Rechtsprechung
   BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9162
BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R (https://dejure.org/2017,9162)
BSG, Entscheidung vom 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R (https://dejure.org/2017,9162)
BSG, Entscheidung vom 04. April 2017 - B 11 AL 5/16 R (https://dejure.org/2017,9162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,9162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Verletzung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - Nachweis von Eigen- bzw Bewerbungsbemühungen - Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung - fehlende Zusage vermittlungsunterstützender Leistungen

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 159 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 3, § 37 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 3, § 44 Abs 1 SGB 3 vom 20.12.2001, § 138 Abs 4 S 2 Nr 1 SGB 3, § 53 Abs 1 S 2 SGB 10
    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Verletzung von Nachweispflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung - öffentlich-rechtlicher Vertrag - fehlende Zusage ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Wirksamkeit von Eingliederungsvereinbarungen; Anforderungen an den Eintritt einer Sperrzeit bei einer Verletzung von Eigen- bzw. Bewerbungsbemühungen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Verletzung von Nachweispflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung - öffentlich-rechtlicher Vertrag - fehlende Zusage ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Wirksamkeit von Eingliederungsvereinbarungen; Anforderungen an den Eintritt einer Sperrzeit bei einer Verletzung von Eigen- bzw. Bewerbungsbemühungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Verletzung von Nachweispflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung - öffentlich-rechtlicher Vertrag - fehlende Zusage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlender Nachweis über Jobbemühungen führt zur Sperrzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen nur bei Gegenleistung durch das Arbeitsamt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlender Nachweis über Jobbemühungen führt zur Sperrzeit

  • datev.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen?

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 123, 69
  • NZA 2017, 1174
  • NZS 2017, 707
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R
    bb) Eine Rechtsfolge nach § 159 SGB III - also eine Sanktion wegen nicht ausreichenden Nachweises von Eigenbemühungen - kann die Bestimmung einer ausschließlich in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III festgelegten Pflicht jedoch nur nach sich ziehen, wenn die Nachweisobliegenheit wirksam vereinbart wurde (vgl zum SGB II bereits BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - SozR 4-4200 § 15 Nr. 5 RdNr 15 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen ).

    Dies ist hier nicht der Fall, weil die Eingliederungsvereinbarung vom 28.8.2014 - trotz Vorliegens der insofern geforderten formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen (vgl hierzu BSG vom 6.12.2012 - B 11 AL 15/11 R - BSGE 112, 241 ff = SozR 4-1300 § 59 Nr. 1; vgl zur Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB II: BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - SozR 4-4200 § 15 Nr. 5 - zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen) - nach den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Vertrags nichtig war.

    cc) Der Maßstab für die Prüfung einer in einer Eingliederungsvereinbarung bestimmten Obliegenheit folgt aus dem Recht der öffentlichen Verträge nach den §§ 53 ff SGB X, denn auch die Eingliederungsvereinbarungen nach § 37 Abs. 2 SGB III sind ihrer Rechtsqualität nach öffentlich-rechtliche Verträge in der Form des subordinationsrechtlichen Austauschvertrags nach § 53 Abs. 1 Satz 2, § 55 SGB X. Hinsichtlich der Einordnung der Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III gilt nichts anderes als für die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB II, die das BSG bereits als öffentlich-rechtlichen Vertrag angesehen hat (vgl grundlegend zum SGB II: BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - SozR 4-4200 § 15 Nr. 5 - zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; einer Einordnung als öffentlich-rechtlichen Vertrag zuneigend bereits Urteil des Senats vom 2.4.2014 - B 4 AS 26/13 R - BSGE 115, 210 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 3 mwN; s auch Urteil des Senats vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R) .

    Diese Förderleistungen betreffen die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, nicht jedoch die hiervon zu unterscheidenden Förderleistungen zur Anbahnung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit (vgl zur Unterscheidung von Förderleistungen zur Anbahnung und zur Aufnahme einer Beschäftigung bereits BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - RdNr 21) .

  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R
    Die Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III ist ein Instrument, mit dem die Eigenbemühungen auch bezogen auf die Nachweispflichten und die Rechtsfolgenbelehrung so konkretisiert werden können, dass diese von der Beklagten gefordert werden können (vgl zur Möglichkeit der Regelung von Nachweispflichten in einer Eingliederungsvereinbarung im Einzelnen Urteil des Senats vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R) .

    cc) Der Maßstab für die Prüfung einer in einer Eingliederungsvereinbarung bestimmten Obliegenheit folgt aus dem Recht der öffentlichen Verträge nach den §§ 53 ff SGB X, denn auch die Eingliederungsvereinbarungen nach § 37 Abs. 2 SGB III sind ihrer Rechtsqualität nach öffentlich-rechtliche Verträge in der Form des subordinationsrechtlichen Austauschvertrags nach § 53 Abs. 1 Satz 2, § 55 SGB X. Hinsichtlich der Einordnung der Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III gilt nichts anderes als für die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB II, die das BSG bereits als öffentlich-rechtlichen Vertrag angesehen hat (vgl grundlegend zum SGB II: BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - SozR 4-4200 § 15 Nr. 5 - zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; einer Einordnung als öffentlich-rechtlichen Vertrag zuneigend bereits Urteil des Senats vom 2.4.2014 - B 4 AS 26/13 R - BSGE 115, 210 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 3 mwN; s auch Urteil des Senats vom 4.4.2017 - B 11 AL 19/16 R) .

