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   BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R   

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https://dejure.org/2009,5543
BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R (https://dejure.org/2009,5543)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R (https://dejure.org/2009,5543)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - B 11 AL 40/08 R (https://dejure.org/2009,5543)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber - Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes mit einem arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer - Arbeitsuchendmeldung - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • openjur.de

    Altersteilzeitarbeit; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber; Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes mit einem arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer; Arbeitsuchendmeldung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Förderleistungen für Arbeitgeber nach dem Altersteilzeitgesetz; Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes mit einem arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer; Einbeziehung frühzeitig arbeitsuchend gemeldeter Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Förderleistungen für Arbeitgeber nach dem Altersteilzeitgesetz; Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes mit einem arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer; Einbeziehung frühzeitig arbeitsuchend gemeldeter Personen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes mit einem arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 1892
  • NZA-RR 2010, 547
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.03.1994 - 11 RAr 63/93

    Einstellung - Arbeitslosigkeit - Arbeitssuchend - Zuschuss - Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R
    Die Differenzierung zwischen Arbeitslosen und Arbeitsuchenden ist auch im Übrigen im SGB III angelegt und war bereits dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu entnehmen (vgl ua §§ 15, 16, 35 SGB III bzw §§ 13, 14, 44, 105 AFG; zur Unterscheidung auch BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 6 S 28; Brand in Niesel, AFG, 2. Aufl 1997, § 13 RdNr 5).

    Nach der 1994 ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a VRG konnte die Einstellung eines Arbeitnehmers, der zwar arbeitsuchend gemeldet und von Arbeitslosigkeit bedroht, nicht jedoch arbeitslos gemeldet war, einen Anspruch auf Zuschuss zum VRG nicht auslösen (BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 6).

    Bei Einführung des AltTZG von 1996 (Art. 1 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand vom 23.7. 1996, BGBl I 1078) hielt der Gesetzgeber sogar in Kenntnis der Rechtsprechung des BSG zum VRG (SozR 3-7825 § 2 Nr. 6) an der Voraussetzung der Beschäftigung eines "arbeitslos gemeldeten" Arbeitnehmers fest.

    Das AltTZG soll älteren Arbeitslosen einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (vgl dazu BSG SozR 4-4170 § 2 Nr. 1 RdNr 15; BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR, RdNr 13), zugleich aber auch den Arbeitsmarkt durch die Einstellung von arbeitslosen oder gleichgestellten ausgebildeten Arbeitnehmern entlasten (vgl BT-Drucks 13/4336 S 2, 15 f, 17 f; zur gleichartigen Interessenlage unter Geltung des VRG vgl BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 6 S 28 mit Hinweis auf BT-Drucks 10/880 S 13 f).

    c) Das dargelegte Verständnis des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst a AltTZG begegnet nach Überzeugung des Senats keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl bereits BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 6 S 29).

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R
    Das AltTZG soll älteren Arbeitslosen einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (vgl dazu BSG SozR 4-4170 § 2 Nr. 1 RdNr 15; BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR, RdNr 13), zugleich aber auch den Arbeitsmarkt durch die Einstellung von arbeitslosen oder gleichgestellten ausgebildeten Arbeitnehmern entlasten (vgl BT-Drucks 13/4336 S 2, 15 f, 17 f; zur gleichartigen Interessenlage unter Geltung des VRG vgl BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 6 S 28 mit Hinweis auf BT-Drucks 10/880 S 13 f).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG (vgl Urteil des Senats vom 21. März 2007, B 11a AL 9/06 R, bei juris RdNr 24, insoweit in SozR 4-4170 § 2 Nr. 1 nicht abgedruckt).

  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R

    Voraussetzungen für Leistungen nach dem Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R
    Die auf Aufhebung der ergangenen Bescheide sowie Verurteilung der Beklagten zur Gewährung von Leistungen nach § 4 AltTZG gerichtete Klage ist als verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 und 4 SGG zulässig (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3; SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 8 f).

