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   BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R   

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https://dejure.org/2019,7770
BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R (https://dejure.org/2019,7770)
BSG, Entscheidung vom 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R (https://dejure.org/2019,7770)
BSG, Entscheidung vom 04. April 2019 - B 8 SO 12/17 R (https://dejure.org/2019,7770)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 SGB 12, § 35 SGB 12, § 53 SGB 12, § 54 SGB 12, § 6a SGB 9
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Übernahme durch BAföG-Leistungen nicht gedeckter Unterkunftskosten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    9 beim Jobcenter - notwendige Beiladung der Bundesagentur für Arbeit - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Übernahme durch BAföG-Leistungen nicht gedeckter Unterkunftskosten - Abdeckung durch andere Leistungen

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung - Stellung eines Teilhabeantrags im Sinne des § 14 SGB 9 beim Jobcenter - notwendige Beiladung der Bundesagentur für Arbeit - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Übernahme durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Übernahme durch BAföG-Leistungen nicht gedeckter Unterkunftskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Anspruch behinderter Studierender auf Zuschuss zur Miete

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 11.07.2019)

    Behinderung: Zuschlag zu Wohnkosten trotz BAföG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAföG-Empfängerin mit Behinderung hat Anspruch auf Unterkunftskosten als soziale Teilhabeleistung - Zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen sind gegebenenfalls Kosten für Wohnraum zu erbringen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    P.-S.S. ./. Stadt Leipzig, beigeladen: Jobcenter Leipzig

    Sozialhilfe

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als Eingliederungshilfe?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 128, 43
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Eine vom Träger der Eingliederungshilfe vorgenommene Befristung der Leistung, die vom Leistungsberechtigten nicht angegriffen wird, führt deshalb auch nicht zu einer maßgeblichen Zäsur des Rehabilitationsgeschehens, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 11/17 R - BSGE 128, 36 = SozR 4-1300 § 111 Nr. 10, RdNr 22; BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 24; BSG vom 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R - BSGE 129, 241 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 30, RdNr 18) .
  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Einen "Rehabilitationsantrag" stellte die Klägerin durch ihren Antrag auf Kostenübernahme für ein auf ihre Bedürfnisse angepasstes Spezialtherapierad unter Hinweis ua auf ihre Behinderung (zu den - niedrigen - Anforderungen an einen Antrag auf Teilhabeleistungen und den - hohen - Anforderungen an dessen Prüfung vgl BSG Urteil vom 24.1.2013 - B 3 KR 5/12 R - BSGE 113, 40 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, RdNr 22 ff; vgl insoweit zum Meistbegünstigungsantrag zuletzt BSG Urteil vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - juris RdNr 22, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-3500 § 53 Nr. 9 vorgesehen) .
  • BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Sie bestimmen sich nach der Differenz der Kosten der selbstgewählten Freizeitgestaltung des behinderten Menschen zu den Kosten eines nichtbehinderten Menschen bei dieser Freizeitaktivität (vgl BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 29 f).
  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R

    Rechtmäßigkeit der Erstattung von Kosten für Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Dass auch die zeitabschnittsweise Bewilligung von Leistungen bei einem einheitlichen Rehabilitationsgeschehen keine für die Frage der Zuständigkeit im Rahmen des § 14 SGB IX maßgebliche Zäsur begründet, hat der Senat bereits entschieden (BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - SozR 4-3500 § 53 Nr. 9 RdNr 24, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 22/18 R

    Anspruch auf Hilfe zur Wohnungserhaltung nach dem SGB XII

    Die Abgrenzung von einer Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von einer Leistung zur Deckung von Unterkunftsbedarfen richtet sich dabei danach, ob allein behinderungsbedingt weitere Kosten für Wohnbedarf entstehen, die von Leistungen des Lebensunterhalts nicht, nicht vollständig oder nicht ohne Einschränkungen umfasst werden (vgl BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 28 f; im Einzelnen später) .

    Ein durch seine Wünsche (mit)bestimmtes Teilhabeziel ist legitim und entspricht gerade dem vom Gesetz anerkannten Ziel eines den besonderen Bedürfnissen behinderter Menschen entsprechenden Wohnraums (zu den Zielen der Leistungen nach § 55 SGB IX vgl BSG vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R - BSGE 103, 171 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5, RdNr 16) , der ihnen die Führung eines möglichst selbstbestimmten eigenverantwortlichen Lebens ermöglicht (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX; zum selbstbestimmten Wohnen als Aspekt der sozialen Teilhabe vgl auch BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 28 f) .

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gehen Ansprüche vor, soweit die in Rede stehenden Kosten das Grundbedürfnis des Wohnens für behinderte als auch für nicht behinderte Menschen gleichermaßen sichern (vgl bereits BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 29 f) .

  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 5/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Die Auslegung behördlichen Verwaltungshandelns im Hinblick darauf, ob es eine Regelung im Sinne dieser Vorschrift enthält, richtet sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen; maßgeblich ist der "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, die die Behörde nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 Bürgerliches Gesetzbuch ) erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl nur BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - für BSGE vorgesehen = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/21 R

    Zum Vorliegen einer den Nothelferanspruch nach § 25 SGB XII ausschließenden

    Soweit die Klägerin Ansprüche aus abgetretenem Recht der Patientin geltend macht, war diese insbesondere nicht als denkbar berechtigte Empfängerin von Leistungen der Sozialhilfe nach § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG notwendig beizuladen (echte notwendige Beiladung (vgl BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 12/17 R - BSGE 128, 43 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 9, RdNr 11 f) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2021 - 12 B 636/21
    vgl. BSG, Urteil vom 28. November 2019 - B 8 SO 8/18 R -, juris Rn. 18, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 4. April 2019 - B 8 SO 12/17 R -, juris Rn. 24; zur Frage, ob hinsichtlich eines vom erstangegangenen und daraufhin selbst leistenden Rehabilitationsträger geltend gemachten Erstattungsanspruchs (§ 104 SGB X i. V. m. § 14 Abs. 1 SGB IX) die Ausschlussfrist des § 111 Satz 1 SGB X wegen einer zwischenzeitlichen Beendigung der - sodann fortgeführten - Leistung greift oder ob es sich um eine einheitliche Leistung handelt, vgl. ferner BSG, Urteil vom 4. April 2019 - B 8 SO 11/17 R -, juris Rn. 22.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20

    (Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Kostenerstattung für

    Die Klägerin begehrt die Versorgung mit einem Assistenzhund und hat dieses Begehren mit umfassenden Teilhabebedarfen "in allen Bereichen ihres Lebens" begründet (vgl zur Auslegung eines Teilhabeantrags zB BSG 04.04.2019, B 8 SO 12/17 R, B 8 SO 12/17 R, BSGE 128, 43).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 974/16

    Hörgerät - erstangegangener Leistungsträger - verspätete Weiterleitung -

    Mit der Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts wird zugunsten der Klägerin ein Rechtsgrund für die Zahlung geschaffen; denn die einstweilige Anordnung verliert mit der endgültigen Entscheidung ihre Rechtswirkungen (ständige Rpsr. des BSG, vgl. zuletzt Urteil vom 4. April 2019 - B 8 SO 12/17 R - juris - Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 27/19
  • LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18
  • LSG Bayern, 25.01.2023 - L 8 SO 343/22

    Sozialhilfe: Kosten für eine Eignungsuntersuchung zum Führen eines Kfz

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - L 10 BA 95/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH & Co

  • BSG, 26.07.2021 - B 8 SO 13/21 BH

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen im Zusammenhang mit einer neuen

  • SG Duisburg, 23.11.2022 - S 3 SO 94/22
  • SG Duisburg, 15.10.2019 - S 48 SO 49/16
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