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   BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93   

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BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93 (https://dejure.org/1993,376)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1993 - 14b REg 6/93 (https://dejure.org/1993,376)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1993 - 14b REg 6/93 (https://dejure.org/1993,376)
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 12.92

    Gleichheitssatz - Landeserziehungsgeld - Türken

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
    Nach dieser Vorschrift verpflichten sich die Vertragsparteien, zu denen auch Deutschland und die Türkei gehören, die erforderlichen Voraussetzungen für die Entfaltung der Familie als einer Grundeinheit der Gesellschaft zu schaffen, indem sie den wirtschaftlichen, gesetzlichen und sozialen Schutz des Familienlebens fördern, insbesondere durch Sozial- und Familienleistungen, steuerliche Maßnahmen, Förderung des Baus familiengerechter Wohnungen, Hilfen für junge Eheleute ua geeignete Mittel jeglicher Art. Wie das BVerwG mit Urteil vom 18. Dezember 1992 (DVBl 1993, 787 == NVwZ 1993, 778) zum LErzG in Baden-Württemberg nach Maßgabe der dortigen Richtlinien des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung - die dem BayLErzGG entsprechende Regelungen enthalten mit Ausnahme der besonderen Rechtswegzuweisung - zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich bei den Regelungen der Charta grundsätzlich nicht um Rechtssätze, die einer unmittelbaren, gerichtlich überprüfbaren Anwendung im innerstaatlichen Recht zugängig sind.

    Ungeachtet der fehlenden amtlichen Veröffentlichung - die der Begründung eines Rechtsanspruchs nicht entgegensteht - (vgl. dazu EuGH vom 20. September 1990 - RsC 192/89 - NvWZ 1991, 255, 256; anders noch BSGE 60, 230 = SozR 6100 Allg Nr. 1) kann sich die Klägerin deshalb nicht auf diese Regelung berufen, weil das hier streitige LErzG weder zum Arbeitsentgelt noch zu den sonstigen Arbeitsbedingungen zählt (ebenso BVerwG vom 18. Dezember 1992, aaO).

    Da die Rechtslage durch die bisherige Rechtsprechung des EuGH zu diesen Fragen hinreichend geklärt ist (ebenso BVerwG im Urteil vom 18. Dezember 1992, aaO) hat der Senat keine Veranlassung, das vorliegende Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des EuGH gemäß Art. 177 EWGV über die Auslegung des Assoziationsabkommens und der Assoziationsratsbeschlüsse einzuholen.

  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 67/85

    EG-Recht - Türkei - Arbeitserlaubnis

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
    Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 12. September 1963 (Abkommen), verkündet mit Gesetz vom 13. Mai 1964 (BGBl II 509), ist zwar ebenso wie das später abgeschlossene Zusatzprotokoll vom 23. November 1970, verkündet mit Gesetz vom 19. Mai 1972 (BGBl II 385) integrierender Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung geworden (EuGHE 1987, 3719 = NJW 1988, 1442, BSGE 60, 230, 232 = SozR 6100 Allg Nr. 1).

    Ungeachtet der fehlenden amtlichen Veröffentlichung - die der Begründung eines Rechtsanspruchs nicht entgegensteht - (vgl. dazu EuGH vom 20. September 1990 - RsC 192/89 - NvWZ 1991, 255, 256; anders noch BSGE 60, 230 = SozR 6100 Allg Nr. 1) kann sich die Klägerin deshalb nicht auf diese Regelung berufen, weil das hier streitige LErzG weder zum Arbeitsentgelt noch zu den sonstigen Arbeitsbedingungen zählt (ebenso BVerwG vom 18. Dezember 1992, aaO).

  • BGH, 14.12.1966 - VIII ZR 78/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
    Solche Rechtsfehler zu korrigieren, ergibt sich auch aus der Aufgabenstellung der obersten Gerichtshöfe des Bundes, die Einheit des Bundesrechts zu wahren (vgl. BGH MDR 1967, 1004; BVerwGE 17, 322; BVerwG Buchholz 230, § 127 BRRG Nr. 53).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
    Ein Einwirken des Staates in diesen Bereich ist nur in engen Grenzen gestattet (vgl. Art. 6 Abs. 3; ferner BVerfGE 68, 176, 190).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
    Es bedarf dazu keiner abschließenden Erörterung der Frage, in welchem Umfang Art. 6 Abs. 2 GG dem Gesetzgeber nicht nur direkte Eingriffe, sondern auch eine steuernde Einflußnahme durch Gewährung nur eingeschränkter Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausübung der elterlichen Sorge (vgl. dazu BVerfGE 84, 168) oder durch Gewährung bzw Versagung von Sozialleistungen verbietet.
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
    Daß im Rahmen der Gewährung von Sozialleistungen die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ein zulässiges Unterscheidungskriterium ist, soweit nicht völkerrechtliche Regelungen etwas anderes vorschreiben, entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG SozR 6805 Art. 1 Nr. 1; SozR 3-7833 § 1 Nr. 1 und Nr. 7) in Übereinstimmung mit dem BVerfG (vgl. Beschluß vom 20. März 1979 - SozR 2200 § 1315 Nr. 5).
  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 71.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
    Solche Rechtsfehler zu korrigieren, ergibt sich auch aus der Aufgabenstellung der obersten Gerichtshöfe des Bundes, die Einheit des Bundesrechts zu wahren (vgl. BGH MDR 1967, 1004; BVerwGE 17, 322; BVerwG Buchholz 230, § 127 BRRG Nr. 53).
  • BSG, 09.09.1982 - 5b RJ 40/81

    Angehöriger; Erwerbsunfähigkeitsrente; Abkommen über Soziale Sicherheit;

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
    Daß im Rahmen der Gewährung von Sozialleistungen die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ein zulässiges Unterscheidungskriterium ist, soweit nicht völkerrechtliche Regelungen etwas anderes vorschreiben, entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG SozR 6805 Art. 1 Nr. 1; SozR 3-7833 § 1 Nr. 1 und Nr. 7) in Übereinstimmung mit dem BVerfG (vgl. Beschluß vom 20. März 1979 - SozR 2200 § 1315 Nr. 5).
  • BVerfG, 26.03.1986 - 1 BvR 1483/85

    Organe des EuGH - Vorlagepflicht - Entscheidungserheblichkeit - Innerstaatliches

    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
    Die hier anzuwendenden Normen der Europäischen Gemeinschaft (jetzt; Europäische Union) sind keine allgemeinen Regeln iS von Art. 25 GG (BVerfG BB 1986, 1070).
  • BSG, 23.12.1964 - 10 RV 732/64
    Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93
    Von der in Art. 99 GG eingeräumten Befugnis, die Zuständigkeit der obersten Gerichtshöfe des Bundes in solchen Sachen zu begründen, bei denen es sich um die Anwendung von Landesrecht handelt (vgl. dazu BSGE 22, 196, 198), hat der bayerische Landesgesetzgeber keinen Gebrauch gemacht.
  • BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvM 1/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91

    Sozialgerichtsverfahren - Sprungrevision - Form - Zustimmungserklärung des

  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59

    Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter

  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 117.86

    Europarecht - Babygeld - Soziale Vergünstigung - Europäischer Gerichtshof -

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 16.71

    Gebrauch eines nichtamtlichen Gemeindenamens als Bezeichnung für Bahnhof

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

  • BVerwG, 29.01.1954 - IV B 8.53
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 54/79

    Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks - Objektive Beweislast -

  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 22/80

    Irrevisible Norm - Verletzung allgemeiner Auslegungsregeln - Revisibilität -

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RA 5/84

    Nachträgliche Zulassung der Revision - Antrag eines Beteiligten -

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter

    Es ist nicht zu erkennen, dass das LSG den Rahmen zulässiger Gesetzesauslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) missachtet (Willkürverbot) oder bei der Gesetzesauslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hätte, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 S 3).
  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

    Diese Information war im Lichte der Entscheidung des BSG vom 29. Januar 2002 (BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2) objektiv falsch, auch wenn sie der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl dazu BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1) entsprach.
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen

    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) missachtet - Willkürverbot - oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3).
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