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R
    Dies erfasst ua diejenigen Tatsachen, die - im Falle der Aufhebung einer Leistungsbewilligung - die besonderen subjektiven Rücknahmevoraussetzungen beschreiben (vgl BSG vom 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 10 RdNr 14; BSG vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1; BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - SozR 4-1500 § 114 Nr. 2 RdNr 15, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen mwN) .
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R
    Geht es um Eingliederungsleistungen zur Anbahnung einer Beschäftigung, sind verschiedene Gestaltungen denkbar, also zB die Zusage der Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen sowie für Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Pauschalierungen oder Höchstbetragsregelungen (BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 42/15 R - SozR 4-4200 § 15 Nr. 6 RdNr 20 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen) .
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R
    Beide Bescheide bilden eine rechtliche Einheit (zur einheitlichen rechtlichen Regelung von Sperrzeitbescheid und Leistungsablehnung: BSG vom 16.9.1999 - B 7 AL 32/98 R - BSGE 84, 270, 271 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 93 und BSG vom 9.2.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R - juris RdNr 12) .
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R
    Es fehlt jedoch an einem in zulässiger Weise in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Nachweis dieser Eigenbemühungen, obgleich die Klägerin auch den Inhalt ihrer konkreten Nachweispflichten, insbesondere den geforderten Zeitpunkt der Vorlage ihrer Bewerbungen, der Eingliederungsvereinbarung entnehmen konnte (zur Auslegung der Eingliederungsvereinbarung nach dem objektiven Empfängerhorizont durch das Revisionsgericht BSG vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R - BSGE 95, 176 ff = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3, RdNr 28).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R
    Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der Leistung auswirkt (vgl nur BSG vom 21.3.1996 - 11 RAr 101/94 - BSGE 78, 109, 111 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 mwN) .
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R
    Beide Bescheide bilden eine rechtliche Einheit (zur einheitlichen rechtlichen Regelung von Sperrzeitbescheid und Leistungsablehnung: BSG vom 16.9.1999 - B 7 AL 32/98 R - BSGE 84, 270, 271 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 93 und BSG vom 9.2.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R - juris RdNr 12) .
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes -

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R
    Dies erfasst ua diejenigen Tatsachen, die - im Falle der Aufhebung einer Leistungsbewilligung - die besonderen subjektiven Rücknahmevoraussetzungen beschreiben (vgl BSG vom 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 10 RdNr 14; BSG vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1; BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - SozR 4-1500 § 114 Nr. 2 RdNr 15, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen mwN) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

    Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 5/16 R
    Dies erfasst ua diejenigen Tatsachen, die - im Falle der Aufhebung einer Leistungsbewilligung - die besonderen subjektiven Rücknahmevoraussetzungen beschreiben (vgl BSG vom 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 10 RdNr 14; BSG vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1; BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - SozR 4-1500 § 114 Nr. 2 RdNr 15, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen mwN) .
  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung -

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R
  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Beide Bescheide bilden insoweit eine einheitliche rechtliche Regelung (vgl BSG vom 16.9.1999 - B 7 AL 32/98 R - BSGE 84, 270, 271 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 S 93; BSG vom 2.5.2012 - B 11 AL 6/11 R - BSGE 111, 1 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 23, RdNr 12; zuletzt BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 5/16 R - RdNr 10, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Bei der Eingliederungsvereinbarung nach § 37 Abs. 2 SGB III handelt es sich - wie der Senat in einer Parallelentscheidung vom heutigen Tag ausführlich dargelegt hat (BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 5/16 R) um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Form des subordinationsrechtlichen Austauschvertrags nach § 53 Abs. 1 Satz 2, § 55 SGB X. Die im vorliegenden Verfahren geschlossene Eingliederungsvereinbarung vom 5.1.2012 ist als öffentlich-rechtlicher Vertrag wirksam zustande gekommen, denn die für einen Vertragsschluss erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragsparteien liegen vor (§ 61 Satz 2 SGB X iVm §§ 145 ff BGB) und das Schriftformerfordernis ist gewahrt (§ 56 SGB X) .
  • LSG Sachsen, 05.09.2019 - L 3 AS 520/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB X bestimmt insofern, dass die Gegenleistung den gesamten Umständen nach angemessen sein muss und im sachlichen Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Behörde stehen muss (vgl. BSG, Urteil vom 4. April 2017 - B 11 AL 5/16 R - BSGE 123, 69 ff. = SozR 4-4300 § 37 Nr. 1 = juris Rdnr. 22).

    Er genügt somit den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 4. April 2017, a. a. O.; BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R - BSGE 121, 268 ff. = SozR 4-4200 § 15 Nr. 6 = juris Rdnr. 21).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht