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   BSG, 04.05.1994 - 1 RR 1/93   

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https://dejure.org/1994,4391
BSG, 04.05.1994 - 1 RR 1/93 (https://dejure.org/1994,4391)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 1 RR 1/93 (https://dejure.org/1994,4391)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 1 RR 1/93 (https://dejure.org/1994,4391)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 1 RR 1/93
    Ob die Prüfung der Rechtswegfrage selbst dann ausgeschlossen wäre, wenn die erste Instanz unter Verstoß gegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG nF, also trotz Rüge der Zulässigkeit des Rechtsweges durch eine Partei, nicht vorab durch Beschluß, sondern durch Urteil in der Hauptsache entschieden und dabei den Rechtsweg bejaht hätte (so Schwab, NZA 1991, 657, 662; aM BAG NZA 1992, 954 f; BGH NJW 1993, 470, 471; BSG SozR 3-1720 § 17a GVG Nr. 1), kann hier offenbleiben.
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84

    Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 1 RR 1/93
    Dem steht aber bereits entgegen, daß es sich bei Art. 73 Abs. 3 GRG um eine organisationsrechtliche Regelung handelt und nicht um verwirkbare Rechte von Verwaltungsträgern (so zur Kassenzuständigkeit BSGE 59, 87, 94), weil ihnen insoweit keine Dispositionsbefugnisse eingeräumt worden sind.
  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 1 RR 1/93
    Diese Bestimmung, die im vorliegenden Fall anzuwenden ist, weil der erste Rechtszug bei Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 1991 noch nicht abgeschlossen war (Urteil des 3. Senats des BSG vom 30. März 1993, BSGE 72, 148 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1), hat zur Folge, daß das Revisionsgericht - ebenso wie das Berufungsgericht - an das Urteil des SG vom 16. März 1992 gebunden ist, in dem der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 SGG bejaht worden ist.
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 1 RR 1/93
    Ob die Prüfung der Rechtswegfrage selbst dann ausgeschlossen wäre, wenn die erste Instanz unter Verstoß gegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG nF, also trotz Rüge der Zulässigkeit des Rechtsweges durch eine Partei, nicht vorab durch Beschluß, sondern durch Urteil in der Hauptsache entschieden und dabei den Rechtsweg bejaht hätte (so Schwab, NZA 1991, 657, 662; aM BAG NZA 1992, 954 f; BGH NJW 1993, 470, 471; BSG SozR 3-1720 § 17a GVG Nr. 1), kann hier offenbleiben.
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

    Für das Revisionsgericht ergibt sich dies bereits daraus, dass das SG im Urteil vom 21. September 2000 eine Sachentscheidung getroffen hat (§§ 202 SGG, 17a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz ); damit ist dem BSG - ebenso wie zuvor dem Berufungsgericht - eine weitere Überprüfung der (im Übrigen sachlich zutreffenden) Rechtswegentscheidung des ersten Rechtszuges verwehrt (vgl BSG in SozR 3-5405 Art. 73 Nr. 1).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 44/01 R

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Versicherten

    Für das Revisionsgericht ergibt sich dies bereits daraus, dass das SG im Urteil vom 19. Januar 2001 eine Sachentscheidung getroffen hat (§§ 202 SGG, 17a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz ); damit ist dem BSG - ebenso wie zuvor dem Berufungsgericht - eine weitere Überprüfung der (im Übrigen sachlich zutreffenden) Rechtswegentscheidung des ersten Rechtszuges verwehrt (vgl BSG in SozR 3-5405 Art. 73 Nr. 1).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 37/01 R

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Versicherten

    Für das Revisionsgericht ergibt sich dies bereits daraus, dass das SG im Urteil vom 20. Oktober 2000 eine Sachentscheidung getroffen hat (§§ 202 SGG, 17a Abs. 5 Gerichtsverfassungsgesetz ); damit ist dem BSG - ebenso wie zuvor dem Berufungsgericht - eine weitere Überprüfung der (im Übrigen sachlich zutreffenden) Rechtswegentscheidung des ersten Rechtszuges verwehrt (vgl BSG in SozR 3-5405 Art. 73 Nr. 1).
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