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   BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B   

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https://dejure.org/2022,15598
BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B (https://dejure.org/2022,15598)
BSG, Entscheidung vom 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B (https://dejure.org/2022,15598)
BSG, Entscheidung vom 04. März 2022 - B 5 R 223/21 B (https://dejure.org/2022,15598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung einer an einen Rentenberater zur Vertretung in einem Verwaltungsverfahren erteilten Vollmacht; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB X § 13 ; SGG § 56a
    Beachtung einer an einen Rentenberater zur Vertretung in einem Verwaltungsverfahren erteilten Vollmacht; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung

    Auszug aus BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B
    Dieser zunächst nur für das verwaltungsgerichtliche Verfahren in § 44a VwGO ausdrücklich geregelte Grundsatz galt auch im sozialgerichtlichen Verfahren schon vor Inkrafttreten des § 56a SGG (vgl BSG Urteil vom 13.8.2014 - B 6 KA 6/14 R - BSGE 116, 280 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 2, RdNr 27) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B
    Als geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich beantwortet hat, jedoch bereits Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; aus jüngerer Zeit BSG Beschluss vom 28.10.2020 - B 12 KR 65/20 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 10.09.2020 - B 3 KR 11/19 R

    Krankenversicherung - gerichtliche Überprüfung der Nutzenbewertung eines

    Auszug aus BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B
    Die durch Gesetz vom 19.10.2013 (BGBl I 3836) eingefügte Regelung dient der Vereinfachung und der Beschleunigung des sozialgerichtlichen Verfahrens und soll verhindern, dass durch Rechtsbehelfe gegen Verfahrenshandlungen die Sachentscheidung der Behörde verzögert wird (vgl BSG Urteil vom 10.9.2020 - B 3 KR 11/19 R - SozR 4-2500 § 35a Nr. 6 RdNr 48 unter Hinweis auf BT-Drucks 17/12297 S 39) .
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN; s auch Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 32 ff) .
  • BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B

    Anerkennung von Pflichtversicherungsbeiträgen im Rahmen eines Beitragsregresses

    Auszug aus BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B
    Die Bezeichnung einer solchen Rechtsfrage ist unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (vgl BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 19.01.2022 - B 5 R 199/21 B

    Aufhebung einer Rentenfestsetzung wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze;

    Auszug aus BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B
    Zur Darlegung der Klärungsfähigkeit istdaher darzutun, dass das BSG im angestrebten Revisionsverfahren überhaupt über die aufgeworfene Frage entscheiden müsste (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 19.1.2022 - B 5 R 199/21 B - juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 28.10.2020 - B 12 KR 65/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B
    Als geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich beantwortet hat, jedoch bereits Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; aus jüngerer Zeit BSG Beschluss vom 28.10.2020 - B 12 KR 65/20 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 08.04.2020 - B 12 R 45/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung -

    Auszug aus BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B
    Die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit und die Nennung der als verletzt angesehenen Normen des Grundgesetzes genügt nicht (vgl BSG Beschluss vom 8.4.2020 - B 12 R 45/19 B - juris RdNr 7 mwN).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01

    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der

    Auszug aus BSG, 04.03.2022 - B 5 R 223/21 B
    Das BVerwG hat vor diesem Hintergrund ausdrücklich entschieden, dass auch Verpflichtungs-, Feststellungs- und Leistungsklagen zu den ausgeschlossenen Rechtsbehelfen zählen (stRspr; vgl BVerwG Urteil vom 30.1.2002 - 9 A 20/01 - BVerwGE 115, 373 - RdNr 54 mwN; vgl auch Wolf-Rüdiger Schenke in Kopp/Schenke, VwGO , 27. Aufl 2021, § 44a RdNr 4: "allg Leistungs- und Unterlassungsklagen") .
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