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   BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R   

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BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R (https://dejure.org/1999,406)
BSG, Entscheidung vom 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R (https://dejure.org/1999,406)
BSG, Entscheidung vom 03. August 1999 - B 4 RA 24/98 R (https://dejure.org/1999,406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten Bestandsrentnern im Beitrittsgebiet - Anwendung des 20-Jahres-Zeitraumes bei Vergleichsberechnung - Feststellung durch einstweiligen Verwaltungsakt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 58

    §§ 63 Abs. 7, 68, 307b Abs. 3 Satz 2 SGB VI
    Rentenüberleitung/Zusatz- und Sonderversorgte/Bestandsrenten/Feststellung des Rentenwerts/Vergleichsberechnung/Dynamisierung

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Lebensstandard - Beruf - Zusatzversorgung - Sonderversorgung - Sonderversorgungsberechtigter - DDR - Überführung - Versorgungsanspruch - Rentenversicherung

  • Judicialis

    SGB VI§ 307b Abs 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten Bestandsrentnern im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Das »Dynamisierungsurteil« des Bundessozialgerichts (NJ 2000, 286)

  • nomos.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlbetragsgarantie und Rentendynamisierung (Tan Thiessen; NJ 2000, 456)

  • nomos.de PDF, S. 20 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zahlbetragsgarantie und Rentendynamisierung (Prof. Dr. Günter Grundmann)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 180
  • NZS 2000, 360 (Ls.)
  • NJ 2000, 277
  • NJ 2000, 286
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99

    Anpassung der UV-Renten etc. zum 01.07.2000 verfassungsgemäß

    Sie trägt vor, sie habe hinsichtlich der Dynamisierung das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. August 1999 (Az.: B 4 RA 24/98 R) umgesetzt.

    28. April 1999, Az.: 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) und des Bundessozialgerichts vom 3. August 1999 (Az.: B 4 RA 24/98 R), mithin (nur) aufgrund von Richterrecht befugt, eine Dynamisierung vorzunehmen.

    Die Entscheidung wurde deshalb durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. August 1999 (Az.: B 4 RA 24/98 R) konkretisiert (vgl. Mey, Das "Dynamisierungsurteil" des Bundessozialgerichts, in Neue Justiz 6/2000, S. 286 ff.; Heller, Rentenüberleitung und Dynamisierung, Die Angestelltenversicherung - DAngVers - 1999, S. 432).

    Der Senat schließt sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG zur Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten Bestandsrentnern im Beitrittsgebiet in seinem Urteil vom 3.8.1999 - B 4 RA 24/98 R an.

    Die verfassungskonforme Auslegung der Bewertung des nach EinigVtr Anlage II Kap VIII H III Nr. 9 Buchst b S 4 geforderten bestandsgeschützten Zahlbetrages im Rahmen der Überführung hat das BSG mit seiner Entscheidung vom 3.8.1999 - B 4 RA 24/98 R, der sich der Senat anschließt, vorgenommen.

    Der Senat schließt sich aus diesen Erwägungen nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG zur Feststellung des garantierten Zahlbetrages in seinem Urteil vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R) an.

    Diese vom BVerfG geforderte verfassungskonforme Auslegung der Bewertung des nach Einigungsvertrag Nr. 9 b Satz 4 geforderten bestandsgeschützten Zahlbetrages im Rahmen der Überführung hat das BSG mit seiner Entscheidung vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R), der sich der Senat anschließt, vorgenommen.

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG zur Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages ehemals zusatz- oder sonderversorgter Bestandsrentner für Rentenbezugszeiten ab Januar 1992 entsprechend der allgemeinen Rentenanpassung an (Anschluss an BSG vom 3.8.1999 - B 4 RA 24/98 R = BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8).

    Dies habe auch das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R) entschieden.

    Der Senat schließt sich aus diesen Erwägungen nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG zur Feststellung des garantierten Zahlbetrages in seinem Urteil vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R) an.

    Diese vom BVerfG geforderte verfassungskonforme Auslegung der Bewertung des nach Einigungsvertrag Nr. 9 b Satz 4 geforderten bestandsgeschützten Zahlbetrages im Rahmen der Überführung hat das BSG mit seiner Entscheidung vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R), der sich der Senat anschließt, vorgenommen.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Bei früher versorgungsberechtigten Bestandsrentnern setzt die Feststellung des Geldwertes des Stammrechts auf Rente (§ 307b SGB VI) einen Vergleich von vier möglicherweise erheblichen Werten voraus: Monatsbetrag der Rente nach den Regeln des SGB VI (§ 64 SGB VI); Wert der "Vergleichsrente"; "weiterzuzahlender Betrag" und "besitzgeschützter Zahlbetrag" (vgl BSGE 84, 180, 184 ff = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8, 73, 78 ff).
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 51/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Allerdings handelte es sich bei diesen anzupassenden SGB VI-Renten um "sozialrechtliche Ansprüche eigener Art" (dazu zusammenfassend: BSGE 84, 180, 185 ff, 191; vgl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553 f).

