Rechtsprechung
   BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2824
BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92 (https://dejure.org/1993,2824)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1993 - 1 RK 30/92 (https://dejure.org/1993,2824)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1993 - 1 RK 30/92 (https://dejure.org/1993,2824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.03.1992 - 12 RK 62/91

    Terminsmitteilung - Empfansbekenntnis - Mindestfrist - Verfahrensmangel

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92
    Es mußte vielmehr von sich aus und ohne ausdrücklichen Antrag den Rechtsstreit vertagen (BSG SozR 3-1500 § 110 Nr. 3).

    Die Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Kenntnis von der nicht ordnungsgemäßen Ladung eines Beteiligten stellt einen Verfahrensmangel dar, der die Wirksamkeit des Verfahrens als Ganzes berührt und daher vom Bundessozialgericht (BSG) von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BSGE 67, 190, 191 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 2 mwN; BSG SozR 3-1500 § 110 Nr. 3).

  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88

    Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92
    Die Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Kenntnis von der nicht ordnungsgemäßen Ladung eines Beteiligten stellt einen Verfahrensmangel dar, der die Wirksamkeit des Verfahrens als Ganzes berührt und daher vom Bundessozialgericht (BSG) von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BSGE 67, 190, 191 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 2 mwN; BSG SozR 3-1500 § 110 Nr. 3).
  • BSG, 14.01.1958 - 8 RV 97/57
    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92
    Deshalb gilt hier (ebenso wie für die Ablehnung der Wiedereinsetzung; vgl. BSGE 6, 256, 262; Kummer, DAngVers 1991, 420 mwN) der allgemeine Grundsatz des § 548 Halbsatz 1 ZPO, daß Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen (vgl. Kummer aaO).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 9 C 486.82

    Verletzung der Rechte eines Verfahrensbeteiligten durch die Durchführung einer

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92
    Diese Regelung erfaßt auch die nicht ordnungsgemäße oder fehlende Ladung, wenn dadurch der Beteiligte weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten an der mündlichen Verhandlung teilnehmen konnte (stRspr; vgl. BSG SozSich 1984, 289; 1987, 156; BVerwGE 66, 311; BVerwG Buchholz 310 § 133 VwGO Nrn 89, 96, 103; BFHE 125, 28 mwN; vgl. auch Walchshöfer in Münchener Komm ZPO, § 551 Rz 14; Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl. § 551 Rz 12 mwN).
  • BFH, 03.12.1986 - II R 59/86

    Beiladung - Notwendig - Verfahren - Wirksamkeit - Hinzuziehung - Mündliche

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92
    Die Frage, ob der Aufhebungsbeschluß ausnahmsweise bereits mit seiner Verkündung wirksam geworden wäre, wenn der Beigeladene wie die anderen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung anwesend oder vertreten gewesen wäre (vgl. dazu BFHE 148, 420, 421; Eyermann/Fröhler, VwGO, § 65 Rz 50, 54; Rohwer-Kahlmann, Komm zum SGG, § 75 Rz 117), bedarf hier keiner Entscheidung, weil dies weder für den Beigeladenen noch auch nur für die anderen Beteiligten zutrifft.
  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77

    Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92
    Diese Regelung erfaßt auch die nicht ordnungsgemäße oder fehlende Ladung, wenn dadurch der Beteiligte weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten an der mündlichen Verhandlung teilnehmen konnte (stRspr; vgl. BSG SozSich 1984, 289; 1987, 156; BVerwGE 66, 311; BVerwG Buchholz 310 § 133 VwGO Nrn 89, 96, 103; BFHE 125, 28 mwN; vgl. auch Walchshöfer in Münchener Komm ZPO, § 551 Rz 14; Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl. § 551 Rz 12 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1983 - 5 Ss OWi 244/83
    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92
    Denn die Postzustellungsurkunde über die Ladung vom 16. Juli 1991 ist nicht zu den Gerichtsakten gelangt und nicht auffindbar, so daß nicht nachgeprüft werden kann, ob die Beurkundung überhaupt erfolgt ist oder ob sie wesentliche Mängel aufweist, die die Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge haben (vgl. BGH VersR 1961, 511 bei fehlender Unterschrift; OLG Düsseldorf MDR 1984, 76 bei fehlendem Geschäftszeiten; BVerwG Buchholz 303 § 195 ZPO Nr. 3 bei nicht vermerkter Ersatzzustellung).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 30/92
    Wird er in der mündlichen Verhandlung verkündet, in der der Beigeladene infolge Ladungsmangels nicht anwesend und auch nicht vertreten ist, verletzt dies zugleich verfassungsrechtliche Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 54, 117, 126).
  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 5/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - nicht rechtzeitige Terminsladung - rechtliches

    Wird - anders als hier - durch die verspätete Ladung ein Beteiligter daran gehindert, selbst oder durch seinen Bevollmächtigten an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, liegt sogar ein absoluter Revisionsgrund vor (§ 551 Nr. 5 ZPO iVm § 202 SGG; vgl zB BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 6).

    Das LSG hätte überprüfen müssen, ob die zum Termin nicht erschienene Klägerin ordnungsgemäß geladen war, und wenn es dies nicht festgestellt hätte, den Rechtsstreit vertagen müssen (vgl BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 6).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 115/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - unterbliebene

    Die somit nicht eingetretene Heilung oder Unbeachtlichkeit der unterbliebenen Ladung des Prozessbevollmächtigten des Klägers führt dazu, dass das LSG gehindert war, die Instanz durch Urteil nach mündlicher Verhandlung zu beenden (vgl BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 6 S 18).
  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 13/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Da der Kläger nicht ordnungsgemäß zum Termin zur mündlichen Verhandlung geladen war, war das LSG gehindert, die Instanz durch Urteil nach mündlicher Verhandlung zu beenden (BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 6 S 18) .
  • LSG Hessen, 02.02.1994 - L 7 Ka 495/93
    Gleichermaßen konnte die Beiladung hinsichtlich einer beigeladenen Ärztin Frau Dr. M., frühere Beigeladene zu 19, aufgehoben werden; die Beiladung war noch nicht zugestellt und dieser gegenüber wirksam geworden, so daß sich im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs auch nicht die Frage eines Verfahrensfehlers stellen konnte (vgl. BSG, Urt. vom 3.11.1993 - 1 RK 30/92); zudem handelt es sich bei der Beiladung der - möglicherweise in Konkurrenz zu dem Kläger stehenden - Ärzte nicht um eine notwendige, sondern allenfalls nur um eine die Interessen der Ärzte berührende Beiladung.
  • BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 37/09 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Da allein der Kläger geladen war, war die Ladung nicht wirksam (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 110 RdNr 12) und das LSG somit gehindert, die Instanz durch Urteil nach mündlicher Verhandlung zu beenden (vgl BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 6 S 18).
  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 12/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - nicht

    Da der Kläger nicht ordnungsgemäß zum Termin zur mündlichen Verhandlung geladen war, war das LSG gehindert, die Instanz durch Urteil nach mündlicher Verhandlung zu beenden (BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 6 S 18) .
  • LSG Hessen, 02.02.1994 - L 7 Ka 639/93

    Krankenversicherung; Vertragsarzt; Versagung; Zulassung; Röntgenologisch;

    Gleichermaßen konnte die Beiladung hinsichtlich einer beigeladenen Ärztin Frau Dr. Meinhard, frühere Beigeladene zu 19, aufgehoben werden; die Beiladung war noch nicht zugestellt und dieser gegenüber wirksam geworden, so daß sich im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs auch nicht die Frage eines Verfahrensfehlers stellen konnte (vgl BSG, Urt. vom 3.11.1993 - 1 RK 30/92); zudem handelt es sich bei der Beiladung der - möglicherweise in Konkurrenz zu dem Kläger stehenden - Ärzte nicht um eine notwendige, sondern allenfalls nur um eine die Interessen der Ärzte berührende Beiladung.
  • LSG Hessen, 24.08.2015 - L 1 KR 171/15

    Bei der Aufhebung einer Beiladung handelt es sich um einen konstitutiven, den

    Denn das Gericht entzieht dem Beigeladenen dadurch eine eingeräumte prozessuale Rechtsposition, die u.a. das Recht auf Stellung von Anträgen, zur Einlegung von Rechtsmitteln und das Recht auf rechtliches Gehör umfasst (Bundessozialgericht, Urteil vom 3. November 1993, 1 RK 30/92 - Juris - Straßfeld in: Roos/Warndorf, SGG, Kommentar, 2014, § 75 Rdnr. 216; Krasney-Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl. 2011, VI, Rdnr. 22; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 11. Auflage 2014, § 75 Rdnr. 16; Schenke in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, Kommentar, 21. Auflage 2015, § 65 Rdnr. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht