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   BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R   

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https://dejure.org/2017,9142
BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R (https://dejure.org/2017,9142)
BSG, Entscheidung vom 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R (https://dejure.org/2017,9142)
BSG, Entscheidung vom 04. April 2017 - B 11 AL 19/16 R (https://dejure.org/2017,9142)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung in einer Eingliederungsvereinbarung - Nachweispflichten - Fristversäumnis

  • Bundessozialgericht

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Vornahme der Eigenbemühungen - Verletzung der Nachweispflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 3, § 144 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 3 vom 23.12.2003, Art 2 Abs 1 GG
    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Vornahme der Eigenbemühungen - Verletzung der Nachweispflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen

  • rewis.io

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Vornahme der Eigenbemühungen - Verletzung der Nachweispflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Vornahme der Eigenbemühungen - Verletzung der Nachweispflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer Gegenleistung durch die Arbeitsagentur

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld: Sperrzeit wegen fehlender Eigenbemühungen nur bei Vereinbarung eines Austauschverhältnisses rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Einseitige Eingliederungsvereinbarung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlender Nachweis über Jobbemühungen führt zur Sperrzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen nur bei Gegenleistung durch das Arbeitsamt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlender Nachweis über Jobbemühungen führt zur Sperrzeit

  • datev.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BSG zur Sperrzeit bei fehlenden Eigenbemühungsnachweisen - Arbeitsagentur muss "Gegenleistung" zusagen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen?

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1322
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R

    Rücknahme von Bewilligungen und die Erstattung von SGB-II -Leistungen und

    Anhaltspunkte dafür, dass das LSG dabei den revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Spielraum bei der Feststellung der groben Fahrlässigkeit überschritten hat, sind nicht ersichtlich (zu den Maßstäben vgl letztens etwa BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41 mwN) .
  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Ein Anhörungsmangel wird bereits im Vorverfahren geheilt, wenn ein Beteiligter dort die Möglichkeit hat, sich zu allen aus Sicht der Behörde entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern (BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 22 - auch zum Folgenden) .

    Anhaltspunkte dafür, dass das LSG dabei den revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Spielraum bei der Feststellung der groben Fahrlässigkeit überschritten hat (vgl BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41 mwN) , sind nicht ersichtlich.

  • BSG, 25.04.2018 - B 4 AS 29/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Anhaltspunkte dafür, dass das LSG dabei den revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Spielraum bei der Feststellung der groben Fahrlässigkeit überschritten hat (zu den dabei zu beachtenden Maßstäben vgl letztens etwa BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41 mwN) , sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Verletzung von Pflichten

    Die Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III ist ein Instrument, mit dem die Eigenbemühungen auch bezogen auf die Nachweispflichten und die Rechtsfolgenbelehrung so konkretisiert werden können, dass diese von der Beklagten gefordert werden können (vgl zur Möglichkeit der Regelung von Nachweispflichten in einer Eingliederungsvereinbarung im Einzelnen Urteil des Senats vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R) .

    cc) Der Maßstab für die Prüfung einer in einer Eingliederungsvereinbarung bestimmten Obliegenheit folgt aus dem Recht der öffentlichen Verträge nach den §§ 53 ff SGB X, denn auch die Eingliederungsvereinbarungen nach § 37 Abs. 2 SGB III sind ihrer Rechtsqualität nach öffentlich-rechtliche Verträge in der Form des subordinationsrechtlichen Austauschvertrags nach § 53 Abs. 1 Satz 2, § 55 SGB X. Hinsichtlich der Einordnung der Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III gilt nichts anderes als für die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB II, die das BSG bereits als öffentlich-rechtlichen Vertrag angesehen hat (vgl grundlegend zum SGB II: BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - SozR 4-4200 § 15 Nr. 5 - zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; einer Einordnung als öffentlich-rechtlichen Vertrag zuneigend bereits Urteil des Senats vom 2.4.2014 - B 4 AS 26/13 R - BSGE 115, 210 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 3 mwN; s auch Urteil des Senats vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R) .

