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   BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93   

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BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93 (https://dejure.org/1994,1962)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 11 RAr 57/93 (https://dejure.org/1994,1962)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 11 RAr 57/93 (https://dejure.org/1994,1962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 2283
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
    Aus der Bewilligung der Leistung folgt für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts nicht, daß eine Bindungswirkung tragender Gründe der Verwaltungsentscheidung zugunsten des Leistungsempfängers eingetreten oder die Pflicht des Gerichts, den streitigen Anspruch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, eingeschränkt ist (dazu näher: BSGE 66, 168, 173 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; BSGE 67, 20, 21 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSGE 72, 177, 179 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13; Urteil des Senats vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 95/92 - Urteil des 7. Senats vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen mwN).

    Dazu gehört die Unterordnung unter das Weisungsrecht eines Arbeitgebers in bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung (BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
    Diese ist jedoch nach der Übergangsvorschrift des § 249c Abs. 11 Satz 1 AFG insoweit nicht maßgebend (vgl Urteil des Senats vom 10. November 1993 - 11 RAr 35/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 77/92

    Dienstverhältnis - Aspiranten - Stipendium

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
    Diese zum AFG entwickelten Merkmale sind auch für das Verständnis des AFG-DDR heranzuziehen, denn dieses hat aufgrund der in Art. 19 Satz 1 des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Mai 1990 (BGBl 11, 537) eingegangenen Verpflichtung im wesentlichen Inhalt, Grundbegriffe und System des AFG übernommen (so schon: BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 11; dazu: Marschner SGb 1994, 250).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
    Für die Begründung von Ansprüchen auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit kommt es - auch hinsichtlich der Bemessung (§ 112 Abs. 2 Satz 1 AFG) - allein auf die Beitragspflicht, nicht aber auf die Beitragsentrichtung an (BSGE 70, 81, 84 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
    Grundsätzlich sind im Interesse des sozialrechtlichen Schutzes von Versicherten für die Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses abweichend vom Arbeitsverhältnis die tatsächlichen Umstände maßgebend (dazu näher: BSG Urteil vom 28. September 1993 - 11 RAr 69/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen mwN).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
    Aus der Bewilligung der Leistung folgt für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts nicht, daß eine Bindungswirkung tragender Gründe der Verwaltungsentscheidung zugunsten des Leistungsempfängers eingetreten oder die Pflicht des Gerichts, den streitigen Anspruch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, eingeschränkt ist (dazu näher: BSGE 66, 168, 173 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; BSGE 67, 20, 21 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSGE 72, 177, 179 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13; Urteil des Senats vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 95/92 - Urteil des 7. Senats vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen mwN).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89

    Gewährung nicht nur geringfügigen Unterhalts iS. von § 138 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
    Aus der Bewilligung der Leistung folgt für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts nicht, daß eine Bindungswirkung tragender Gründe der Verwaltungsentscheidung zugunsten des Leistungsempfängers eingetreten oder die Pflicht des Gerichts, den streitigen Anspruch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, eingeschränkt ist (dazu näher: BSGE 66, 168, 173 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; BSGE 67, 20, 21 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSGE 72, 177, 179 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13; Urteil des Senats vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 95/92 - Urteil des 7. Senats vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen mwN).
  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
    Aus der Bewilligung der Leistung folgt für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts nicht, daß eine Bindungswirkung tragender Gründe der Verwaltungsentscheidung zugunsten des Leistungsempfängers eingetreten oder die Pflicht des Gerichts, den streitigen Anspruch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, eingeschränkt ist (dazu näher: BSGE 66, 168, 173 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; BSGE 67, 20, 21 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSGE 72, 177, 179 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13; Urteil des Senats vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 95/92 - Urteil des 7. Senats vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen mwN).
  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 35/93

    Lohnsteuerfreiheit - LPG - Ehemalige DDR - Arbeitslosengeld - Fiktive

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
    Das Bemessungsentgelt für die Feststellung von Arbeitslosengeld bestimmt sich bei Berücksichtigung von Zeiten, die vor dem 1.1.1991 im Beitrittsgebiet zurückgelegt sind, nach dem letzten Bruttodurchschnittslohn, der auch dann nach den in § 112 Abs. 1 AFG DDR in Bezug genommenen Vorschriften zu ermitteln ist, wenn der Leistungsfall nach dem 31.12.1990 eingetreten ist (Fortführung von BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 2).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
    Aus dem gleichen Grunde hat die Rechtsprechung Ausnahmen von der tatsächlichen Ausübung einer Beschäftigung zugelassen, sofern das Arbeitsverhältnis weiterbesteht und die Beteiligten den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 mwN).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

  • BSG, 07.10.1981 - 6 RKa 9/78

    Änderung eines VA nach Klageerhebung - Widerspruchsbescheid - Gegenstand des

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Neuer Verwaltungsakt iS des § 96 SGG kann auch ein Widerspruchsbescheid sein (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 24; Urteil des 11. Senats vom 4.5. 1994 - SozR 3-4100 § 249c Nr. 4).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist dies auch nicht unter Anwendung der Grundsätze über den sog sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (vgl dazu nur BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 4 S 37 f; SozR 3-4100 § 110 Nr. 2 S 9 ff) unschädlich.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Leistungsantrag - Vollständigkeit -

    Neuer Verwaltungsakt im Sinne des § 96 SGG kann auch ein Widerspruchsbescheid sein (BSG, Urteil vom 4. Mai 1994, SozR 3-4100 § 249c Nr. 4).
  • LSG Bayern, 24.10.2003 - L 8 AL 296/02

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld; Abgrenzung zwischen

    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, jedoch zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse davon entscheidend abweichen (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 16).
  • LSG Bayern, 25.10.2002 - L 8 AL 190/02

    Anspruch auf Konkursausfallgeld; Tätigkeit eines Gesellschafters für die

    Auch tritt eine vertragliche Ausgestaltung zurück, wenn die tatsächlichen Verhältnisse davon abweichen (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 16).
  • LSG Bayern, 12.04.2002 - L 8 AL 24/01

    Anspruch auf Konkursausfallgeld; Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft

    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, die jedoch zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse davon entscheidend abweichen (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 16).
  • LSG Bayern, 08.04.2005 - L 8 AL 197/04

    Anspruch auf Bewilligung von Insolvenzgeld; Folgen des Bestehens von Ansprüchen

    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, die jedoch zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse davon entscheidend abweichen (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 16).
  • LSG Bayern, 09.07.2002 - L 10 AL 21/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Begriff des

    Arbeitnehmer sind danach Personen, die - gemäß dem ergänzend anzuwendenden § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - nicht selbstständig in Arbeit stehen, sondern von einem Arbeitgeber persönlich abhängig sind (st.Rspr. vgl BSG SozR Nr. 5 zu § 1 AVG aF; SozR 2100 § 7 Nr. 7; SozR 3-4100 § 168 Nr. 16, 22; SozR 3-4100 § 141 b Nr. 17).
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