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   BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B   

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BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B (https://dejure.org/2021,5956)
BSG, Entscheidung vom 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B (https://dejure.org/2021,5956)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - B 1 KR 23/19 B (https://dejure.org/2021,5956)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10

    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
    Dagegen scheidet eine neue Beiordnung aus, wenn die Partei das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Rechtsanwalt selbst ohne sachlichen Grund und mutwillig zerstört hat (vgl BSG vom 23.12.2016 - B 10 ÜG 25/16 B - juris; BSG vom 3.11.2009 - B 13 R 23/09 B - juris; BGH vom 10.8.1998 - VI ZR 174/97 - EzFamR ZPO § 78b Nr. 1; BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 15).

    Gründe dafür, dass der Kläger nicht an Rechtsanwalt B festhalten will, hat daher nur er selbst zu verantworten (vgl dazu auch BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - juris = NJW 2011, 1894 ) .

  • BSG, 23.12.2016 - B 10 ÜG 26/16 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 10 ÜG 25/16 B - v. 23.12.2016

    Auszug aus BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
    Der Kläger hat schon dadurch das Fristsäumnis verschuldet, dass er Rechtsanwalt B die Erteilung einer Vollmacht verweigert hat, weil der beigeordnete Rechtsanwalt ihn im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, für das Vertretungszwang besteht (§ 73 Abs. 4 Satz 1 SGG ) , nicht wirksam vertreten und die Beiordnung damit ihren Zweck nicht erfüllen konnte (vgl BSG vom 23.12.2016 - B 10 ÜG 26/16 B - juris RdNr 21) .
  • BFH, 19.03.2013 - XI S 2/13

    Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts im Verfahren der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
    Denn mit der herrschenden Rechtsauffassung geht der Senat davon aus, dass ein solcher Antrag auf Entpflichtung des bisherigen PKH-Anwalts, der nahezu immer zugleich das (End-)Ziel der Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts verfolgt, jedenfalls dann erfolglos bleibt, wenn der Mandant selbst durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten das Mandatsende verursacht hat (vgl BVerwG vom 9.8.2001 - 8 PKH 10/00 - juris; BGH vom 31.10.1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189 ; aA zu § 142 Finanzgerichtsordnung : BFH vom 19.3.2013 - XI S 2/13 (PKH) - juris RdNr 6: jederzeit Aufhebung der Beiordnung auch ohne wichtigen Grund; entsprechend auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 73a RdNr 13e) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
    Dies setzt voraus, dass der Beteiligte diejenige Sorgfalt gewahrt hat, die einem gewissenhaften Prozessführenden nach den gesamten Umständen nach allgemeiner Verkehrsanschauung zuzumuten ist ( BSG vom 31.3.1993 - 13 RJ 9/92 - BSGE 72, 158 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7; BSG vom 10.12.1974 - GS 2/73 - BSGE 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1) .
  • BGH, 10.08.1998 - VI ZR 174/97

    Entpflichtung des Notanwalts

    Auszug aus BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
    Dagegen scheidet eine neue Beiordnung aus, wenn die Partei das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Rechtsanwalt selbst ohne sachlichen Grund und mutwillig zerstört hat (vgl BSG vom 23.12.2016 - B 10 ÜG 25/16 B - juris; BSG vom 3.11.2009 - B 13 R 23/09 B - juris; BGH vom 10.8.1998 - VI ZR 174/97 - EzFamR ZPO § 78b Nr. 1; BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 15).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
    Dies setzt voraus, dass der Beteiligte diejenige Sorgfalt gewahrt hat, die einem gewissenhaften Prozessführenden nach den gesamten Umständen nach allgemeiner Verkehrsanschauung zuzumuten ist ( BSG vom 31.3.1993 - 13 RJ 9/92 - BSGE 72, 158 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7; BSG vom 10.12.1974 - GS 2/73 - BSGE 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1) .
  • BGH, 17.12.2015 - V ZB 161/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
    Daran fehlt es, wenn die Frist nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge nicht versäumt worden wäre (vgl BGH vom 17.12.2015 - V ZB 161/14 - NJW 2016, 718 ) .
  • BVerwG, 09.08.2001 - 8 PKH 10.00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen

    Auszug aus BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
    Denn mit der herrschenden Rechtsauffassung geht der Senat davon aus, dass ein solcher Antrag auf Entpflichtung des bisherigen PKH-Anwalts, der nahezu immer zugleich das (End-)Ziel der Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts verfolgt, jedenfalls dann erfolglos bleibt, wenn der Mandant selbst durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten das Mandatsende verursacht hat (vgl BVerwG vom 9.8.2001 - 8 PKH 10/00 - juris; BGH vom 31.10.1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189 ; aA zu § 142 Finanzgerichtsordnung : BFH vom 19.3.2013 - XI S 2/13 (PKH) - juris RdNr 6: jederzeit Aufhebung der Beiordnung auch ohne wichtigen Grund; entsprechend auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 73a RdNr 13e) .
  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
    Denn mit der herrschenden Rechtsauffassung geht der Senat davon aus, dass ein solcher Antrag auf Entpflichtung des bisherigen PKH-Anwalts, der nahezu immer zugleich das (End-)Ziel der Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts verfolgt, jedenfalls dann erfolglos bleibt, wenn der Mandant selbst durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten das Mandatsende verursacht hat (vgl BVerwG vom 9.8.2001 - 8 PKH 10/00 - juris; BGH vom 31.10.1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189 ; aA zu § 142 Finanzgerichtsordnung : BFH vom 19.3.2013 - XI S 2/13 (PKH) - juris RdNr 6: jederzeit Aufhebung der Beiordnung auch ohne wichtigen Grund; entsprechend auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 73a RdNr 13e) .
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Persönliche Einreichung eines

    Auszug aus BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
    Den Beteiligten darf grundsätzlich kein auch nur mitursächliches Verschulden treffen (BGH vom 20.4.2016 - XII ZB 390/15 - NJW-RR 2016, 882 ) .
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R

    Kein Anspruch auf Teilnahme nicht niedergelassener Ärzte am organisierten

  • BSG, 03.11.2009 - B 13 R 23/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 23.12.2016 - B 10 ÜG 25/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 03.02.2022 - B 12 KR 22/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts im

    Zudem findet die Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts nur statt, wenn ein Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten prozessierenden Beteiligten zu einem Anwaltswechsel veranlasst hätte (BSG Beschluss vom 4.2.2021 - B 1 KR 23/19 B - juris RdNr 9) .
  • LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22

    Künstlersozialversicherungspflicht - diplomierte und in Fachkreisen anerkannte

    Sei eine Tätowiererin, wie die Klägerin, diplomiert und in ihren Kreisen bereits eine anerkannte Künstlerin, bleibe sie auch dann Künstlerin, wenn sie lediglich einen Wirkbereich ihrer Kunst mittels handwerklicher Tätigkeit auf und in der Haut verewige (Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 9. Juni 2020 - L 1 KR 23/19 -, juris).
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