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   BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B   

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https://dejure.org/2020,23578
BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B (https://dejure.org/2020,23578)
BSG, Entscheidung vom 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B (https://dejure.org/2020,23578)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - B 8 SO 72/19 B (https://dejure.org/2020,23578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verhinderung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung - verspäteter Zugang der Ladung - Beeinflussung der angefochtenen Entscheidung

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Was ist, wenn die Ladung zu einem Gerichtstermin zu spät eintrifft?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verhinderung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung - verspäteter Zugang der Ladung - Beeinflussung der angefochtenen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Was ist, wenn die Ladung zu einem Gerichtstermin zu spät eintrifft?

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B
    Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt wird, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG) , also dem Anspruch auf rechtliches Gehör genügt wird (BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57) .

    Obwohl die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in sozialgerichtlichen Verfahren nicht als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 547 ZPO) , ist wegen der besonderen Bedeutung der mündlichen Verhandlung für das Gerichtsverfahren im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dadurch, dass ein Verfahrensbeteiligter an deren Teilnahme gehindert worden ist, die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat (stRspr; vgl etwa BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - juris RdNr 10 mwN; BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 55/07 B - SozR 4-1750 § 227 Nr. 1 RdNr 7; BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 62).

  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B
    Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt in der Verhandlung darzulegen (Bundessozialgericht vom 28.8.1991 - 7 BAr 50/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 4 S 5) .
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 188/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B
    Da das LSG die Ladung nicht - wie der Kläger wohl meint - nach § 63 Abs. 2 Satz 1 SGG iVm §§ 183 ff ZPO zugestellt hat, ist nicht entscheidend, ob - wie der Kläger meint - bereits deshalb von ihrer Unwirksamkeit auszugehen ist, weil die Hinweisschreiben des Vorsitzenden den Anforderungen an § 184 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht genügen (zu den Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer entsprechenden Anordnung vgl nur BSG vom 14.3.2013 - B 13 R 188/12 B - SozR 4-1500 § 63 Nr. 3 mwN) .
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 55/07 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B
    Obwohl die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in sozialgerichtlichen Verfahren nicht als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 547 ZPO) , ist wegen der besonderen Bedeutung der mündlichen Verhandlung für das Gerichtsverfahren im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dadurch, dass ein Verfahrensbeteiligter an deren Teilnahme gehindert worden ist, die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat (stRspr; vgl etwa BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - juris RdNr 10 mwN; BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 55/07 B - SozR 4-1750 § 227 Nr. 1 RdNr 7; BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 62).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Versorgungsansprüchen im

    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B
    Insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des BVerfG (vom 30.5.1978 - 1 BvL 26/76 - BVerfGE 48, 281) , wonach der sozialpolitische Auftrag zur staatlichen Fürsorgeleistung bei Auslandsaufenthalten des Berechtigten allgemein modifiziert und abgeschwächt ist, und das BVerfG unter Hinweis auf die Regelung über Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nach § 119 Bundessozialhilfegesetz (BSHG; der Vorgängerregelung von § 24 SGB XII) ausführt, dass gewöhnliche Leistungen der sozialen Fürsorge, ohne dass sich dagegen verfassungsrechtliche Bedenken ergäben, nur subsidiär zu den Leistungen des Wohnsitzlandes erbracht würden.
  • BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von

    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B
    Der Bürger trägt weder das Risiko des Verlustes im Übermittlungswege noch eine irgendwie geartete Beweislast für den Nichtzugang (Bundesverfassungsgericht vom 19.6.2013 - 2 BvR 1960/12 - juris RdNr 9) .
  • BSG, 06.08.2018 - B 10 EG 5/18 B

    Mehrlingszuschlag für einen Elterngeldanspruch

    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B
    Es ist aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums im Sozialhilferecht überschritten hat (vgl nur BSG vom 6.8.2018 - B 10 EG 5/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B
    Obwohl die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in sozialgerichtlichen Verfahren nicht als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 547 ZPO) , ist wegen der besonderen Bedeutung der mündlichen Verhandlung für das Gerichtsverfahren im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dadurch, dass ein Verfahrensbeteiligter an deren Teilnahme gehindert worden ist, die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat (stRspr; vgl etwa BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - juris RdNr 10 mwN; BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 55/07 B - SozR 4-1750 § 227 Nr. 1 RdNr 7; BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 62).
  • BSG, 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B
    Ob mit der Rechtsprechung des BVerfG die Rechtsprechung des 3. Senats überholt ist, wonach in Fällen der "schlichten" Bekanntgabe der Ladung nicht immer von einer Verletzung des § 62 SGG auszugehen sei, wenn von Seiten eines Beteiligten (dort die beklagte Pflegekasse) behauptet wird, die Ladung nicht erhalten zu haben (BSG vom 1.10.2009 - B 3 P 13/09 B) , kann hier offenbleiben.
  • BSG, 10.04.2024 - B 11 AL 42/23 B
    Obwohl die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in sozialgerichtlichen Verfahren keinen absoluten Revisionsgrund darstellt, ist wegen der besonderen Bedeutung der mündlichen Verhandlung für das Gerichtsverfahren im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung dieses Anspruchs in den Fällen, in denen ein Verfahrensbeteiligter an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung gehindert worden ist, die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat (stRspr; vgl zusammenfassend nur BSG vom 3.7.2020 - B 8 SO 72/19 B - RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 45/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Nach erfolglosem Klageverfahren (Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 25.7.2016) und Zurückweisung der Berufung hat der erkennende Senat den Rechtsstreit an das Landessozialgericht (LSG) zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Beschluss vom 3.7.2020 - B 8 SO 72/19 B) .
  • BSG, 27.09.2022 - B 7 AS 60/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Obwohl die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in sozialgerichtlichen Verfahren nicht als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist, ist wegen der besonderen Bedeutung der mündlichen Verhandlung für das Gerichtsverfahren im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dadurch, dass ein Verfahrensbeteiligter an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung gehindert worden ist, die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat (stRspr; vgl zusammenfassend nur BSG vom 3.7.2020 - B 8 SO 72/19 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 26.04.2023 - B 9 SB 33/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt in einer mündlichen Verhandlung darzulegen (BSG Beschluss vom 3.7.2020 - B 8 SO 72/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 28.8.1991 - 7 BAr 50/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 4 - juris RdNr 4) .
  • BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 110/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Denn wegen der Bedeutung der mündlichen Verhandlung ist nach der Rechtsprechung des BSG im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine im Zusammenhang mit der Verhinderung einer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung stehende Verletzung des rechtlichen Gehörs die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat (BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - RdNr 10; BSG vom 3.7.2020 - B 8 SO 72/19 B - RdNr 7 mwN; vgl aber BVerfG vom 10.6.2021 - 1 BvR 1997/18 - RdNr 20) .
  • BSG, 15.08.2022 - B 7 AS 15/22 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

    Denn wegen der Bedeutung der mündlichen Verhandlung ist nach der Rechtsprechung des BSG im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine im Zusammenhang mit der Verhinderung einer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung stehende Verletzung des rechtlichen Gehörs die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat ( BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - RdNr 10; BSG vom 3.7.2020 - B 8 SO 72/19 B - RdNr 7 mwN; vgl aber BVerfG vom 10.6.2021 - 1 BvR 1997/18 - RdNr 20) .
  • BSG, 09.03.2023 - B 7 AS 109/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Denn wegen der Bedeutung der mündlichen Verhandlung ist nach der Rechtsprechung des BSG im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine im Zusammenhang mit der Verhinderung einer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung stehende Verletzung des rechtlichen Gehörs die daraufhin ergangene Gerichtsentscheidung insgesamt beeinflusst hat ( BSG vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - RdNr 10; BSG vom 3.7.2020 - B 8 SO 72/19 B - RdNr 7 mwN; vgl aber BVerfG vom 10.6.2021 - 1 BvR 1997/18 - RdNr 20) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zur Divergenz wird dort lediglich ausgeführt, das LSG sei den im Beschluss des BSG vom 3.7.2020 (B 8 SO 72/19 B - juris RdNr 5) näher bezeichneten Anforderungen "nachweislich nicht nachgekommen".
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