
    Weitergehender Ausführungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler bedarf es nicht, wenn - wie hier - ein Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf eine mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein (vgl BSG Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - Juris RdNr 10; BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2 RdNr 4; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 62) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2017 - L 9 SO 31/13

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Ein Antrag auf Terminaufhebung bzw. -verlegung ist förmlich zu bescheiden, sofern dies noch technisch durchführbar und zeitlich zumutbar ist (BSG, Beschluss vom 3. Juli 2013 - B 12 R 38/12 B -, Rn. 10, juris m.w.N.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, in dem Fall, dass eine Terminsaufhebung bzw. -verlegung erst kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer Erkrankung begründet wird, der Verhinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein muss, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit besteht (BSG, Beschluss vom 3. Juli 2013 - B 12 R 38/12 B -, Rn. 12, juris; ebenso VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 11 ZB 16.30121 -, Rn. 8, juris).

  • BSG, 12.09.2019 - B 9 V 53/18 B

    Rechtsstaatswidrige Entlassung aus dem Richterdienst der DDR

    Weitergehender Ausführungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler bedarf es nicht, wenn - wie hier - ein Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf eine mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein (BSG Beschluss vom 3.7.2013 - B 12 R 38/12 B - juris RdNr 8 mwN) .

    Kommt der Vorsitzende seiner Pflicht zur Bescheidung eines Terminsaufhebungs- oder -verlegungsantrags bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung nicht nach, leidet das Verfahren wegen der Versagung rechtlichen Gehörs an einem wesentlichen Mangel (stRspr, zB BSG Beschluss vom 3.7.2013 - B 12 R 38/12 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 13.11.2012 - B 2 U 269/12 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - juris RdNr 8, jeweils mwN) .

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob dem Antrag zu folgen gewesen wäre (vgl BSG Beschluss vom 3.7.2013 - B 12 R 38/12 B - juris RdNr 12 mwN) .

  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15

    Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung

    Sofern die Bevollmächtigte der Klägerin diesen amtsgerichtlichen Termin als nach § 155 FamFG vorrangigen Termin bezeichnet hat, hat sie dies bloß behauptet, nicht aber substantiiert, wie dies ihre Pflicht angesichts der vergleichsweise kurzfristig nachgeschobenen Begründung des Terminsverlegungsantrags gewesen wäre (vgl. BSG, Beschlüsse vom 03.07.2013, Az.: B 12 R 38/12 B, und vom 27.05.2014, Az.: B 4 AS 459/13 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht