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   BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R   

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https://dejure.org/2017,9142
BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R (https://dejure.org/2017,9142)
BSG, Entscheidung vom 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R (https://dejure.org/2017,9142)
BSG, Entscheidung vom 04. April 2017 - B 11 AL 19/16 R (https://dejure.org/2017,9142)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung in einer Eingliederungsvereinbarung - Nachweispflichten - Fristversäumnis

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Vornahme der Eigenbemühungen - Verletzung der Nachweispflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 3, § 144 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 3 vom 23.12.2003, Art 2 Abs 1 GG
    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Vornahme der Eigenbemühungen - Verletzung der Nachweispflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen

  • rewis.io

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Vornahme der Eigenbemühungen - Verletzung der Nachweispflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Vornahme der Eigenbemühungen - Verletzung der Nachweispflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer Gegenleistung durch die Arbeitsagentur

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld: Sperrzeit wegen fehlender Eigenbemühungen nur bei Vereinbarung eines Austauschverhältnisses rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Einseitige Eingliederungsvereinbarung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlender Nachweis über Jobbemühungen führt zur Sperrzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen nur bei Gegenleistung durch das Arbeitsamt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlender Nachweis über Jobbemühungen führt zur Sperrzeit

  • datev.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BSG zur Sperrzeit bei fehlenden Eigenbemühungsnachweisen - Arbeitsagentur muss "Gegenleistung" zusagen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen?

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1322
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
    Aus der Entscheidung des BSG vom 20.10.2005 (B 7a AL 18/05 R - juris RdNr 31) ergebe sich vielmehr, dass durch eine solche Regelung das prozessrechtliche Amtsermittlungsprinzip nicht beseitigt werde.

    Zwar sind Regelungen einer Nachweispflicht dem vom Amtsermittlungsprinzip (§ 103 SGG) geprägten Sozialrecht (dazu BSG vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R - BSGE 95, 176 = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3 RdNr 31) eher fremd.

    Aus der Entscheidung des BSG (vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R - BSGE 95, 176 = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3 RdNr 31) , auf die sich der Kläger beruft, ergibt sich nichts anderes, weil das Urteil zu § 119 Abs. 5 Satz 2 SGB III idF ab 19.12.1998 ergangen ist.

    An dem fehlenden Nachweis trifft den Kläger auch Verschulden (zum Erfordernis des Verschuldens, auch wenn dieses nicht im Sperrzeittatbestand geregelt ist: BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1; BSG vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R - BSGE 95, 176, 186 = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3 RdNr 33; Mutschler in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, § 159 RdNr 46).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
    Nach der Rechtsprechung des 14. Senats des BSG ist eine Eingliederungsvereinbarung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nichtig, wenn in ihr außer der Zusage von Vermittlungsvorschlägen bei Stellenangeboten keine individuellen, konkreten und verbindlichen Leistungsangebote des Beklagten zur Eingliederung des Klägers in Arbeit vereinbart sind (BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - SozR 4-4200 § 15 Nr. 5, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen) .

    Außer im Hinblick auf eine mögliche Nichtigkeit (§ 58 Abs. 1 und 2 SGB X) sind die in einer Eingliederungsvereinbarung formell wirksam getroffenen Einzelvereinbarungen nicht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Zumutbarkeit hin zu überprüfen (BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - für BSGE vorgesehen = SozR 4-4200 § 15 Nr. 5; aA Eicher in Knickrehm/Rust , Arbeitsmarktpolitik in der Krise, 2010, S 79 f) .

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
    Eine den Nachweis nicht für erforderlich haltende Auslegung der Vorschrift lässt sich auch nicht mit den Regelungszielen des Gesetzgebers begründen (BT-Drucks 15/1515 S 87) oder durch eine erkennbar planwidrige Gesetzeslücke rechtfertigen (zu den Grenzen der Auslegung: BVerfG vom 25.1.2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193 = NJW 2011, 836) .
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
    Der mögliche Irrtum über den Zeitpunkt, bis zu dem er der Nachweispflicht nachkommen muss, stellt keinen wichtigen Grund dar, weil ein solcher objektiv vorliegen müsste (BSG vom 28.6.1991 - 11 RAr 81/90 - BSGE 69, 108 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6) .
  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
    Die Feststellungen des LSG, die eine grobe Fahrlässigkeit des Klägers bejahen, sind revisionsrechtlich nur in engen Grenzen überprüfbar (vgl BSG vom 13.7.2006 - B 7a AL 16/05 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 RdNr 14) .
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit -

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
    Vorliegend sind die Feststellungen für den Senat bindend, weil das LSG bei der Entscheidung von dem zutreffenden Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit ausgegangen ist (vgl BSG vom 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 RdNr 23) .
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
    An dem fehlenden Nachweis trifft den Kläger auch Verschulden (zum Erfordernis des Verschuldens, auch wenn dieses nicht im Sperrzeittatbestand geregelt ist: BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1; BSG vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R - BSGE 95, 176, 186 = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3 RdNr 33; Mutschler in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, § 159 RdNr 46).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
    Eine den Nachweis nicht für erforderlich haltende Auslegung der Vorschrift lässt sich auch nicht mit den Regelungszielen des Gesetzgebers begründen (BT-Drucks 15/1515 S 87) oder durch eine erkennbar planwidrige Gesetzeslücke rechtfertigen (zu den Grenzen der Auslegung: BVerfG vom 25.1.2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193 = NJW 2011, 836) .
  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
    Sie ist geeignet, den Zweck - Überprüfung konkreter Anstrengungen - zu erreichen, ohne dass ein gleich geeignetes, aber den Betroffenen weniger belastendes Mittel zur Vornahme von Eigenbemühungen und deren Nachweis zur Verfügung stünde (BSG vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R - BSGE 119, 271 = SozR 4-4200 § 12a Nr. 1, jeweils RdNr 46).
  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R

    Bindung des BSG an die Entscheidung des LSG über das zutreffende Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
    Wenn der Gesetzgeber den Arbeitslosen die Pflicht auferlegt, Eigenbemühungen nachzuweisen, lässt sich die getroffene Regelung mit der sog "Sphärentheorie" rechtfertigen (vgl dazu BSG vom 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 1) .
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 177/05 B

    Berufungssumme - Wert des Beschwerdegegenstandes - Ruhen des Anspruchs auf

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

  • BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Arbeitnehmerkündigung - wichtiger

  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R

    Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - unregelmäßige Erreichbarkeit - häufige

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 75/03 R

    Ermittlung des Berufungsstreitwerts - Berücksichtigung von mit der Bewilligung

  • BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 104/03 R
  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R

    Rücknahme von Bewilligungen und die Erstattung von SGB-II -Leistungen und

    Anhaltspunkte dafür, dass das LSG dabei den revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Spielraum bei der Feststellung der groben Fahrlässigkeit überschritten hat, sind nicht ersichtlich (zu den Maßstäben vgl letztens etwa BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41 mwN) .
  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Ein Anhörungsmangel wird bereits im Vorverfahren geheilt, wenn ein Beteiligter dort die Möglichkeit hat, sich zu allen aus Sicht der Behörde entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern (BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 22 - auch zum Folgenden) .

    Anhaltspunkte dafür, dass das LSG dabei den revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Spielraum bei der Feststellung der groben Fahrlässigkeit überschritten hat (vgl BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41 mwN) , sind nicht ersichtlich.

  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 29/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Anhaltspunkte dafür, dass das LSG dabei den revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Spielraum bei der Feststellung der groben Fahrlässigkeit überschritten hat (zu den dabei zu beachtenden Maßstäben vgl letztens etwa BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41 mwN) , sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Verletzung von Pflichten

    Die Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III ist ein Instrument, mit dem die Eigenbemühungen auch bezogen auf die Nachweispflichten und die Rechtsfolgenbelehrung so konkretisiert werden können, dass diese von der Beklagten gefordert werden können (vgl zur Möglichkeit der Regelung von Nachweispflichten in einer Eingliederungsvereinbarung im Einzelnen Urteil des Senats vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R) .

    cc) Der Maßstab für die Prüfung einer in einer Eingliederungsvereinbarung bestimmten Obliegenheit folgt aus dem Recht der öffentlichen Verträge nach den §§ 53 ff SGB X, denn auch die Eingliederungsvereinbarungen nach § 37 Abs. 2 SGB III sind ihrer Rechtsqualität nach öffentlich-rechtliche Verträge in der Form des subordinationsrechtlichen Austauschvertrags nach § 53 Abs. 1 Satz 2, § 55 SGB X. Hinsichtlich der Einordnung der Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III gilt nichts anderes als für die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB II, die das BSG bereits als öffentlich-rechtlichen Vertrag angesehen hat (vgl grundlegend zum SGB II: BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - SozR 4-4200 § 15 Nr. 5 - zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; einer Einordnung als öffentlich-rechtlichen Vertrag zuneigend bereits Urteil des Senats vom 2.4.2014 - B 4 AS 26/13 R - BSGE 115, 210 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 3 mwN; s auch Urteil des Senats vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R) .

  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - mehrere

    Weder die Minderung der Anspruchsdauer für den entsprechenden Zeitraum (vgl Senatsurteil vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 18) noch der Wert des geltend gemachten Erstattungsanspruchs sind hinzu zu addieren, denn der Kläger ist durch alle drei Regelungen wirtschaftlich insgesamt (nur) mit einem Verlust des Anspruchs auf Alg für sechs Wochen beschwert (so Senatsurteil vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 18; vgl auch BSG vom 31.1.2006 - B 11a AL 177/05 B - SozR 4-1500 § 144 Nr. 3 juris RdNr 6 ff; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 144 RdNr 15) .
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 14/18 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - mehrere Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung

    Gegenstand des Revisionsverfahrens sind neben den Entscheidungen der Vorinstanzen zunächst die Bescheide vom 12.8.2013 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 24.9.2013, mit denen die Beklagte wegen des Eintritts einer sechs- und einer zwölfwöchigen Sperrzeit das bewilligte Alg zum Teil rückwirkend aufgehoben und die Dauer des Anspruchs auf Alg entsprechend gemindert hat, sowie die ebenfalls am 12.8.2013 ergangenen Änderungsbescheide über die Leistungsberechnung unter Berücksichtigung der Sperrzeiten, die mit den vorgenannten Bescheiden eine rechtliche Einheit darstellen (vgl BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 10/21 R

    Vergleichbarkeit einer russischen Altersarbeitsrente mit einer deutschen

    Die Frage des Vorliegens grober Fahrlässigkeit stellt eine der revisionsgerichtlichen Prüfung weitgehend entzogene tatrichterliche Würdigung dar (BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 27 RdNr 20; BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41; BSG vom 25.4.2018 - B 14 AS 15/17 R - BSGE 125, 301 = SozR 4-4200 § 40 Nr. 14, RdNr 22) .
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 17/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeitzeitdauer - wiederholtes

    Denn immer, wenn auch Verfügungen zu den Rechtsfolgen einer Sperrzeit ergehen, geht die ständige Rechtsprechung - selbst wenn diese Verfügungen durch gesonderte Bescheide erfolgen - von einheitlichen Regelungen aus (vgl etwa BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 15, wo die Zulässigkeit einer isolierten Feststellung einer Sperrzeit in solchen Fällen ausdrücklich offengelassen wird).
  • BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 11/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die

    Die Frage des Vorliegens grober Fahrlässigkeit stellt eine der revisionsgerichtlichen Prüfung weitgehend entzogene tatrichterliche Würdigung dar (BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 27 RdNr 20; BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41; BSG vom 25.4.2018 - B 14 AS 15/17 R - BSGE 125, 301 = SozR 4-4200 § 40 Nr. 14, RdNr 22) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen eines Meldeversäumnisses

    Vielmehr wird ein Anhörungsmangel im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nur dann geheilt, wenn der Bescheid selbst alle wesentlichen Tatsachen enthält (vgl. BSG, Urteile vom 17. Juli 1994 - 7 RAr 104/93 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 = juris Rn. 24 und vom 4. April 2017 - B 11 AL 19/16 R- juris - Rn 22) und wenn ein Beteiligter dort die Möglichkeit hat, sich zu allen aus Sicht der Behörde entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.

    Es bestehe kein Anlass, hinsichtlich der Belehrung über den Beginn einer Sperrzeit an eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB III geringere Anforderungen zu stellen als an eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 SGB II. Der Senat kann offen lassen, ob die Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht (siehe das vom LSG Celle angeführte Urteil des BSG vom 25. August 2011 - B 11 AL 30/10 R - juris - Rn. 16, vgl. ferner Urteil vom 4. April 2017 - B 11 AL 19/16 R -, juris - Rn 4 und 38) dahingehend zu interpretieren ist, dass es grundsätzlich erforderlich ist, in Rechtsfolgenbelehrungen zu Sperrzeittatbeständen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass vom Tag nach dem die Sperrzeit begründenden Ereignis an kein Alg mehr gezahlt wird.

    Bei der Teilaufhebung der Bewilligung hinsichtlich der Anspruchsdauer (Verkürzung von 3 x 7 = 21 Tagen) handelt es sich um eine Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, § 330 Abs. 3 SGB III), weil sich die Minderung der Anspruchsdauer erst gegen Ende des Bezugs von Alg auswirkt, falls der Berechtigte zu dem Zeitpunkt noch im Leistungsbezug steht (vgl BSG, Urteil vom 4. April 2017 - B 11 AL 19/16 R - Rn. 43).

  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 36/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 33/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19

    Leistungen, Bescheid, Bewilligung, Einkommen, Widerspruchsbescheid,

  • BAG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2020 - L 18 AL 29/20

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Abbruch einer Maßnahme; Rechtsfolgenbelehrung;

  • BSG, 23.05.2019 - B 14 AS 71/18 BH

    PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2021 - L 18 AL 32/20

    Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - Begin - vorherige Sperrzeit -

  • SG Karlsruhe, 30.01.2020 - S 11 AL 3366/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Ablehnung einer beruflichen

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