    Eines zusätzlichen Feststellungsbegehrens, von dem die Vorinstanzen noch ausgegangen sind, bedarf es nicht, da trotz des in § 12 AltTZG vorgesehenen zweistufigen Verwaltungsverfahrens ausschließlich die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige Klageart ist (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 9).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R
    Während mit der Arbeitslosmeldung die Tatsache der Arbeitslosigkeit angezeigt wird, ist die Arbeitsuchendmeldung gemäß § 37b SGB III als versicherungsrechtliche Obliegenheit ausgestaltet, die den Eintritt von Arbeitslosigkeit verhindern soll (vgl BSGE 95, 8, 14 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1 RdNr 20; zu den Unterschieden zwischen Arbeitslos- und Arbeitsuchendmeldung vgl auch Spellbrink in Eicher/Schlegel, SGB III, § 122 RdNr 33, Stand 2004).

    Denn bei der Arbeitsuchendmeldung, die Arbeitslosigkeit verhindern soll (BSGE 95, 8, 14 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1) und anders als die Arbeitslosmeldung nicht als Anspruchsvoraussetzung für Leistungen bei Arbeitslosigkeit ausgestaltet ist (§ 118 SGB III), ist noch nicht absehbar, ob sich das Risiko des Eintritts von Arbeitslosigkeit überhaupt realisieren wird.

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 74/91

    Altersteilzeit - Vereinbarung - Sozialgerichtsverfahren - Anfechtungsklage -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R
    Die auf Aufhebung der ergangenen Bescheide sowie Verurteilung der Beklagten zur Gewährung von Leistungen nach § 4 AltTZG gerichtete Klage ist als verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 und 4 SGG zulässig (BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 1 S 3; SozR 3-4170 § 2 Nr. 2 S 8 f).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R
    Mit § 122 Abs. 1 Satz 2 SGB III will der Gesetzgeber nur klarstellen, dass die Arbeitslosmeldung entsprechend bereits geübter Verwaltungspraxis schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen kann, um eine möglichst nahtlose Leistungsgewährung zu ermöglichen (vgl BT-Drucks 13/4941 S 176).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R
    Das AltTZG soll älteren Arbeitslosen einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (vgl dazu BSG SozR 4-4170 § 2 Nr. 1 RdNr 15; BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR, RdNr 13), zugleich aber auch den Arbeitsmarkt durch die Einstellung von arbeitslosen oder gleichgestellten ausgebildeten Arbeitnehmern entlasten (vgl BT-Drucks 13/4336 S 2, 15 f, 17 f; zur gleichartigen Interessenlage unter Geltung des VRG vgl BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 6 S 28 mit Hinweis auf BT-Drucks 10/880 S 13 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem AltTZG; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an

    Grundsätzlich ist aber bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R, Rdnr. 11 nach juris; im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 40/08 R, Rdnr. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - L 8 AL 193/09

    Leistungen wegen Altersteilzeit; anwendbare Gesetzesfassung

    Diese Auslegung trägt dem Umstand Rechnung, dass trotz des in § 12 AltTZG aufgeführten zweistufigen Verwaltungsverfahrens ein Feststellungsbegehren entbehrlich ist, wenn eine Entscheidung über die Ablehnung der Leistungen bereits getroffen ist; die auf die Leistung selbst gerichtete, kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) ist dann die richtige Klageart (s. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 40/08 R im Anschluss an BSG SozR 3-4170 § 2 Nr. 2).
  • BSG, 28.04.2010 - B 11 AL 140/09 B
    13 Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG (vgl Urteile des Senats vom 21.3.2007, B 11a AL 9/06 R, SozR 4-4170 § 2 Nr. 1 RdNr 24 und vom 3.12.2009, B 11 AL 40/08 R, RdNr 25 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2010 - L 19 AL 37/09

    Arbeitslosenversicherung

    Zwar trifft die Auffassung des Klägers zu, dass die Arbeitslosmeldung eine Tatsachenerklärung ist (vgl. BSG Urt. v. 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R = www.juris.de Rn 16; Brand in Niesel, SGB 111, 5. Aufl., § 118 Rn 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 169/11
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 und 4 SGG zulässig (vgl BSG, Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R; Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 40/08 R).
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