    Der 4. Senat des BSG hat daraufhin im Urteil vom 3.8.1999 (BSGE 84, 180) in Umsetzung dieser verfassungskonformen Auslegung entschieden, dass die eigentumsrechtlich gebotene "Dynamisierung" eines solchen "besitzgeschützten Zahlbetrags", auf den die Rentenformel des § 64 SGB VI nicht direkt anwendbar ist, nur den jeweiligen Änderungsfaktor für den aktuellen Rentenwert betrifft.

    Dem genügt eine Anpassung der SGB VI-Werte, die von einer Zahlbetragsgarantie geschützt werden, entsprechend der allgemeinen Rentenanpassung nach den §§ 68, 69 SGB VI. Denn diese Anpassung genüge den vom BVerfG aufgestellten Kriterien des Eigentumsschutzes, weil sie inflationsbedingte Einbußen und relative Rangverluste verhindern solle (BSGE 84, 180, 187 ff, 191 ff).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 2/02 R

    Rentenüberleitung - Beitrittsgebiet - Zusatz- bzw Sonderversorgung -

    Der Gesetzgeber habe sich im 2. AAÜG-ÄndG an das Konzept des BSG im Urteil vom 3. August 1999 (BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8) angeschlossen.

    Die Auffassung des 4. Senats (BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8), die in § 4 Abs. 4 AAÜG idF des 2. AAÜG-ÄndG übernommen worden sei, sei unzutreffend.

    Sie sind auf Grund der Vorgaben des BVerfG in der Entscheidung vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3) und der verfassungskonformen Auslegung durch den Senat im Urteil vom 3. August 1999 (BSGE 84, 180 aaO) normiert worden (vgl BT-Drucks 14/5640, S 13/14).

    Demgegenüber erstreckt sich die durch den EinigVtr in dessen verfassungskonformer Auslegung gebotene Dynamisierung des (fiktiven) Gesamtanspruchs nur auf den "besitzgeschützten Zahlbetrag" im Juli 1990 (vgl hierzu BSGE 84, 180, 188 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8), nicht aber auf den erst später (zum August 1991) neu eingeführten "weiterzuzahlenden Betrag".

    Es ergibt sich ferner weder aus der Zahlbetragsgarantie des EV Nr. 9 Buchst b noch aus sonstigen Vorschriften des EinigVtr (und des AAÜG) ein Recht der früher Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigten gegen den Rentenversicherungsträger auf Freistellung von Beiträgen, die er seiner Krankenkasse schuldet (BSGE 84, 180, 188 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8, unter Hinweis auf SozR 3-8570 § 12 Nr. 1).

  • BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98

    DDR-Renten: Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages mit allgemeinem

    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. August 1999 - B 4 RA 24/98 R -,.

    Auf die für Bezugszeiten ab dem 1. Januar 1997 zugelassene Revision verpflichtete das Bundessozialgericht durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil (BSGE 84, 180) den Rentenversicherungsträger, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen den sich aus einem Vergleich der konkreten Rentenberechnung mit einer solchen aufgrund einer Berücksichtigung des letzten 20-Jahres-Zeitraums möglicherweise ergebenden höheren Betrag zu leisten, den Wert des Gesamtanspruchs, den dieser zum 1. Juli 1990 hatte, gemäß § 63 Abs. 7, § 68 SGB VI seit dem 1. Juli 1992 jährlich zum 1. Juli mit dem Anpassungsfaktor für die Anhebung des aktuellen Rentenwertes zu dynamisieren und die dynamisierten Zahlbeträge für Bezugszeiten ab dem 1. Januar 1997 als Monatsbetrag der großen Witwenrente festzusetzen.

    Käme sowohl bei der Berechnung des besitzgeschützten Zahlbetrages als auch bei der Berechnung des Werts der SGB VI-Rente der Faktor aktueller Rentenwert (Ost) zur Anwendung, würde in allen Fällen, in denen der besitzgeschützte Zahlbetrag am 1. Januar 1992 den Wert der SGB VI-Rente überstiegen hat, der Wert der SGB VI-Rente zu keinem Zeitpunkt den besitzgeschützten Zahlbetrag erreichen (vgl. Mey, NJ 2000, S. 286 ).

  • BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R

    Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und

    Bei dieser Auslegung verdrängt § 4 Abs. 4 AAÜG als spätere Rechtsvorschrift die frühere (gleichrangige) Vorschrift in EinigVtr Nr. 9 Buchst b Satz 4 und 5 für denselben Anwendungsbereich nicht; die beiden Vorschriften stehen vielmehr einander ergänzend nebeneinander (vgl BSG Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 24/98 R - BSGE 84, 180, 186 f = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8 S 80 f zur Vergleichsberechnung nach EinigVtr Nr. 9 und § 307b Abs. 3 Satz 2 SGB VI bei Bestandsrenten aus überführten Renten).

    Bei Leistungsbeginn sind sodann drei Beträge zu vergleichen (vgl BSG, aaO - BSGE 84, 180, 188 f = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8 S 82 f): der Monatsbetrag der SGB VI-Rente, der (statische, nicht dynamisierte), jedoch nach § 4 Abs. 4 Satz 1 AAÜG erhöhte Gesamtversorgungsbetrag (Garantiebetrag nach § 4 Abs. 4 Satz 1 AAÜG) und der vom 1. Januar 1992 ggf bis zum Leistungsbeginn dynamisierte Betrag der Gesamtversorgung (Garantiebetrag nach EinigVtr Nr. 9).

    Der Senat stimmt der Auffassung des 4. Senats in dessen Urteil vom 3. August 1999 (B 4 RA 24/98 R - BSGE 84, 180, 189 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8 S 84) zu, daß insoweit abschließende Ausführungen im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 41 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3) fehlen.

    Aus dessen Hinweis auf § 63 Abs. 7 SGB VI (BVerfG, aaO, BVerfGE 100, 44 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 56) läßt sich allerdings schließen, daß es dabei eine Anpassung entsprechend derjenigen für Renten nach dem Recht des SGB VI vor Augen hatte, so daß eine entsprechende Anwendung nur der allgemeinen Dynamisierungsvorschriften (§ 63 Abs. 7, § 68 SGB VI) nahe liegt (so der 4. Senat in seinem Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 24/98 R - BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Allerdings handelte es sich bei diesen anzupassenden SGB VI-Renten um "sozialrechtliche Ansprüche eigener Art" (dazu zusammenfassend: BSGE 84, 180, 185 ff, 191; vgl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553 f).

    Der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat daraufhin im Urteil vom 3.8.1999 (BSGE 84, 180) in Umsetzung dieser verfassungskonformen Auslegung entschieden, dass die eigentumsrechtlich gebotene "Dynamisierung" eines solchen "besitzgeschützten Zahlbetrags", auf den die Rentenformel des § 64 SGB VI nicht direkt anwendbar ist, nur den jeweiligen Änderungsfaktor für den aktuellen Rentenwert betrifft.

    Dem genügt eine Anpassung der SGB VI-Rentenwerte, die von einer Zahlbetragsgarantie geschützt werden, entsprechend der allgemeinen Rentenanpassung nach den §§ 68, 69 SGB VI. Denn diese Anpassung genüge den vom BVerfG aufgestellten Kriterien des Eigentumsschutzes, weil sie inflationsbedingte Einbußen und relative Rangverluste verhindern solle (BSGE 84, 180, 187 ff, 191 ff).

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des BVerfG vom 28.4.1999 - 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 - sowie des BSG vom 3.8.1999 - B 4 RA 24/98 R - dynamisierte sie den Garantiebetrag zum 1.7.
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 32/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Allerdings handelte es sich bei diesen anzupassenden SGB VI-Renten um "sozialrechtliche Ansprüche eigener Art" (dazu zusammenfassend: BSGE 84, 180, 185 ff, 191; vgl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553 f).

    Der 4. Senat des BSG hat daraufhin im Urteil vom 3.8.1999 (BSGE 84, 180) in Umsetzung dieser verfassungskonformen Auslegung entschieden, dass die eigentumsrechtlich gebotene "Dynamisierung" eines solchen "besitzgeschützten Zahlbetrags", auf den die Rentenformel des § 64 SGB VI nicht direkt anwendbar ist, nur den jeweiligen Änderungsfaktor für den aktuellen Rentenwert betrifft.

    Dem genügt eine Anpassung der SGB VI-Werte, die von einer Zahlbetragsgarantie geschützt werden, entsprechend der allgemeinen Rentenanpassung nach den §§ 68, 69 SGB VI. Denn diese Anpassung genüge den vom BVerfG aufgestellten Kriterien des Eigentumsschutzes, weil sie inflationsbedingte Einbußen und relative Rangverluste verhindern solle (BSGE 84, 180, 187 ff, 191 ff).

  • BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 29/98 R

    Altersrente - Höhe - Berechnung - Rentenanpassung - Zurechnungszeiten -

    Wenn nunmehr bei den Rentnern aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 104, 134 f = SozR 3-2600 § 307b Nr. 6) und der daraufhin ergangenen weiteren Entscheidungen des BSG (BSGE 84, 156, 176 ff = SozR 3-2600 § 307b Nr. 7; BSGE 84, 180, 184 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8) eine Vergleichsberechnung dahingehend durchzuführen ist, ob für die Bestimmung der persönlichen Entgeltpunkte, das Einkommen nur der letzten 20 Jahre oder das des gesamten Versicherungslebens zu berücksichtigen ist, so bedarf es hier keiner Entscheidung, ob den Bestandsrentnern aus der Sozialpflichtversicherung und der FZR ein vergleichbares Recht eingeräumt werden müßte.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 27/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 112/00 R

    Berechnung des besitzgeschützten Betrags bei der Überführung der AVI für einen

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

  • LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 4 RA 182/99

    Anspruch auf Berücksichtigung eines höheren besitzgeschützten Betrages bei

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 62/02 R

    Beitrittsgebiet - Invalidenrente - Sozialzuschlag - Dynamisierungsanspruch

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 125/00 R

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 1/01 R

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 11/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • SG Berlin, 15.04.2002 - S 18 RA 3109/96
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 25/99 R

    Rentenversicherungsträger - Rentenwertfestsetzung - Rentenanspruch - Kombinierte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 645/11

    Stellvertretender Minister

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 13/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • LSG Sachsen, 10.10.2000 - L 4 RA 168/99
  • LSG Sachsen, 25.09.2002 - L 4 RA 37/02

    Wert des Rechts auf Regelaltersrente; Festsetzung des maßgeblichen Wertes des

  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 9/02 R

    Altersrente - Zusatzaltersrente - Beitrittsgebiet - Monatsbetrag - Dynamisierung

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 13/01 R
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 3/01 R

    Funktionelle Zuständigkeit der Landessozialgerichte - Sachentscheidung als

  • LSG Sachsen, 10.10.2000 - L 4 RA 166/99
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 50/97 R

    Feststellung des Rentenwertes bei Bestandsrenten von Sonder- und Zusatzversorgten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 33 R 1162/08

    Neuberechnung; Vergleichsrente; MfS; Entgelte; Begrenzung; Verfassung

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 32/03 R

    Anpassung des besitzgeschützten Zahlbetrags bei Bestandsrenten aus überführten

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • LSG Sachsen, 02.11.2000 - L 4 RA 13/00

    Anspruch auf Dynamisierung des durch den Einigungsvertrag besitzgeschützten

  • BSG, 20.06.2003 - B 4 RA 208/02 B

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 33/99 R

    MfS-Versorgung - Offizier im besonderen Einsatz - OibE - Anwendung des

  • LSG Sachsen, 10.10.2000 - L 4 RA 76/99
  • LSG Sachsen, 10.10.2000 - L 4 RA 164/99

    Feststellungsantrag bezüglich des zu dynamisierenden Betrags, des Umfangs der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 1457/08

    Altersrentenhöhe; Rentenanpassungsmitteilung

  • LSG Berlin, 31.01.2003 - L 1 RA 118/93

    Rentenhöhe eines Bestandsrentners bei Invalidität; Dynamisierung des

  • LSG Sachsen, 19.06.2002 - L 4 RA 45/02
  • LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99

    Dynamisierung von Witwenrente; Zahlbetragsgarantie im Beitrittsgebiet;

  • LSG Brandenburg, 17.08.2000 - L 2 RA 110/99
  • LSG Brandenburg, 13.12.2001 - L 1 (7) RA 41/97
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 29/99 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage bei der

  • LSG Brandenburg, 24.04.2001 - L 2 RA 246/99
  • LSG Brandenburg, 25.07.2000 - L 2 RA 205/98
  • LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09

    Ministerium für Staatssicherheit - Sonderversorgung - besondere

  • LSG Brandenburg, 13.03.2001 - L 2 RA 94/00
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - L 17 RA 8/96

    Gesetzliche Rentenversicherung - Begrenzung der Arbeitsverdienste während der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 R 71/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - L 16 R 971/06

    Zulässigkeit einer Klage auf höhere Rentenwertfestsetzung bei noch anhängiger

  • LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03

    Anspruch auf höhere Erwerbsunfähigkeitsrente und höhere Regelaltersrente; Klage

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 93/06

    Verfassungsmäßigkeit der Überleitung von im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüchen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2008 - L 22 R 1171/07

    Regelaltersrente; Zusatzrente

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 R 239/06 B
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2003 - L 4 RA 55/01

    Höhe einer Regelaltersrente; Altersversorgung der Intelligenz an

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2003 - L 1 RA 6/01
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2003 - L 1 RA 85/00
  • LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 49/01

    Anspruch auf Neuberechnung der umgewerteten Bestandsrente; Dynamisierter

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