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   BSG, 03.12.2009 - B 7 AL 133/09 B   

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https://dejure.org/2009,58914
BSG, 03.12.2009 - B 7 AL 133/09 B (https://dejure.org/2009,58914)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2009 - B 7 AL 133/09 B (https://dejure.org/2009,58914)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - B 7 AL 133/09 B (https://dejure.org/2009,58914)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 7 AL 133/09 B
    Ein Beschwerdeführer muss, um die grundsätzliche Bedeutung darzulegen, eine konkrete Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 44/92

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (AlG) - Pflicht des

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 7 AL 133/09 B
    3 Mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde rügt die Beklagte eine Divergenz zu der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8.7.1993 - 7 RAr 44/92.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 7 AL 133/09 B
    10 Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem abstrakten Rechtssatz des BSG aufgestellt hat und das Urteil des LSG auf dieser Abweichung beruht; eine Abweichung ist erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien, wenn auch unter Umständen unbewusst widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 7 AL 133/09 B
    11 Hierzu hätte die Beklagte zumindest darlegen müssen, dass die Entscheidung des LSG ohne den herausgearbeiteten Rechtssatz anders ausgefallen wäre und die Anwendung des vom BSG aufgestellten Rechtssatzes für dessen Entscheidung erheblich ist, also nicht etwa die Entscheidung des LSG aus anderen Gründen zu bestätigen hätte (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 06.10.1977 - 9 BV 270/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung - Abweichung

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 7 AL 133/09 B
    12 Hieran ändert auch nichts, wenn mit der Beschwerdebegründung - was näher liegt - eine grundsätzliche Bedeutung geltend gemacht wäre (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 28 S 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 7 AL 46/11
    Die Richtigkeit der Leistungsbewilligung bzw. der späteren Leistungskorrektur hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Urteilen vom 27. März 2003 - L 8 AL 436/02 - (nachfolgend: Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17. Juni 2003 - B 11 AL 91/03 B -), vom 23. Oktober 2006 - L 7 AL 304/03 - und vom 08. Mai 2008 - L 7 AL 133/09 - bestätigt.
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