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   BSG, 03.09.1992 - 11 BAr 9/91   

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https://dejure.org/1992,15213
BSG, 03.09.1992 - 11 BAr 9/91 (https://dejure.org/1992,15213)
BSG, Entscheidung vom 03.09.1992 - 11 BAr 9/91 (https://dejure.org/1992,15213)
BSG, Entscheidung vom 03. September 1992 - 11 BAr 9/91 (https://dejure.org/1992,15213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in der Sozialgerichtsbarkeit - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Sozialgerichtsbarkeit - Bestimmung des Streitgegenstandes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

    Auszug aus BSG, 03.09.1992 - 11 BAr 9/91
    Auch sei zu prüfen, ob als Leistung abweichend von BSGE 58, 291, 294 nicht doch nur Sach- und Geldleistungen der Sozialleistungsträger anzusehen seien.

    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, daß die Berufungsausschließungsgründe der §§ 144 bis 149 SGG im Hinblick auf den jeweiligen prozessualen Streitgegenstand zu prüfen sind (BSGE 58, 291, 293; BSG SozR 3 § 144 Nr. 1).

    Gegenstand des Verfahrens ist im vorliegenden Falle ausschließlich der Anspruch der Klägerin gegen die BA auf Ausstellung einer Bescheinigung nach Vordruck E 303. Dabei handelt es sich um ein Geschehen, das sich seiner Natur nach in einer bestimmten kurzen Zeitspanne abspielt und sich in einer Gewährung erschöpft (BSGE 58, 291, 294 ebenso BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 1).

  • EuGH, 20.03.1979 - 139/78

    Coccioli

    Auszug aus BSG, 03.09.1992 - 11 BAr 9/91
    Dieser Anspruch hätte seinen Grund jedenfalls nicht mehr - wie die zeitliche Begrenzung in Art. 69 Abs. 1 Buchst c EG-VO Nr. 1408/71 zeigt (dazu: EuGH SozR 6050 Art. 69 Nr. 3; BSG SozR 6050 Art. 69 Nrn 4 und 5) - in der Bescheinigung nach Vordruck E 303. Als allgemein geltende prozeßrechtliche Regelungen stehen die Vorschriften über den Zugang zum Berufungsrechtszug zu den Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der EG (Art. 51 EWG-Vertrag) anstrebenden gemeinschaftsrechtlichen Normen nicht im Widerspruch.
  • BSG, 31.07.1990 - 11 BAr 21/90

    Meldung einer Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit als einmalige Leistung iS des §

    Auszug aus BSG, 03.09.1992 - 11 BAr 9/91
    Gegenstand des Verfahrens ist im vorliegenden Falle ausschließlich der Anspruch der Klägerin gegen die BA auf Ausstellung einer Bescheinigung nach Vordruck E 303. Dabei handelt es sich um ein Geschehen, das sich seiner Natur nach in einer bestimmten kurzen Zeitspanne abspielt und sich in einer Gewährung erschöpft (BSGE 58, 291, 294 ebenso BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 1).
  • BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 172.60
    Auszug aus BSG, 03.09.1992 - 11 BAr 9/91
    Auf die Darlegungen der Beschwerdebegründung ist die Prüfung des Senats beschränkt (BFHE 147, 219 221 f; BVerwG DÖV 1962, 36; Meyer-Ladewig aaO § 160a RdNrn 14, 19; Kummer aaO RdNr 154).
  • BFH, 06.08.1986 - II B 53/86

    Verfahren - Revision - Zulasssung

    Auszug aus BSG, 03.09.1992 - 11 BAr 9/91
    Auf die Darlegungen der Beschwerdebegründung ist die Prüfung des Senats beschränkt (BFHE 147, 219 221 f; BVerwG DÖV 1962, 36; Meyer-Ladewig aaO § 160a RdNrn 14, 19; Kummer aaO RdNr 154).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 03.09.1992 - 11 BAr 9/91
    Hierzu ist etwa auszuführen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Anwort auf die Rechtsfrage umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; 59; Kummer, aaO 118, 121).
  • Drs-Bund, 24.06.1971 - BT-Drs VI/2006
    Auszug aus BSG, 03.09.1992 - 11 BAr 9/91
    Gerade diese hat der Gesetzgeber mit Einführung der Zulassungsrevision und der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Gesetz zur Änderung des SGG vom 30. Juli 1974 (BGBl 1, 1625) angestrebt (vgl Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks VI/2006, S 7).
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