  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - mehrere

    Weder die Minderung der Anspruchsdauer für den entsprechenden Zeitraum (vgl Senatsurteil vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 18) noch der Wert des geltend gemachten Erstattungsanspruchs sind hinzu zu addieren, denn der Kläger ist durch alle drei Regelungen wirtschaftlich insgesamt (nur) mit einem Verlust des Anspruchs auf Alg für sechs Wochen beschwert (so Senatsurteil vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 18; vgl auch BSG vom 31.1.2006 - B 11a AL 177/05 B - SozR 4-1500 § 144 Nr. 3 juris RdNr 6 ff; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 144 RdNr 15) .
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 14/18 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - mehrere Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung

    Gegenstand des Revisionsverfahrens sind neben den Entscheidungen der Vorinstanzen zunächst die Bescheide vom 12.8.2013 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 24.9.2013, mit denen die Beklagte wegen des Eintritts einer sechs- und einer zwölfwöchigen Sperrzeit das bewilligte Alg zum Teil rückwirkend aufgehoben und die Dauer des Anspruchs auf Alg entsprechend gemindert hat, sowie die ebenfalls am 12.8.2013 ergangenen Änderungsbescheide über die Leistungsberechnung unter Berücksichtigung der Sperrzeiten, die mit den vorgenannten Bescheiden eine rechtliche Einheit darstellen (vgl BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 10/21 R

    Zur Frage, wann eine ausländischen Altersrente mit der deutschen Altersrente

    Die Frage des Vorliegens grober Fahrlässigkeit stellt eine der revisionsgerichtlichen Prüfung weitgehend entzogene tatrichterliche Würdigung dar (BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 27 RdNr 20; BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41; BSG vom 25.4.2018 - B 14 AS 15/17 R - BSGE 125, 301 = SozR 4-4200 § 40 Nr. 14, RdNr 22) .
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 17/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeitzeitdauer - wiederholtes

    Denn immer, wenn auch Verfügungen zu den Rechtsfolgen einer Sperrzeit ergehen, geht die ständige Rechtsprechung - selbst wenn diese Verfügungen durch gesonderte Bescheide erfolgen - von einheitlichen Regelungen aus (vgl etwa BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 15, wo die Zulässigkeit einer isolierten Feststellung einer Sperrzeit in solchen Fällen ausdrücklich offengelassen wird).
  • BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 11/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die

    Die Frage des Vorliegens grober Fahrlässigkeit stellt eine der revisionsgerichtlichen Prüfung weitgehend entzogene tatrichterliche Würdigung dar (BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 27 RdNr 20; BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41; BSG vom 25.4.2018 - B 14 AS 15/17 R - BSGE 125, 301 = SozR 4-4200 § 40 Nr. 14, RdNr 22) .
  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 36/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das LSG gestützt hierauf im Rahmen seiner nur in engen Grenzen überprüfbaren Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG ) zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Klägerin grob fahrlässige Unkenntnis von der anfänglichen Rechtswidrigkeit der Bewilligungsentscheidung vorzuwerfen ist ( vgl hinsichtlich des zu beachtenden Maßstabs BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 25 RdNr 41) , mit der Folge, dass die Rücknahme nach § 45 SGB X ohne Ausübung von Ermessen vorzunehmen war (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II iVm § 330 Abs. 2 SGB III ) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen eines Meldeversäumnisses

  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 33/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19

    Leistungen, Bescheid, Bewilligung, Einkommen, Widerspruchsbescheid,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2020 - L 18 AL 29/20

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Abbruch einer Maßnahme; Rechtsfolgenbelehrung;

  • BAG, 03.05.2018 - B 11 AL 2/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2021 - L 18 AL 32/20

    Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - Begin - vorherige Sperrzeit -

  • SG Karlsruhe, 30.01.2020 - S 11 AL 3366/18

    Auch unter Berücksichtigung vorhandener Vorkenntnisse sind an die

  • BSG, 23.05.2019 - B 14 AS 71/18 BH

    PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde

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