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   BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B   

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BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B (https://dejure.org/2010,47949)
BSG, Entscheidung vom 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B (https://dejure.org/2010,47949)
BSG, Entscheidung vom 04. März 2010 - B 12 KR 71/09 B (https://dejure.org/2010,47949)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Halle - S 2 KR 119/03
  • LSG Sachsen-Anhalt - L 10 KR 57/05
  • BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.09.2003 - B 8 KN 6/02 B

    Rüge der Verletzung des § 128 Abs. 1 S. 2 SGG , Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B
    Einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Würdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zur erörtern, gibt es indessen nicht (vgl BSG, Beschluss vom 24.9.2003, B 8 KN 6/02 B; Beschluss vom 28.2.1991, 2 BU 191/90; Beschluss vom 12.6.1990, 2 BU 227/89; jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 28.02.1991 - 2 BU 191/90

    Bestimmung der Anforderungen an eine Begründung einer Beschwerde wegen

    Auszug aus BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B
    Einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Würdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zur erörtern, gibt es indessen nicht (vgl BSG, Beschluss vom 24.9.2003, B 8 KN 6/02 B; Beschluss vom 28.2.1991, 2 BU 191/90; Beschluss vom 12.6.1990, 2 BU 227/89; jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 BU 227/89
    Auszug aus BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B
    Einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Würdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zur erörtern, gibt es indessen nicht (vgl BSG, Beschluss vom 24.9.2003, B 8 KN 6/02 B; Beschluss vom 28.2.1991, 2 BU 191/90; Beschluss vom 12.6.1990, 2 BU 227/89; jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B

    Zurückverweisung an die Vorinstanz im sozialgerichtlichen Verfahren, Fehlen von

    Auszug aus BSG, 04.03.2010 - B 12 KR 71/09 B
    Hat ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht lediglich einen Sachantrag gestellt, so kann dieses darüber entscheiden, ohne von sich aus der Frage einer Zurückverweisung näher zu treten (vgl hierzu im einzelnen BSG, Beschluss vom 14.2.2006, B 9a SB 22/05 B, in juris veröffentlicht, mwN; ferner Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl, § 159 RdNr 5c, mwN).
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