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   BSG, 03.09.2008 - B 2 U 173/08 B   

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https://dejure.org/2008,66218
BSG, 03.09.2008 - B 2 U 173/08 B (https://dejure.org/2008,66218)
BSG, Entscheidung vom 03.09.2008 - B 2 U 173/08 B (https://dejure.org/2008,66218)
BSG, Entscheidung vom 03. September 2008 - B 2 U 173/08 B (https://dejure.org/2008,66218)
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  • BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 28/00 R

    Hinterbliebenenrente - Einkommensanrechnung - Anrechenbarkeit eines durch den

    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 2 U 173/08 B
    Die Klägerin benennt zwar das Urteil des BSG vom 6.9.2001 (B 5 RJ 28/00 R - SozR 3- 2400 § 18a Nr. 7), setzt sich aber nicht mit den Ausführungen zum Begriff des Erwerbseinkommens auseinander.
  • BSG, 12.06.1986 - 10 RKg 22/84

    Lohnersatzfunktion - Anspruch auf Kindergeld - Kindergeld - System der sozialen

    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 2 U 173/08 B
    Soweit sie die aufgeworfene Frage allein deshalb als klärungsbedürftig ansieht, weil der genannten Entscheidung die Ruhegeldzahlung eines Arbeitgebers, nicht aber die Versorgungsleistung einer selbständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts zugrunde liege, hätte die Klägerin sich mit dem Urteil des BSG vom 12.6.1986 (10 RKg 22/84 - SozR 6050 Anh I Nr. 1) befassen müssen, wonach es sich bei der VAP-Rente um eine privatrechtliche Leistung handelt, und zwar unabhängig davon, dass die VAP eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 2 U 173/08 B
    4 Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich geklärt ist oder sich für die Antwort in höchstrichterlichen Entscheidungen ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
  • BSG, 03.04.2008 - B 2 U 355/06 B
    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 2 U 173/08 B
    Zu ihrer Darlegung bedarf es regelmäßig einer Aufarbeitung der rechtlichen Problematik und einer Auseinandersetzung mit bereits vorhandener höchstrichterlicher Rechtsprechung, damit beurteilt werden kann, in welchem Zusammenhang sich die Rechtsfrage stellt und welche Rechtsgrundsätze mit Blick auf das anhängige Verfahren einer Weiterentwicklung oder Präzisierung durch das Revisionsgericht bedürfen (BSG, Beschluss vom 3.4.2008 - B 2 U 355/06 B).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 2 U 173/08 B
    Den Darlegungserfordernissen für eine Grundsatzrevision ist daher nur dann genügt, wenn eine abstrakte Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 19 und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN).
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