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   BSG, 04.02.2016 - B 11 AL 84/15 B   

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https://dejure.org/2016,2599
BSG, 04.02.2016 - B 11 AL 84/15 B (https://dejure.org/2016,2599)
BSG, Entscheidung vom 04.02.2016 - B 11 AL 84/15 B (https://dejure.org/2016,2599)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - B 11 AL 84/15 B (https://dejure.org/2016,2599)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus BSG, 04.02.2016 - B 11 AL 84/15 B
    Die Entscheidung des LSG berücksichtige nicht das Urteil des BSG vom 29.11.2012 (B 14 AS 196/11 R) .

    Dazu hat das BSG entschieden (Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - juris; Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 2) , dass ein Bescheid, der eine Gesamtforderung beziffert, hinreichend bestimmt ist.

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 04.02.2016 - B 11 AL 84/15 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus BSG, 04.02.2016 - B 11 AL 84/15 B
    Dazu hat das BSG entschieden (Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - juris; Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - SozR 4-1300 § 33 Nr. 2) , dass ein Bescheid, der eine Gesamtforderung beziffert, hinreichend bestimmt ist.
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 04.02.2016 - B 11 AL 84/15 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54, 67) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 7 AS 732/16
    a) Der formellen Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 14. März 2012 steht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl.: Urteil vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R - und Beschluss vom 4. Februar 2016 - B 11 AL 84/15 B) keine fehlende Bestimmtheit gemäß § 31 Abs. 1 SGB X entgegen, weil sich unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit der Höhe der endgültig festzusetzenden Leistungen sowie der Erstattungsbeträge aus der auf insgesamt EUR 0, 00 erfolgten Bewilligungsfestsetzung sowie aus der Gesamtbetrachtung mit dem in Bezug genommenen vorläufigen Bewilligungsbescheid vom 29. Juli 2011 eindeutig und unmissverständlich eine gewollte vollständige Erstattung einer ausdrücklich genannten Summe bzgl. aller für den Streitzeitraum erfolgten Bewilligungen und Auszahlungen durch den Kläger ergibt.
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